Ich habe seit dem 24.02.16 die Speedport Neo Box zur Miete. Ich möchte das 4 Jahre alte Gerät ablösen und bitte Sie um Auskunft wegen Ablösung

Gelöst

Ich habe seit dem 24.02.16 die Speedport Neo Box zur Miete. Ich möchte das 4 Jahre alte Gerät ablösen und bitte Sie um Auskunft wegen Ablösung

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Gelöschter Nutzer

@otto.j.neidhardt 

 

1)  Mietvertrag kündigen - mit einer Frist von 6 Tagen:

 

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

 

2) Retourenlieferschein ausdrucken u. Mietgerät zurücksenden.

 

3) Neuen Router nach Wahl bestellen. - Was soll dieser "können"?

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
Gelöschter Nutzer

@otto.j.neidhardt 

 

1)  Mietvertrag kündigen - mit einer Frist von 6 Tagen:

 

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

 

2) Retourenlieferschein ausdrucken u. Mietgerät zurücksenden.

 

3) Neuen Router nach Wahl bestellen. - Was soll dieser "können"?

Hallo @otto.j.neidhardt ,

 

eine Ablöse gibt es nicht.

 

Du kannst dir einen beliebigen kompatiblen Router besorgen (Miete/Kauf) und anschließend den Mietvertrag hier kündigen:

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ 

 

Gelöschter Nutzer

@Patti Müller 

 

Ich gehe mal davon, dass mit "ablösen" "ersetzen" - und nicht "Schadensersatz" gemeint war.

 

Würde ja ohnehin nach fast vier Jahren Mietzeit nicht anfallen...

@Gelöschter Nutzer  : M.W. fällt IMMER Schadenersatz an, wenn das Mietverhältnis vor dem nächsten regulären Endtermin aufgelöst werden soll (egal wie lange das Endgerät bereits gemietet war).  Da 'zahlt sich nix ab'.

Gelöschter Nutzer

@wolliballa 

 

Zitate von der betreffenden Telekom-Webseite:

 

"Ein Abkaufen oder Tausch gegen ein neueres Modell ist nicht möglich, da Sie ein Servicepaket für das entsprechende Modell abgeschlossen haben. Sie haben die Möglichkeit, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihren Vertrag zu kündigen und dann ein neues Gerät (Kauf oder Miete) zu erwerben."

 

"Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes."

 

"Gut zu wissen: Die Mindestvertragslaufzeit des Mietgeräts beträgt 12 Monate und kann danach flexibel mit einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden.