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17.12.2018 12:39 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 12:42 von Peuki
Prepaid-Rufnummer 0160[editiert]
Mit Schreiben vom 30.11.2018 hatten Sie mich aufgefordert zur Erhaltung meiner Rufnummer eine Aufladung vorzunehmen. Um das zu vermeiden habe ich mit 15 Euro aufgeladen.
Jetzt habe ich einen Kontostand von 35 Euro. Ich nutze das Handy sehr selten, Die 35 Euro reichen mir über Jahre. Dazwischen kommt vermutlich von Ihnen evtl. wieder eine Aufforderung zum Aufladen.
Was tun? Rückbuchung von Guthaben auf mein Girokonto? Oder muss ich tatsächlich bei der Telekom kündigen und wechseln.
Ich möchte eigentlich mit meiner Nummer mein Guthaben abtelefonieren und ansonsten meine Ruhe haben.
Bitte um Info. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Helga S.
-------------------------
[Beitrag aus Datenschutzgründen editiert von @Peuki]
Achtung: Keine personenbezogenen Daten posten, also z.B. Ihre Rufnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Kundennummer.
Für erforderliche Kontaktaufnahmen können hier die Benutzerdaten hinterlegt werden: Meine Einstellungen : Profil : Benutzerdaten (Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17.12.2018 12:48 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 12:49 durch den Autor
Hallo @k.h.sauer,
@k.h.sauer schrieb:Was tun? Rückbuchung von Guthaben auf mein Girokonto? Oder muss ich tatsächlich bei der Telekom kündigen und wechseln.
Ich möchte eigentlich mit meiner Nummer mein Guthaben abtelefonieren und ansonsten meine Ruhe haben.
willkommen in der Community - alle 24 Monate muss einmal Guthaben nachgeladen werden. Ggf. beim nächsten Mal einen kleineren Betrag nachladen, z.B. im T-Shop kann man m.W. auch nur 5,- € nachladen.
Eine Umbuchung auf das Girokonto ist bei der Kündigung der Karte möglich.
VG
Peuki
17.12.2018 12:48 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 12:49 durch den Autor
Hallo @k.h.sauer,
@k.h.sauer schrieb:Was tun? Rückbuchung von Guthaben auf mein Girokonto? Oder muss ich tatsächlich bei der Telekom kündigen und wechseln.
Ich möchte eigentlich mit meiner Nummer mein Guthaben abtelefonieren und ansonsten meine Ruhe haben.
willkommen in der Community - alle 24 Monate muss einmal Guthaben nachgeladen werden. Ggf. beim nächsten Mal einen kleineren Betrag nachladen, z.B. im T-Shop kann man m.W. auch nur 5,- € nachladen.
Eine Umbuchung auf das Girokonto ist bei der Kündigung der Karte möglich.
VG
Peuki
17.12.2018 12:49
In den Unterlagen zu deinem "Vertrag" ist die Dauer der Erreichbarkeit nach Aufladung nachzulesen.
Du kannst natürlich den Anbieter wechseln, mir ist aber keiner bekannt der nicht in bestimmten Zeiträumen Mindestaufladungen verlangt.
Ich sehe auch kein Problem darin aller 2 Jahre mal 15 € aufzuladen.
17.12.2018 12:55 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 12:58 durch den Autor
@k.h.sauer schrieb:
...
Dazwischen kommt vermutlich von Ihnen evtl. wieder eine Aufforderung zum Aufladen.
Spätestens nach 23 Monaten.
Was tun? Rückbuchung von Guthaben auf mein Girokonto? Oder muss ich tatsächlich bei der Telekom kündigen und wechseln.
Das Guthaben wird ausgezahlt, sobald das Vertragsverhältnis beendet wird.
Kannst gerne kündigen und wechseln, aber es bringt nichts.
Andere Anbieter handeln vermutlich genauso.
Wird die Prepaidkarte nach einem gewissen Zeitpunkt nicht nachgeladen, droht die einseitige Kündigung.
Dies ist der Preis dafür, daß man keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen einhalten muß.
Das war schon immer so.
17.12.2018 13:14
Bedenke, dass andere Anbieter dich auch nach 2Jahren kündigen.
Selbst Laufzeitverträge ohne Grundgebühr sind nur mtl. kündbar, sodass du bei nicht Benutzung auch gekündigt wirst.
17.12.2018 13:16
@der_Lutz schrieb:
Du kannst natürlich den Anbieter wechseln, mir ist aber keiner bekannt der nicht in bestimmten Zeiträumen Mindestaufladungen verlangt.
Mir schon.
Manche Anbieter wie die Telekom schauen darauf, dass immer mal wieder aufgeladen wird - man muss aber keine kostenpflichtigen Verbindungen führen.
Andere Anbieter schauen dagegen darauf, dass man die Karte aktiv nutzt (das kann viel lästiger sein als alle 2 Jahre aufladen, wenn man alle paar Wochen dran denken muss, ein Gespräch zu führen oder eine SMS zu schicken).
Manche Anbieter sind großzügig und schauen weder aufs eine noch aufs andere (zumindest in älteren Verträgen).
17.12.2018 13:17
@FelixKruemel schrieb:
Selbst Laufzeitverträge ohne Grundgebühr
Die gibt es für Neukunden meines Wissens sowieso nicht mehr (solltest Du congstar meinen)
17.12.2018 13:30
@muc80337_2 schrieb:
@FelixKruemel schrieb:Selbst Laufzeitverträge ohne Grundgebühr
Die gibt es für Neukunden meines Wissens sowieso nicht mehr (solltest Du congstar meinen)
Ich bin hier von anderen Anbietern ausgegangen
17.12.2018 20:58
@der_Lutz schrieb:In den Unterlagen zu deinem "Vertrag" ist die Dauer der Erreichbarkeit nach Aufladung nachzulesen.
.
Wirklich, versprichst du da nicht zuviel ?
Ich habe dazu absolut nichts gefunden, weder in den Papieren die ich bei Abschluss des Vertrags erhalten habe, noch in den AGB, die mir die Telekom für meine beiden Verträge ( Xtra Call Card und Xtra Card 5/5 ) gar nicht mehr zugänglich macht.
17.12.2018 21:03 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 21:08 durch den Autor
wenn du uralte Karten hast war bei deren Ausgabe noch unbegrenzte Gültigkeit, die Begrenzung und Änderung der AGB kam irgendwann später und wurde mittels SMS als Information verteilt (wenn ich das jetzt nicht verwechsle).
Weiternutzung = Anerkennung
Willst du das nicht ist ja eine Kündigung, und Auszhalung, jederzeit möglich.
Zu genauen Daten müsste man abtauchen wenn man noch etwas dazu hat bzw, findet.
Unabhängig davon sind 15 € aller 24 Monate überschaubar und garantiert nicht kostendeckend für die Telekom.
17.12.2018 21:51
Hallo @der_Lutz
Ich habe nur der Behauptung widersprochen, dass man das irgend wo nachlesen kann.
Mir wurde das niemals als Kunde in irgend einer Weise mitgeteilt hat.
Selbst auf Telefonische Anfrage vor ein paar Jahren habe ich kein belastbare Antwort erhalten.
Vor allem wurde mir auch gesagt, dass sich das jederzeit ändern kann, da nicht vertraglich vereinbart.
Um keinen Falschen Eindruck zu erwecken: ich kann damit gut leben.
17.12.2018 21:53
ich kann es leider nicht mehr ändern,
17.12.2018 21:57
Bei Prepaid ist es halt so, dass in aktuellen Tarifen der Kunde per AGB-Formulierung per sofort kündigen kann und die Telekom eine Kündigungsfrist von (ich glaub) einem Monat hat. Genauso wie sich der Kunde nicht verpflichtet, den Prepaidvertrag nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Aufladung zu kündigen verpflichtet sich die Telekom nicht, den Prepaidvertrag nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Aufladung zu kündigen.
Heißt wenn da ein findiger profilierungsgeiler neuer Controller bei der Telekom eine Spielwiese findet und meint, dass das ja alles nicht kostendeckend ist wenn man nur alle zwei Jahre auflädt, dann wird die Telekom halt u.U. beschließen, dass sie die Prepaidverträge bereits nach Ablauf eines Jahres kündigt (oder so ähnlich). Und das muss sie dem Kunden erst zum Zeitpunkt der Kündigung mitteilen.
17.12.2018 22:02 Zuletzt bearbeitet: 17.12.2018 22:03 durch den Autor
Genau das ist es.
Die Kündigung kann mit 1 Monatsfrist erfolgen und genau das macht die Telekom. Was da intern für ein Trigger gesetzt wird ist also sogar absolut unerheblich da sich an die AGB gehalten wird.
Ausschnitt aus den 2007 AGB
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