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23.04.2019 21:31
Hallo zusammen, soeben habe ich folgende Mail erhalten!!!
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
durch einen schweren technischen Fehler sind wir gezwungen, Ihren Anschluss kurzfristig zu kündigen. Die Abschaltung erfolgt bereits am 24. April 2019.
Sie erhalten zusätzlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Der Anschluss wurde heute am 23.04. schon abgeschalten und dann noch die Frechheit eine Kündigungsbestätigung zu senden:
"Sie möchten folgende Leistungen nicht mehr nutzen und haben diese gekündigt. Schade, dass Sie sich dazu entschlossen haben. Wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung.
Ich will, dass der Anschluss so schnell wie möglich wieder geschalten wird, schließlich wurde mir die Verfügbarkeit zugesagt.
Gruß Sardienchen (meine Kunden-Nr. ist hinterlegt)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Genau so war es auch.
Nach längerer Recherche konnte mir ein neuer Leitungsweg zur Verfügung gestellt werden. Am kommenden Montag bekomme ich meinen Anschluss wieder, ging leider nicht schneller.
Danke an alle.
23.04.2019 21:34
Um welche Art von Anschluss / welchen Tarif geht es denn - und wann wurde der bereitgestellt?
23.04.2019 21:40
klingt irgendwie, als ob du nach einem Problem mit der fristlosen Kündigung gedroht hast und die Telekom hat akzeptiert?
kann das möglich seinen?
23.04.2019 21:42
Es handelt sich um einen Magenta Zuhause S, DSL 2000 RAM IP. Bereitgestellt am:
Bereitstellung | Magenta Zuhause S | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | DSL 2000 RAM IP | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | Surf Zuhause S | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | WLAN TO GO (HotSpot) | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | VoIP Basistarif | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | mZ Kurzanleitung Magenta Zuhause | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 | |
Bereitstellung | Checkliste IP/Glasfaser | Abgeschlossen | 03.04.2019 | 03.04.2019 |
23.04.2019 21:44
Nein, nichts gemacht, wurde einfach gekündigt und abgeschalten .
Ich war ja froh über den DSL.
23.04.2019 21:51
@Sardienchen schrieb:(meine Kunden-Nr. ist hinterlegt)
Dann bleibt jetzt erstmal nur, abzuwarten, bis sich jemand vom Telekom-hilft-Team hier meldet.
Vielleicht kann ja einer der Community-Guides nachschauen, ob die Kundennummer tatsächlich gespeichert wurde, und dann den Thread eskalieren.
23.04.2019 21:57
Kann mal jemand für mich Textteile googlen?
Ich meine, das Ding schon mal als ziemlich freche Phishing Mail gesehen zu haben.
Kündigungen kommen eigentlich IMMER per Papierpost
23.04.2019 22:01
Kündigungen werden seit einigen Wochen auch per Mail versandt. Da der Anschluss auch abgeschaltet wurde, kann es kein Phishing sein.
23.04.2019 22:03
@wolliballa schrieb:Kann mal jemand für mich Textteile googlen?
Ich meine, das Ding schon mal als ziemlich freche Phishing Mail gesehen zu haben.
Naja, "durch einen schweren technischen Fehler" hört sich schon irgendwie komisch an.
Aber der Anschluß wurde ja anscheinend heute abgeschaltet.
23.04.2019 22:05
23.04.2019 22:06
eine fristlose Kündigung mit 0 Verlauf ohne eine Angabe eines Grundes, der zu diesem Schritt berechtigt, dürfte allerdings schwer mit den AGB und geschweige denn mit dem BGB vereinbar sein.
23.04.2019 22:11
Was heißt hier "hätte nicht bereitgestellt dürfen". Ich habe eine Auftragsbestätigung erhalten, der Anschluss wurde auch geschalten und dann ohne Vorwarnung abgeschalten.
Ich will, dass mir die Telekom einen Internetanschluss bereitstellt (wie ist mir egal) und das so schnell als möglich zu den gleichen Konditionen.
23.04.2019 22:24
23.04.2019 22:35
@Sardienchen schrieb:Was heißt hier "hätte nicht bereitgestellt werden dürfen".
.
Zum Beispiel in der Art: Die erforderlichen Ressourcen (z.B. Leitung) waren gar nicht frei, und es wurden die Leitung eines bestehenden Vertrags abgeklemmt und für deinen Anschluss benutzt.
Und das bemerkte man erst, als man der Störungsmeldung eines andere Kunde intensiv nachging.
.
23.04.2019 22:55
@Stefan schrieb:eine fristlose Kündigung mit 0 Verlauf ohne eine Angabe eines Grundes, der zu diesem Schritt berechtigt, dürfte allerdings schwer mit den AGB und geschweige denn mit dem BGB vereinbar sein.
Kennst du den Erfindungsreichtum der Telekom-Juristen nicht?
Zumal das erst bei einer Klage von Belang werden würde.
23.04.2019 23:01
@Käseblümchen schrieb:
@Sardienchen schrieb:Was heißt hier "hätte nicht bereitgestellt werden dürfen".
.Zum Beispiel in der Art: Die erforderlichen Ressourcen (z.B. Leitung) waren gar nicht frei, und es wurden die Leitung eines bestehenden Vertrags abgeklemmt und für deinen Anschluss benutzt.
Und das bemerkte man erst, als man der Störungsmeldung eines andere Kunde intensiv nachging.
Ich tippe eher darauf dass ein Mitbewerber ausbaut und die Telekom ihre komplette Technik rückbauen muss.
Wenn jetzt mit dem Mitbewerber keine Kooperationsvereinbarung besteht sieht es schlecht aus.
Die juristische Seite ist dann was ganz anderes und durchaus schwierig.
Wenn aber ein Mitbewerber ausbaut sollte über den ja ein Anschluss möglich sein.
23.04.2019 23:09
@der_Lutz schrieb:Ich tippe eher darauf dass ein Mitbewerber ausbaut und die Telekom ihre komplette Technik rückbauen muss.
Hm, hier gehts um DSL 2000 RAM IP, nicht um VDSL-Vectoring.
Aber wer weiß.
24.04.2019 07:52
.. gibt es schon etwas Neues??
24.04.2019 08:19
Nachem @Marcel M. schrieb, dass er gestern nichts mehr erreichen würde und nachdem der Arbeitstag für die meisten jetzt erst so langsam beginnt... das wird vermutlich noch ein wenig dauern bis sich ein Teamie mit einer wie auch immer gearteten Nachricht hier melden wird. Der @Marcel M. selbst dürfte vermutlich erst ab Nachmittag wieder tätig sein wenn er gestern bis in die Nacht hinein gearbeitet hat.
24.04.2019 08:37
@Käseblümchen schrieb:
@Sardienchen schrieb:Was heißt hier "hätte nicht bereitgestellt werden dürfen".
.Zum Beispiel in der Art: Die erforderlichen Ressourcen (z.B. Leitung) waren gar nicht frei, und es wurden die Leitung eines bestehenden Vertrags abgeklemmt und für deinen Anschluss benutzt.
Und das bemerkte man erst, als man der Störungsmeldung eines andere Kunde intensiv nachging.
.
Auch zweifelhaft ob das für eine einseitige fristlose Kündigung reicht, welche zu allem übel noch einen Tag vorher stattfindet.
Ist immerhin die Schuld der Telekom, ausbaden darf es aber wieder der Kunde?
Wie sagt man bei der Auftragsbestätigung gerne, die ist "bindend". Dann aber bitte auch für die Telekom.
24.04.2019 08:53
@patrickn schrieb:Auch zweifelhaft ob das für eine einseitige fristlose Kündigung reicht, welche zu allem übel noch einen Tag vorher stattfindet.
Ist immerhin die Schuld der Telekom, ausbaden darf es aber wieder der Kunde?
Wie sagt man bei der Auftragsbestätigung gerne, die ist "bindend". Dann aber bitte auch für die Telekom.
Das ist dann möglicherweise eine Kündigung "aus wichtigem Grund" für die Telekom: kostet zu viel Geld, auszubauen und den Vertrag zu erfüllen.
Wenn so etwas einreißt, dann können Kunden künftig auch kurzfristig kündigen aus wichtigem Grund: kostet zu viel Geld, anderer Anbieter bietet Neukundenkonditionen die viel günstiger sind.
Aber warten wir mal ab, was rauskommt...
24.04.2019 08:58
24.04.2019 09:01
@Sarah S. schrieb:
Natürlich werde ich die Bereitstellungskosten gutschreiben,
Ob das so reicht?
24.04.2019 09:06 Zuletzt bearbeitet: 24.04.2019 09:35 durch den Autor
Ich würde mich mit dem Fall an die Verbraucherzentrale wenden, das kann so nicht korrekt gelaufen sein. Außerdem würde ich der Kündigung schriftlich pro forma widersprechen mit Verweis auf die Mindestvertragslaufzeit und das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages.
Außerdem dürfte da auch Schadenersatz drin sein, nicht nur die Gutschrift der Bereitstellungskosten.
24.04.2019 09:27
@Sarah S. schrieb:
Die Kündigung ist korrekt.
Hier hätte gar keine Bereitstellung erfolgen dürfen
.
Auf welche Rechtsgrundlage, welchen pasus der AGB bezieht sich denn dieses "korrekt"
Wenn es nur um "Irrtum" geht, dann haben in Zukunft ja Kunden, die sich bei Vertragsabschluss geirrt haben, gute Aussichten, ihren Vertrag kurzfristig zu Kündigen.
P.S.
Voraussichtlich wird jetzt demnächst die Rechnung für den Monat Mai eintrudeln, und auch abgebucht werden.
Mit der Juni-Rechnung wird dann die Schlussrechnung erfolgen, in der die Zeit des ein paar Tage bestehenden Anschlusses Tagesgenau abgerechnet wird.
Alles Andere würde mich wundern.
P.S. Mit einem guten Anwalt liesse sich aber bestimmt eine happige*) Entschädigungszahlung oder ein Schmerzensgeld erstreiten.
*) gemessen an der großzügigen Erstattung der Bereitstellungskosten.
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