Zu spät zurück geschickte Geräte. Wie rechnet die Telekom den Schadensersatz?

Gelöst

Hallo,

 

mich würde mal die berechnung des Schadensersatzes interessieren?

Ende des Vertrages 28.02. Ankunft der Geräte bei der Telekom 24.03.

 

Receiver 400

Receiver 401

Receiver 201

Speedport

 

Telekom berechnet 699 € Schadensersatz für die Geräte.

Ist das der Restwert? Oder ein Schadensersatz?

Und wie wird das berechnet?

 

Vielen Dank

 

 

 

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

So, da die Telekom diesen fall als erledigt erachtet werden wir es nicht mehr erfahren.

Ich finde es schade. Ich wahr als Kunde immer zufrieden mit der Telekom.

 

Kurze zusammenfassung:

Fackt ist, dass die Geräte bei der Telekom angekommen sind.

Für 2 Monate, wird ein schadensersatz von knapp 700€ fällig.

Laut aussage des Unternehmens sind die Geräte in meinen Besitz übergegangen. Diese werden mir aber nicht zurück geschickt werden.

 

Der Fall wurde seitens der Telekom an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.

 

Ich für mich, denke mir meinen Teil und lasse es mal so stehen.

 

Grüße an alle!

 

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Lösung

Auf die Frage, wie ein Zeitwert berechnet wird braucht man eine Suchmaschine seiner Wahl und den Kaufpreis der Sache. (egal ob sie gemietet wurde oder verkauft, das für eine Ersatzbeschaffung zählt ist der (Ver-)Kauf(s)preis)

 

Beispiel:

https://www.nuernberg-und-so.de/thema/restwertberechnung-pc

 

oder man schaut nach einem ähnlichen Gerät in der https://www.betriebsausgabe.de/afa-tabelle/

 

Ermittelt die gewöhnliche Nutzungsdauer (TV z.B. 7 Jahre und Computer 3 Jahre) und rechnet sich den Zeitwert selber aus. 

 

 

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Lösung

@Thunder99 

Die Mietgeräte sind nie in das Eigentum des Kunden übergegangen, selbst wenn der Schadensersatz bezahlt wird. 

Die gehören immer noch dem Eigentümer, der Telekom Deutschland GmbH und wären dieser weiterhin zurückzugeben.

 

@Käseblümchen hat hier genau Recht, es handelt sich NICHT um die Zahlung für die nicht eingehaltene Vertragslaufzeit.

 

@Gelöschter Nutzer es heißt - unverzüglich - also sagt man ohne schuldhaftes Verzögern und geht von 7 Werktagen aus. Die Telekom lässt da mehrere Wochen Zeit, bis se Geld fordert.

 

Wenn ein Mietvertrag gekündigt wird, hat die Mietsache unverzüglich dem Vermieter zurückgegeben zu werden. Solange der Vermieter nicht wieder im Besitz der Mietsache ist, wäre auch weiterhin Miete fällig oder ein Ersatz der durch den Mietausfall entstehenen Schäden. (Wie bei einer Wohnung).

 

Kündigt man gemietete Endgeräte und gibt diese nicht unverzüglich bei der Telekom als Vermieter wieder ab, ist die Telekom berechtigt den Zeitwert des Geräte als Schaden geltend zu machen. Sie muss dieses Geld aufwenden und ein Gerät mit gleicher Art und Beschaffenheit wieder zu besorgen um es weiter vermieten zu können.

 

Bekommt die Telekom dann später das Mietgerät zurück, gibt es aber auch keinen Grund das wieder an den Kunden zu schicken oder das Geld zurück zuzahlen. Bekommt die Telekom das Mietgerät nicht zurück, könnte sie eigentlich auch auf Herausgabe klagen und nen Gerichtsvollzieher schicken. 

 

Netter Fakt am Rand: Verkauft der Kunde nach der Bezahlung des Schadensersatz das Gerät, ist das Hehlerei (§ 259 StGB Hehlerei)! 

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@Hubert Eder  schrieb:

@der_Lutz 


Dann würde ich an deiner Stelle daraufhin auch deine Geräte zurückverlangen.
Wenn sie jetzt überhaupt noch zugeordnet werden können und nicht in irgendeiner Halle von Arvato auf ihre Entsorgung warten.

Dann muss halt jetzt die Telekom Schadenersatz zahlen. Teufel

Hallo, wie kann ich den diesen Beitrag als nicht gelöst makieren...ist ja noch offen das Thema Überglücklich


@TimWessel  schrieb:

Hallo, wie kann ich den diesen Beitrag als nicht gelöst makieren...ist ja noch offen das Thema Überglücklich


Deine Frage, wie der Zeitwert berechnet wird ist doch beantwortet, oder? Zwinkernd

 


@buenni  schrieb:

@TimWessel  schrieb:

Hallo, wie kann ich den diesen Beitrag als nicht gelöst makieren...ist ja noch offen das Thema Überglücklich


Deine Frage, wie der Zeitwert berechnet wird ist doch beantwortet, oder? Zwinkernd

 


Nein, nicht wirklich, es wurde allenfalls gezeigt, wie ganz allgemein ein Zeitwert errechnet wir.

Wie das aber die Telekom macht, bleibt offen.

Und auch, ob sie überhaupt einen Zeitwert ermittelt, denn bei defekten Geräten, die letzendlich in die "Tonne" wandern,  wäre der Zeitwert ja NULL, genaugenommen spart die Telekom dann sogar Geld, wenn das Gerät nicht zurückgeschickt wird, weil sich die Telekom das Entsorgen erspart.

 

 

 


@Käseblümchen  schrieb:

Wie das aber die Telekom macht, bleibt offen.


Das wird sie hier auch nicht veröffentlichen.

 


@Käseblümchen  schrieb:

Und auch, ob sie überhaupt einen Zeitwert ermittelt,


Ganz sicher nicht, dann würde die Position auch so heißen. Es wurde aber bewusst Schadenersatz gewählt, dabei geht es natürlich auch um Rechsfolgen aus dem Servicevertrag.

So, da die Telekom diesen fall als erledigt erachtet werden wir es nicht mehr erfahren.

Ich finde es schade. Ich wahr als Kunde immer zufrieden mit der Telekom.

 

Kurze zusammenfassung:

Fackt ist, dass die Geräte bei der Telekom angekommen sind.

Für 2 Monate, wird ein schadensersatz von knapp 700€ fällig.

Laut aussage des Unternehmens sind die Geräte in meinen Besitz übergegangen. Diese werden mir aber nicht zurück geschickt werden.

 

Der Fall wurde seitens der Telekom an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.

 

Ich für mich, denke mir meinen Teil und lasse es mal so stehen.

 

Grüße an alle!

 


@TimWessel  schrieb:

So, da die Telekom diesen fall als erledigt erachtet werden wir es nicht mehr erfahren.

Ich finde es schade. Ich wahr als Kunde immer zufrieden mit der Telekom.

 

 

 

Für 2 Monate, wird ein schadensersatz von knapp 700€ fällig.

 

 

 


nicht für 2 Monate, sondern für den Ersatz/die sofortige Abschreibung, weil Du auf Mahnungen nicht reagiert hast (über 2 Monate lang)

 

mal kurz den Warenwert überschlagen:

MR401:  350€

MR 400: 350€

MR 201:  200€

speedport: 150€

 

=1050€ 

(abzüglich eines jählichen Abschreibungswertes je nach Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle)

 

zzgl. einem Schadenersatz für nicht eingehaltene MVLZ (in unbekannter Höhe, da wir hier keine Details kennen)

 

 

Gelöschter Nutzer

@TimWessel  schrieb:

 

 

Der Fall wurde seitens der Telekom an ein Inkasso Unternehmen abgegeben.

 

 

 


Herzlichen Glückwunsch.

Dann wird sich der Betrag noch deutlich erhöhen.