Zweitwohnung Telekom kündigen

Gelöst

Liebes Telekom-Team,

 

ich bin seit Jahren Telekomkunde an meinem Hauptwohnsitz, musste aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nehmen, die ich jetzt nach 2,5 Jahren aufgeben werde. In der Zweitwohnung habe ich ebenfalls einen Telekomanschluß gewählt. Nachdem ich nun gekündigt hatte, also die Zweitwohnung aufgebe und in meine Hauptwohnung mit Telekomanschluß zurückkehre, wird mir keine Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sondern ich soll noch 6 Monate weiterzahlen, onwohl ich dort gar nicht mehr wohne. Mein Verständnis  und Erwartung wäre, daß ich in dem Fall (ich bleibe ja Telekomkunde) innerhalb von 3 Monaten kündigen kann. Kündigung ist im März 2017 erfolgt.

 

Vielen Dank im Voraus!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @scell2,

es freut mich, dass Sie den Weg in unsere Community gefunden haben.

Dem, was bisher gesagt wurde, kann ich nichts hinzufügen.
Eine Kulanzregelung kann ich Ihnen leider nicht anbieten.

Grüße
Sarah S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

du hast zwei Verträge die komplett unabhängig sind.

Worauf bassiert dein Verständis und die Erwartung, dass du nun ein Sonderkündigungsrecht hast?

 

Wenn das die Telekom aus Kulanz anbietet - dann ist es gut.

Ein Recht darauf hast du nicht.

Nur bei Zusammenziehen räumt die Telekom sowas ein. Was passiert denn wenn du deinen jetzigen Vertrag aus der Zweitwohnung in die Hauptwohnung umziehen lässt. Eventuell lässt es sich nicht technisch realisieren und der andere Vertrag würde dann mit 3 Monate gekündigt werden. 

 

viele Grüße

Willkommen hier im Forum.

 

Eine Kündigung wäre nur im Zuge einer Kulanz  möglich.

Aber du hast vielleicht noch eine weitere Möglichkeit:

 

Melde bei der Telekom einen Umzug an deine aktuelle Anschrift an. Da dort bereits eine aktuelle Leitung besteht, sollte es für die Telekom eigentlich nicht möglich sein eine Leitung zu schalten und schon kommst du in den Genuß eines Sonderkündigungsrechts.  Falls es der Telekom natürlich doch möglich sein sollte, den Anschluss zu schalten müsstest du natürlich die letzten 6 Monate weiterhin zahlen.

Wichtig dabei ist (habe ich hier im Forum so gelesen) , dass du die Anschriftenänderung telefonisch abschließt ohne Änderung des aktuellen Vertrages da du ansonsten einen neuen Vertrag mit neuer Laufzeit abschließt.

 

Proteus1

 

@Forstars : Zwei User ein Gedanke Fröhlich

@Proteus1

Da wäre ich vorsichtig weil es sehr wohl möglich ist (machen wir täglich) ausser der der Kosten für die Ortsveränderung würden sich die Vertragslaufzeit verlängern.

@scell2

Wenn es bereits einen Nachmieter gibt frag ob er den laufenden Vertrag übernehmen möchte.

@Chill erst mal


 


ausser der der Kosten für die Ortsveränderung würden sich die Vertragslaufzeit verlängern.

Deshalb soll er ja auf einen Umzug gemäß §46 TKG bestehen, dann darf sich die Laufzeit ja nicht verlängern und es muss exakt die gleiche  AnschlussGeschwindigkeit und der Preis eingehalten werden. 

Allerdings hast du mit der Umzugsgebür recht.

 


@Chill erst mal schrieb:

@Proteus1

Da wäre ich vorsichtig weil es sehr wohl möglich ist (machen wir täglich) ausser der der Kosten für die Ortsveränderung würden sich die Vertragslaufzeit verlängern.

@scell2

Wenn es bereits einen Nachmieter gibt frag ob er den laufenden Vertrag übernehmen möchte.


Wenn es kein Neuvertrag ist verlängert sich Laufzeit nicht.

Hallo und Danke für die Antwort,

 

Mir ist schon klar, daß ich juristisch zwei Verträge habe. Trotzdem würde ich es als kulant empfinden, wenn die Telekom nicht auf ihrem Recht besteht. Das hat für mich etwas mit Kundenbindung zu tun. Wenn die Telekom mich nach jahrzenhntelangem Vertrag einfach so mit dem Standard behandelt, dann kann (und werde) ich auch bei passender Gelegenheit zum Wettbewerb gehen. Loyalität geht in alle Richtungen. 

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @scell2,

es freut mich, dass Sie den Weg in unsere Community gefunden haben.

Dem, was bisher gesagt wurde, kann ich nichts hinzufügen.
Eine Kulanzregelung kann ich Ihnen leider nicht anbieten.

Grüße
Sarah S.