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Hallo,
mich würde mal die berechnung des Schadensersatzes interessieren?
Ende des Vertrages 28.02. Ankunft der Geräte bei der Telekom 24.03.
Receiver 400
Receiver 401
Receiver 201
Speedport
Telekom berechnet 699 € Schadensersatz für die Geräte.
Ist das der Restwert? Oder ein Schadensersatz?
Und wie wird das berechnet?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So, da die Telekom diesen fall als erledigt erachtet werden wir es nicht mehr erfahren.
Ich finde es schade. Ich wahr als Kunde immer zufrieden mit der Telekom.
Kurze zusammenfassung:
Fackt ist, dass die Geräte bei der Telekom angekommen sind.
Für 2 Monate, wird ein schadensersatz von knapp 700€ fällig.
Laut aussage des Unternehmens sind die Geräte in meinen Besitz übergegangen. Diese werden mir aber nicht zurück geschickt werden.
Der Fall wurde seitens der Telekom an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.
Ich für mich, denke mir meinen Teil und lasse es mal so stehen.
Grüße an alle!
06.07.2019 14:58 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 15:01 durch den Autor
Auf die Frage, wie ein Zeitwert berechnet wird braucht man eine Suchmaschine seiner Wahl und den Kaufpreis der Sache. (egal ob sie gemietet wurde oder verkauft, das für eine Ersatzbeschaffung zählt ist der (Ver-)Kauf(s)preis)
Beispiel:
https://www.nuernberg-und-so.de/thema/restwertberechnung-pc
oder man schaut nach einem ähnlichen Gerät in der https://www.betriebsausgabe.de/afa-tabelle/
Ermittelt die gewöhnliche Nutzungsdauer (TV z.B. 7 Jahre und Computer 3 Jahre) und rechnet sich den Zeitwert selber aus.
06.07.2019 11:01 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 11:02 durch den Autor
Die Mietgeräte sind nie in das Eigentum des Kunden übergegangen, selbst wenn der Schadensersatz bezahlt wird.
Die gehören immer noch dem Eigentümer, der Telekom Deutschland GmbH und wären dieser weiterhin zurückzugeben.
@Käseblümchen hat hier genau Recht, es handelt sich NICHT um die Zahlung für die nicht eingehaltene Vertragslaufzeit.
@Gelöschter Nutzer es heißt - unverzüglich - also sagt man ohne schuldhaftes Verzögern und geht von 7 Werktagen aus. Die Telekom lässt da mehrere Wochen Zeit, bis se Geld fordert.
Wenn ein Mietvertrag gekündigt wird, hat die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückgegeben zu werden. Solange der Vermieter nicht wieder im Besitz der Mietsache ist, wäre auch weiterhin Miete fällig oder ein Ersatz der durch den Mietausfall entstehenen Schäden. (Wie bei einer Wohnung).
Kündigt man gemietete Endgeräte und gibt diese nicht unverzüglich bei der Telekom als Vermieter wieder ab, ist die Telekom berechtigt den Zeitwert des Geräte als Schaden geltend zu machen. Sie muss dieses Geld aufwenden und ein Gerät mit gleicher Art und Beschaffenheit wieder zu besorgen um es weiter vermieten zu können.
Bekommt die Telekom dann später das Mietgerät zurück, gibt es aber auch keinen Grund das wieder an den Kunden zu schicken oder das Geld zurück zuzahlen. Bekommt die Telekom das Mietgerät nicht zurück, könnte sie eigentlich auch auf Herausgabe klagen und nen Gerichtsvollzieher schicken.
Netter Fakt am Rand: Verkauft der Kunde nach der Bezahlung des Schadensersatz das Gerät, ist das Hehlerei (§ 259 StGB Hehlerei)!
06.07.2019 08:56
Sorry ich meinte den 24.04.
06.07.2019 09:08
Hallo @TimWessel,
Wenn die Geräte bei der Telekom angekommen sind, sollte es eigentlich erledigt sein.
Wie kam es denn dann trotzdem zu den Schadenersatz?
Waren die Mietgeräte defekt oder unvollständig?
Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen kann.
Gib kurz hier Bescheid, wenn es erledigt ist.
06.07.2019 09:12
Wurden die ganzen Geräte offiziell gekündigt?
Soweit ich es hier mitgekriegt hatte, beträgt der Schadenersatz 50% von der restlichen Vertragslaufzeit.
Da ich mir noch nie bei der Telekom Geräte gemietet hatte, blicke ich nicht ganz durch wie die 699,- Euro zustande gekommen sein könnten.
Hinterlege bitte einmal deine Kunden-/Rückrufnummer im Profil.
Das @Telekom-hilft-Team kann da sicherlich weiter helfen.
06.07.2019 09:12
@TimWessel schrieb:Hallo,
mich würde mal die berechnung des Schadensersatzes interessieren?
Ende des Vertrages 28.02. Ankunft der Geräte bei der Telekom 24.03.
Receiver 400
Receiver 401
Receiver 201
Speedport
Telekom berechnet 699 € Schadensersatz für die Geräte.
Ist das der Restwert? Oder ein Schadensersatz?
Und wie wird das berechnet?
Vielen Dank
@TimWessel Die konnten nicht zugeordnet werden bzw wurden sie zu spät zurückgeschickt dann wird ein Schadensersatz fällig soviel ich weiß sind sie jetzt in deinen Eigentum übergegangen. Ergänze dein Profil Benutzerdaten mit Telefonnummer und Kundennummer das sich das Teami bei dir melden kann.
06.07.2019 09:15
Hallo, ein ganz normaler vertrags ende. Die aussage ist, frist abgelaufen. Geräte sind jetzt weg und das geld wird gefordert.
06.07.2019 09:18
@Thunder99 schrieb:soviel ich weiß sind sie jetzt in deinen Eigentum übergegangen.
Nein, sind sie nicht.
Es ist kein Kaufpreis sondern Schadenersatz.
06.07.2019 09:18
@TimWessel schrieb:Hallo, ein ganz normaler vertrags ende. Die aussage ist, frist abgelaufen. Geräte sind jetzt weg und das geld wird gefordert.
@TimWessel Du hast 1 Woche Zeit nach ausstellen des Retourenbeleg über das Retourenportal sie zurückschicken zu können. Warte auf das @Telekom hilft Team
06.07.2019 09:21
aber ein schadensersatz in der höhe? finde ich ein wenig übertrieben oder?
deswegen möchte ich gerne wissen, wie der berechnet wird. ich denke das ist mein gutes recht oder?
06.07.2019 09:21
@der_Lutz schrieb:
@Thunder99 schrieb:soviel ich weiß sind sie jetzt in deinen Eigentum übergegangen.Nein, sind sie nicht.
Es ist kein Kaufpreis sondern Schadenersatz.
@der_Lutz ja das dachte ich mir auch aber letzte Woche war auch das Thema mit dem Schadensersatz und es wurde vom Teami mitgeteilt sie kann nichts mehr machen weil es jetzt sein Eigentum ist. 🤷♂️
Normalerweise hast du schon recht es soll einfach warten jetzt.
06.07.2019 09:24
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Soweit ich es hier mitgekriegt hatte, beträgt der Schadenersatz 50% von der restlichen Vertragslaufzeit.
Das gilt nur für Geräte die sich noch in der MVLZ befinden (i.d.R 12 Monate).
Berechnet werden die 50% bis zum Ende der Vertragslaufzeit
06.07.2019 09:37
Also wenn die jetzt in meinem Besitz übergegangen sind, währe das ja nicht schlimm. Den Fehler habe ich ja gemacht und gebraucht kann ich die dann ja verkaufen, so das mein Schaden etwas geringer wird.
Aber leider habe ich keine Geräte mehr. Sind ja bei der Telekom
06.07.2019 09:48
@HAMAPA schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Soweit ich es hier mitgekriegt hatte, beträgt der Schadenersatz 50% von der restlichen Vertragslaufzeit.
Das gilt nur für Geräte die sich noch in der MVLZ befinden (i.d.R 12 Monate).
Berechnet werden die 50% bis zum Ende der Vertragslaufzeit
Trotzdem komme ich nicht auf 699,- €
Gehen wir mal von einer restlichen Laufzeit von 12 Monaten aus; und nehmen wir mal an
der TE hat den teuersten Speedport zur Miete:
Dann komme ich gerade mal auf 142,62 €.
MR 400 => 12 x 4,94 = 59,28 € MR 401 => 12 x 4,94 = 59,28 € MR 201 => 12 x 3,94 = 47,28 € SP PRO => 12 x 9,95 = 119,40 € ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯ Gesamt: 285,24 € 50% vom Ganzen: 142,62 € ==============================
06.07.2019 09:49
@TimWessel schrieb:Also wenn die jetzt in meinem Besitz übergegangen sind, währe das ja nicht schlimm. Den Fehler habe ich ja gemacht und gebraucht kann ich die dann ja verkaufen, so das mein Schaden etwas geringer wird.
Aber leider habe ich keine Geräte mehr. Sind ja bei der Telekom
@TimWessel Die ganze Spekulation bringt nichts du musst auf das, Teami warten
06.07.2019 10:08 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 10:11 durch den Autor
Da bringen Einige was völlig durcheinander.
Die genannten "50%" für die Restlaufzeit fallen an, wenn ein Gerät innerhalb der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt und zurückgeschickt wird.
Der Schadensersatz bei gekündigten aber nicht zurückgesendeter Geräte hat damit absolut nichts zu tun.
Die Berechnung des Schadenersatzes wird durch die Telekom nicht offen gelegt.
Ob die Höhe des Schadenersatzes eine gerichtlichen Nachprüfung stand hält, könnte ja mal ein Betroffener nachprüfen lassen.
Und NEIN, die Geräte gehen durch die Zahlung des Schadenerstzes NICHT in das Eigentum des Kunden über.
06.07.2019 10:08 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 10:09 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer
trotzdem komme ich nicht auf 699,- €Gehen wir mal von einer restlichen Laufzeit von 12 Monaten aus; und nehmen wir mal an
der TE hat den teuersten Speedport zur Miete:
Dann komme ich gerade mal auf 142,62 €.
MR 400 => 12 x 4,94 = 59,28 € MR 401 => 12 x 4,94 = 59,28 € MR 201 => 12 x 3,94 = 47,28 € SP PRO => 12 x 9,95 = 119,40 € ¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯ Gesamt: 285,24 € 50% vom Ganzen: 142,62 € ==============================
Ich vermute mal den Kaufpreis der Geräte, dann kommt man an die 699€.
Abzüglich der Nutzung und dem von dir berechneten, kann es hin kommen.
Aber das würde mich bei einem Mietgerät wundern.
Wichtig wäre doch, wie die Telekom diese Rechnung aufgestellt hat.
Das kann uns nur das @Telekom-hilft-Team oder @TimWessel beantworten.
06.07.2019 10:22
@Käseblümchen schrieb:Da bringen Einige was völlig durcheinander.
Die genannten "50%" für die Restlaufzeit fallen an, wenn ein Gerät innerhalb der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt und zurückgeschickt wird.
Der Schadensersatz bei gekündigten aber nicht zurückgesendeter Geräte hat damit absolut nichts zu tun.
Die Berechnung des Schadenersatzes wird durch die Telekom nicht offen gelegt.
Nun wird mir so einiges klar.
Weißt du zufällig wie lange die Rückgabefrist beträgt?
Da die Geräte mit 2 Monaten Verspätung bei der Telekom ankamen, könnte die Sache doch etwas komplizierter werden.
06.07.2019 10:57
Also ich habe nochmal auf die Rechnung geschaut. Hier steht Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes. Bei Rechnungs Erstellung sind die noch davon ausgegangen, das ich die Geräte nicht zurückschicke.
06.07.2019 11:01 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 11:02 durch den Autor
Die Mietgeräte sind nie in das Eigentum des Kunden übergegangen, selbst wenn der Schadensersatz bezahlt wird.
Die gehören immer noch dem Eigentümer, der Telekom Deutschland GmbH und wären dieser weiterhin zurückzugeben.
@Käseblümchen hat hier genau Recht, es handelt sich NICHT um die Zahlung für die nicht eingehaltene Vertragslaufzeit.
@Gelöschter Nutzer es heißt - unverzüglich - also sagt man ohne schuldhaftes Verzögern und geht von 7 Werktagen aus. Die Telekom lässt da mehrere Wochen Zeit, bis se Geld fordert.
Wenn ein Mietvertrag gekündigt wird, hat die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückgegeben zu werden. Solange der Vermieter nicht wieder im Besitz der Mietsache ist, wäre auch weiterhin Miete fällig oder ein Ersatz der durch den Mietausfall entstehenen Schäden. (Wie bei einer Wohnung).
Kündigt man gemietete Endgeräte und gibt diese nicht unverzüglich bei der Telekom als Vermieter wieder ab, ist die Telekom berechtigt den Zeitwert des Geräte als Schaden geltend zu machen. Sie muss dieses Geld aufwenden und ein Gerät mit gleicher Art und Beschaffenheit wieder zu besorgen um es weiter vermieten zu können.
Bekommt die Telekom dann später das Mietgerät zurück, gibt es aber auch keinen Grund das wieder an den Kunden zu schicken oder das Geld zurück zuzahlen. Bekommt die Telekom das Mietgerät nicht zurück, könnte sie eigentlich auch auf Herausgabe klagen und nen Gerichtsvollzieher schicken.
Netter Fakt am Rand: Verkauft der Kunde nach der Bezahlung des Schadensersatz das Gerät, ist das Hehlerei (§ 259 StGB Hehlerei)!
06.07.2019 11:11
@Thunder99 schrieb:
@der_Lutz schrieb:
@Thunder99 schrieb:soviel ich weiß sind sie jetzt in deinen Eigentum übergegangen.Nein, sind sie nicht.
Es ist kein Kaufpreis sondern Schadenersatz.
@der_Lutz ja das dachte ich mir auch aber letzte Woche war auch das Thema mit dem Schadensersatz und es wurde vom Teami mitgeteilt sie kann nichts mehr machen weil es jetzt sein Eigentum ist. 🤷♂️
Normalerweise hast du schon recht es soll einfach warten jetzt.
Dann hat das Team was falsches geschrieben oder du hast es missverstanden. Eigentümer bleibt die Telekom, ohne wenn und aber und mit allen möglichen Konsequenzen, siehe Beitrag von @CyberSW
06.07.2019 11:13
@Käseblümchen schrieb:Ob die Höhe des Schadenersatzes eine gerichtlichen Nachprüfung stand hält, könnte ja mal ein Betroffener nachprüfen lassen.
Es ist dem Betroffenen freigestellt nachzuweisen dass der Telekom ein geringerer Schaden entstanden ist, siehe AGB.
Viel Spaß dabei.
06.07.2019 11:14 Zuletzt bearbeitet: 06.07.2019 11:16 durch den Autor
@CyberSW schrieb:
...Netter Fakt am Rand: Verkauft der Kunde nach der Bezahlung des Schadensersatz das Gerät, ist das Hehlerei (§ 259 StGB Hehlerei)!
Das wußte ich schon.
Macht man sich als Käufer eigentlich auch strafbar?
Nehmen wir mal an, ein Kunde verkauft das Gerät nach der Bezahlung des Schadensersatz bei eBay.
Als Käufer weiß man es nicht, ob das Gerät ursprünglich aus einem Mietverhältnis stammte.
Da ich meine (meist vertriebseingestellten) Geräte grundsätzlich günstig kaufe bin ich nun skeptisch.
06.07.2019 11:18
@Gelöschter Nutzer
Formal ja, normalerweise aber nein.
Die Geräte werden dann ja zu "normalen" Preisen verkloppt oder einfach nur versteigert.
Der Käufer auf eBay kann garnicht wissen, ob das Hehlerware ist oder nicht.
Sofern es keinerlei Anzeichen gab, welche einen aufhorchen lassen müssten, ist alle gut.
Spannend ist sowas bei Kabelanbietern.
Die weigern sich dann schlicht und ergreifend diese Geräte freizuschalten, da die MAC bei denen gesperrt ist.
Da haste dann wirklich Schrott gekauft...
06.07.2019 12:30
@CyberSW schrieb:@Gelöschter Nutzer
Formal ja, normalerweise aber nein.
Aber Vorsicht.
Auch wenn man nicht belangt wird, Eigentum kann man an dieser Sache nicht erhalten. Heißt, die Telekom kann ersatzlos jederzeit die Geräte zurück verlangen.
06.07.2019 12:34
Es währe halt mal schön wenn einer von der Telekom mir antworten würde. Weder telefonisch noch pet Mail...Ich würde auch gerne die agb stellen dazu sehen. Habe ich leider noch nicht gefunden. Schade ist es, dass mit Jahre langen Kunden so umgegangen wird. Denn Fehler habe ich gemacht ok. Aber ein wenig Entgegenkommen seitens der Telekom währe nett gewesen. Also werde ich es als Lehrgeld bezahlen. Aber mich als Kunden haben die verloren. Handy Verträge sind nun auch gekündigt. Ich weiß von mir sind die nicht abhängig....vielen Dank für die vielen Antworten. Gruß
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