Zuständigigkeit für Vertragsangelegenheiten im T-Shop

Gelöst

Telekom schreibt, Sie seien nicht zuständig für Vertragsangelegenheiten im T-Shop, sondern nur der T-Shop selbst. Der T-Shop hat aber noch nicht einmal ein Impressum (?!). Wenn ich Klage gegen den Vertriebspartner der Telekom, erheben möchte, brauche ich eine ladungsfähige Anschrift. Kann mir da einer helfen?

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Lösung

@limo-nord  schrieb:

Telekom schreibt, Sie seien nicht zuständig für Vertragsangelegenheiten im T-Shop, sondern nur der T-Shop selbst. Der T-Shop hat aber noch nicht einmal ein Impressum (?!). Wenn ich Klage gegen den Vertriebspartner der Telekom, erheben möchte, brauche ich eine ladungsfähige Anschrift. Kann mir da einer helfen?


Geht es um einen Vertriebspartner oder um einen Telekom-Shop?

Das sind zwei unterschiedliche Dinge!

 

Wenn du (d)einem Rechtsanwalt die Anschrift des zu verklagenden Geschäftes gibts, wird der ganz bestimmt auch die ladungsfähige Anschrift der für dieses Geschäft verantwortlichen Person ermitteln können!

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Der Shop hat doch sicherlich eine ganz normale Adresse, du warst ja mal dort vor Ort denke ich mal.

Reicht die nicht aus wenn man einen Brief schickt? Handelt es sich überhaupt um einen Vertriebspartner oder ist es ein offizieller Shop der Telekom?

Brief wird wohl nicht ausreichen. Wenn ich klagen möchte, gibt es sicherlich Zuständigkeitsprobleme mit Klage-Abweisung. Und ja, es ist ein Vertriebspartner der Telekom, obwohl sie keine eigene Hompage haben (das ist ja gerade das Gemeine..). Die Telekom sagt, sie sei nicht zuständig und weist alle "Forderungen" von sich: der T-Shop unterliege nicht dem Fernabsatzgesetz und zuständig sei nur dieser. Da der T-Shop aber viele "Zweigstellen" hat, müsste es ja eine "Hauptstelle" geben, die dann wohl auch passiv lgitimiert ist.

Lösung

@limo-nord  schrieb:

Telekom schreibt, Sie seien nicht zuständig für Vertragsangelegenheiten im T-Shop, sondern nur der T-Shop selbst. Der T-Shop hat aber noch nicht einmal ein Impressum (?!). Wenn ich Klage gegen den Vertriebspartner der Telekom, erheben möchte, brauche ich eine ladungsfähige Anschrift. Kann mir da einer helfen?


Geht es um einen Vertriebspartner oder um einen Telekom-Shop?

Das sind zwei unterschiedliche Dinge!

 

Wenn du (d)einem Rechtsanwalt die Anschrift des zu verklagenden Geschäftes gibts, wird der ganz bestimmt auch die ladungsfähige Anschrift der für dieses Geschäft verantwortlichen Person ermitteln können!

Für uns Kunden ist es halt relativ schwer dir jetzt in der Situation weiterhelfen zu können wenn es noch nicht einmal ein Impressum gibt.

Wenn du jedoch einen Beleg hast für was auch immer du dort gekauft hast dann schau doch mal dort drauf. In der Regel stehen dort auch weitre Angaben.

Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH ist doch verantwortlich für die ganzen Shops?!


@Forstars  schrieb:

Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH ist doch verantwortlich für die ganzen Shops?!


Nicht für Vertriebspartner. Das sind eigenständige Firmen.


@CobraCane  schrieb:

@Forstars  schrieb:

Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH ist doch verantwortlich für die ganzen Shops?!


Nicht für Vertriebspartner. Das sind eigenständige Firmen.


Ja, aber die kann man schnell ausfindig machen. Da steht dann meistens „Partner“ oder so Abkürzkungen die man schnell erkennen kann.


@limo-nord  schrieb:

Brief wird wohl nicht ausreichen. Wenn ich klagen möchte, gibt es sicherlich Zuständigkeitsprobleme mit Klage-Abweisung. Und ja, es ist ein Vertriebspartner der Telekom, obwohl sie keine eigene Hompage haben (das ist ja gerade das Gemeine..). Die Telekom sagt, sie sei nicht zuständig und weist alle "Forderungen" von sich: der T-Shop unterliege nicht dem Fernabsatzgesetz und zuständig sei nur dieser. Da der T-Shop aber viele "Zweigstellen" hat, müsste es ja eine "Hauptstelle" geben, die dann wohl auch passiv lgitimiert ist.


Du bringst da so einiges durcheinander.

Natürlich unterliegt ein Geschäft mit Geschäftsräumen bei Verkäufen, die in den Geschäftsräumen getätigt wurden, nicht den Vorschriften des Fernabsatzes.

Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens gar nicht mehr.

Die wesentlichen Bestimmungen dieses Gesetzes wurden in das BGB übernommen.

Übergib dein Problem, wie beabsichtigt einem Rechtsanwalt, der weiß was zu machen ist und kennt auch die rechtlichen Bestimmungen.Zwinkernd

@Forstars 

Er hat doch angegeben dass es ein Vertriebspartner ist. Daher ist es eben halt auch eine eigenständige Firma.

@CobraCane Ich wollte nur sagen dass man es im Fall von Partnern schnell ausfindig machen kann.


@limo-nord  schrieb:

Der T-Shop hat aber noch nicht einmal ein Impressum (?!). 


Shops benötigen kein Impressum.

 

Erst wenn der Shop einen Internetauftritt hat, oder einen Online-Handel betreibt, ist ein Impressum nötig.

 

 

Das habe ich ja auch nicht gesagt, sondern die Telekom beruft sich immer darauf ( um uns alle zu verwirren).


@limo-nord  schrieb:

Das habe ich ja auch nicht gesagt, sondern die Telekom beruft sich immer darauf ( um uns alle zu verwirren).


Jauuuuu....

Und wir waren auch nicht auf dem Mond, 9/11 war n Insidejob usw. kennen wir alle schon die Verschwörungstheorien..Schläfrig

Nur weil du den Durchblick nicht hast liegt das Problem auf dem Tisch eines anderen. Wenn es ein Partnershop ist ist die Teleko Shop Vertriebsgesellschaft zuständig, warum willst du das im Zweifel überhaupt recherchieren,du beauftragst doch eh einen Anwalt, der macht das dann schon.. Klageerhebung,lachhaft sowas..

@limo-nord 

du suchst den Shop hier :

https://www.telekom.de/start/telekom-shops

klickst drauf und bekommst die Adresse?! wo ist das Problem?

 

Ausserdem dürfte die Adresse auf jeder Rechnung dieses Shops stehen.

Man findet auch Probleme wo keine sind, wenn man sich anstrengt 

 

Warum willst du sie verklagen, dass wäre viel interessanter.