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23.04.2019 21:31
Hallo zusammen, soeben habe ich folgende Mail erhalten!!!
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
durch einen schweren technischen Fehler sind wir gezwungen, Ihren Anschluss kurzfristig zu kündigen. Die Abschaltung erfolgt bereits am 24. April 2019.
Sie erhalten zusätzlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Der Anschluss wurde heute am 23.04. schon abgeschalten und dann noch die Frechheit eine Kündigungsbestätigung zu senden:
"Sie möchten folgende Leistungen nicht mehr nutzen und haben diese gekündigt. Schade, dass Sie sich dazu entschlossen haben. Wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung.
Ich will, dass der Anschluss so schnell wie möglich wieder geschalten wird, schließlich wurde mir die Verfügbarkeit zugesagt.
Gruß Sardienchen (meine Kunden-Nr. ist hinterlegt)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Genau so war es auch.
Nach längerer Recherche konnte mir ein neuer Leitungsweg zur Verfügung gestellt werden. Am kommenden Montag bekomme ich meinen Anschluss wieder, ging leider nicht schneller.
Danke an alle.
24.04.2019 09:36
@Käseblümchen schrieb:P.S. Mit einem guten Anwalt liesse sich aber bestimmt eine happige*) Entschädigungszahlung oder ein Schmerzensgeld erstreiten.
Schmerzensgeld ganz sicher nicht und die Höhe der Entschädigung kann sich nur nach den Kosten richten die anfallen würden um den Vertrag zu erfüllen.
Ich würde hier ganz klar auf Erfüllung klagen, die Telekom hat genügend Möglichkeiten das zu lösen. Einfach mal eben die Kündigung schicken sehe ich auch sehr kritisch, da macht es sich die Telekom zu einfach.
ich an deiner Stelle würde sofort sowohl einen Anwalt aufsuchen als auch die Bundesnetzagentur involvieren.
Nichts gegen das Team hier, die sind tolle Problemlöser ich befürchte aber dass in deinem Fall andere Wege nötig sind
24.04.2019 09:44 Zuletzt bearbeitet: 24.04.2019 09:52 durch den Autor
@der_Lutz schrieb:
@Käseblümchen schrieb:P.S. Mit einem guten Anwalt liesse sich aber bestimmt eine happige*) Entschädigungszahlung oder ein Schmerzensgeld erstreiten.
Schmerzensgeld ganz sicher nicht und die Höhe der Entschädigung kann sich nur nach den Kosten richten die anfallen würden um den Vertrag zu erfüllen.
Genau das wurde vor einiger Zeit einem Kunden zugesprochen, dem sein Provider (zwar nicht Telekom) seinen Anschluss-Termin immer wieder weiter in die Zukunft verschob, der als Privatkunde aber keinen wirtschaftlichen Schaden nachweisen konnte.
24.04.2019 10:06
@Sarah S. schrieb:
. . . . . . . .
Toll finde ich auch, dass du Deinen Beitrag gleich als Lösung gekennzeichnet hast.
Dieser Thread ist noch lange nicht gelöst.
24.04.2019 10:07
24.04.2019 10:09
@Käseblümchen schrieb:
@Sarah S. schrieb:
. . . . . . . .Toll finde ich auch, dass du Deinen Beitrag gleich als Lösung gekennzeichnet hast.
Dieser Thread ist noch lange nicht gelöst.
Das ist ja nun Kummer sein kleinster
24.04.2019 10:21
@der_Lutz schrieb:Hast du für das Schmerzensgeld einen Link?
Nein, ich sammle keine derartige Links.
Die hat gegebenenfalls ein Anwalt.
Ist aber auch schon ein paar Jahre her, machte damals aber Schlagzeilen.
Aber auch Schadenersatz ist im Privatkundenbereich möglich.
Dazu gibt es Grundsatzentscheidungen des BGH bereits aus 2013.
Insgesamt entwickelt sich aber die Rechtssprechung in ganz kleinen Schritten in Richtung Verbraucherfreundlichkeit.
24.04.2019 10:36
Schadenersatz ist kein Thema, da gibt es Hebel und Möglichkeiten aber Schmerzensgeld bei Nichtschaltung eines Internetzuganges?
Das passt nicht so wirklich in unsere Rechtssprechung, eventuell gab es für vertane Wartetage etwas, möglich.
24.04.2019 11:28
Seelische Grausamkeit - in USA würde es da wahrscheinlich 10 Mio $ geben...
Nun gut - da hat die Telekom also offenbar Mist gebaut.
Und auf die Idee, den Kunden vorher anzurufen kam auch keiner.
Und auf die Idee, einen analogen Telefonanschluss anzubieten/bereitzustellen kam wohl auch keiner. Auf einen solchen hat man ja im Sinne eines Universaldienstes einen Rechtsanspruch. Je nachdem, wo der Engpass ist, kann ein solcher problemlos geschaltet werden. Oder auch nicht => dann heißt es "ausbauen".
Oder auch (falls LTE verfügbar) u.U. einen MagentaZuhause via Funk.
24.04.2019 13:04
Was ich nicht verstehe, wenn ich jetzt eine Verfügbarkeitsanfrage stelle, wird mir der Anschluss als schaltbar angezeigt.
24.04.2019 13:14
was passiert wenn du Hybrid auswählst?
Die Verfügbarkeitsanzeige ist ja erstmal unverbindlich und erst mit AB wird dir ein "richtiges Angebot" unterbreitet.
Ich vermute dass du diese nicht erhalten wirst.
24.04.2019 13:19 Zuletzt bearbeitet: 24.04.2019 13:21 durch den Autor
@Sardienchen schrieb:Was ich nicht verstehe, wenn ich jetzt eine Verfügbarkeitsanfrage stelle, wird mir der Anschluss als schaltbar angezeigt.
Ich vermute mal, dass wegen dieser Diskrepanz zwischen "Verfügbarkeitsanfrage" und realer "Verfügbarkeit" die Teilekom sich selbst ein Bein gestellt hat.
24.04.2019 13:45
Beim Hybriden "Zzgl. Media Receiver" - ja ne - is klar. Website haut ja dolle hin.
24.04.2019 13:51
@Sardienchen schrieb:
Was ich nicht verstehe, wenn ich jetzt eine Verfügbarkeitsanfrage stelle, wird mir der Anschluss als schaltbar angezeigt.
Das kann zweierlei bedeuten:
Ich würde übrigens wohl einen Hybridtarif wählen und mir auf ebay einen günstigen Speedport Hybrid kaufen.
24.04.2019 13:56
@BetRedWo schrieb:Beim Hybriden "Zzgl. Media Receiver" - ja ne - is klar. Website haut ja dolle hin.
Das ist natürlich Unfug, den MR benötigt man für MagentaTV und das bekommst du mit dem Anschluss auf keinen Fall.
24.04.2019 19:17
@Käseblümchen schrieb:
@der_Lutz schrieb:Hast du für das Schmerzensgeld einen Link?
Nein, ich sammle keine derartige Links.
Die hat gegebenenfalls ein Anwalt.
Ist aber auch schon ein paar Jahre her, machte damals aber Schlagzeilen.
Gings vielleicht doch eher um Schadenersatz, wobei der Schaden allerdings nicht konkret nachgwiesen werden muß. So wie bspw. beim Nutzungsausfall während einer Autoreperatur infolge eines fremdverschuldeten Unfalls.
24.04.2019 19:25
@Käseblümchen schrieb:
@Sarah S. schrieb:
Die Kündigung ist korrekt.
Hier hätte gar keine Bereitstellung erfolgen dürfen
.Auf welche Rechtsgrundlage, welchen pasus der AGB bezieht sich denn dieses "korrekt"
Wenn es nur um "Irrtum" geht, dann haben in Zukunft ja Kunden, die sich bei Vertragsabschluss geirrt haben, gute Aussichten, ihren Vertrag kurzfristig zu Kündigen.
Ich nehme mal an, es handelt sich eher um eine Anfechtung wegen Irrtum oder was auch immer, nicht um eine "Kündigung". Aber IANAL.
24.04.2019 19:27
ich denke auch, dass evtl ein andere Kunde aus versehen abgeklemmt wurde und daher Ressourcen fehlen um beide zuschalten.
24.04.2019 19:56
@Stefan schrieb:ich denke auch, dass evtl ein andere Kunde aus versehen abgeklemmt wurde und daher Ressourcen fehlen um beide zuschalten.
So wie ich das bereits in Beitrag 14 am 23.04.2019 22:35 geschrieben habe.
24.04.2019 19:58
genau so
Genau so war es auch.
Nach längerer Recherche konnte mir ein neuer Leitungsweg zur Verfügung gestellt werden. Am kommenden Montag bekomme ich meinen Anschluss wieder, ging leider nicht schneller.
Danke an alle.
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