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10.10.2019 12:34
Da ich Rentner bin und seit anfangs Juni im Ausland lebe,habe mein Handy nie in Anspruch genommen.Aus diesem Grund lege ich hiermit gegen letzten Rechnungen Widerspruch ein.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10.10.2019 12:48 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019 12:48 durch den Autor
Hallo @alicopuroglu .
@Has hat hier die richtige Antwort gegeben.
Widerspruch bitte an die richtige Adresse richten.
Deshalb, schau mal hier nach. Vielleicht hilft es dir im ersten Step weiter.
Ansprechpartner bei Rechnugsreklamationen findest du auf deine Rechnung.
und.......
so lange du deine Profilinformationen nicht ausgefüllt hast, wird dir auch niemand vom Team weiter helfen können.
10.10.2019 12:37
Ein Widerspruch in diesem Forum ist wirkungslos.
10.10.2019 12:42
Unabhängig davon ist es völlig egal ob das Handy genutzt wird oder auf dem Meeresboden versenkt wird.
Wenn du einen Vertrag hast mit monatlichen Gebühren dann muss der halt bezahlt werden.
Wenn du den Vertrag nicht mehr willst musst du ihn kündigen.
10.10.2019 12:48 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019 12:48 durch den Autor
Hallo @alicopuroglu .
@Has hat hier die richtige Antwort gegeben.
Widerspruch bitte an die richtige Adresse richten.
Deshalb, schau mal hier nach. Vielleicht hilft es dir im ersten Step weiter.
Ansprechpartner bei Rechnugsreklamationen findest du auf deine Rechnung.
und.......
so lange du deine Profilinformationen nicht ausgefüllt hast, wird dir auch niemand vom Team weiter helfen können.
10.10.2019 12:48
Ich bin kein Rentner und mein Handy lag 24 Stunden auf dem Tisch ohne das ich es benutzte. Ich hätte gerne für die 24 Stunden eine Gutschrift. *Ironie off*
oh man...
Gruß Schwarzer Ast
10.10.2019 12:54 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019 13:05 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich bin kein Rentner und mein Handy lag 24 Stunden auf dem Tisch ohne das ich es benutzte. Ich hätte gerne für die 24 Stunden eine Gutschrift. *Ironie off*
oh man...
Gruß Schwarzer Ast
Verstehe ich alles nicht in Bezug auf Vertragserfüllung mit entsprechend folgender Rechnung.
"Habe vielleicht kein Ironie Verständnis" (wer weiß).
@alicopuroglu Wie gesagt: Wir Kunden können dir eh nicht helfen.
Möchtetst du, dass die Profis sich das hier mal anschauen, dann fülle dein Profil aus.
Profildaten:
am besten schon mal die Kundendaten hier in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.
(Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
Ansonsten nutze den korrekten Reklamationsweg!
10.10.2019 13:12
Wenn du dein Auto länger nicht benutzt bekommst du auch die KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge nicht zurück.
Aufgrund welcher Grundlage möchtest du die Rechnungen der Telekom nicht zahlen?
10.10.2019 13:19
@Lois17 schrieb:Wenn du dein Auto länger nicht benutzt bekommst du auch die KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge nicht zurück.
Aufgrund welcher Grundlage möchtest du die Rechnungen der Telekom nicht zahlen?
Einen Telekom Vertrag kann man genau wie ein Auto kostenpflichtig vorübergehend Stillegen, sodass keine laufenden Kosten mehr anfallen
10.10.2019 13:29 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019 13:30 durch den Autor
Wir raten mit den zur Verfügung stehenden Infos nur wild herum.
Die Teamis können Einsicht in die Vertragsunterlagen von @alicopuroglu nehmen.
Danach wird sich Einiges aufklären.
10.10.2019 13:44
Herzlich willkommen @alicopuroglu
Der Vertrag besteht aus 2 Vertragspartnern: die Deutsche Telekom und Dir , dieser Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden , ebenso wie er von beiden Seiten gekündigt werden kann ! Auch wenn das Handy/Smartphone in der Schublade liegt und nicht benutzt wird fallen i.d.R monatlich Grundgebühr für diesen an ! Willst du den Vertrag nicht mehr , dann solltest du den zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
Viele Grüße
10.10.2019 13:57
M.W. gibt es bei Verzug ins Ausland sogar ein Sonderkündigungsrecht. Das greift aber erst zum Zeitpunkt der Kündigung, niemals rückwirkend. Man zahlt noch drei Monate und erst dann ist schluß. Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nur dann wenn der Mobilfunkanbieter im Ausland die Leistungen nicht zu den Bedingungen in Deutschland anbieten kann, das kann er aber in der Regel nicht (im Ausland hat man z.B. nicht immer eine Flatrate wie in DE, bzw. die Flatrate ist meist begrenzt). Sollte die Telekom aber im Ausland einen vergleichbaren oder sogar besseren Vertrag anbieten und der Kunde die Leistungen vollumfänglich ohne "Auslands"-Einschränkungen nutzen können (in AT z.B. gibt es ja auch die Telekom), könnte ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen sein und der Kunde müsste seinen Teil des Vertrages erfüllen.
10.10.2019 15:07
@Mächschen : Da hast du Recht. Ich kann das vorher vereinbaren. Eine nachträgliche Einwilligung gibt es auch hier nicht.
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