Teilweiser Widerruf eines Auftrages

Hallo ihr lieben, 

Ich habe mir für zu Hause den Magenta M Tarif geholt. Ich habe mich jetzt aber gegen einen Fernseher entschieden und möchte nur das Internet behalten. Gestern wurde mein Tarif freigeschaltet und ich habe meine Geräte auch erhalten. Wie gehe ich jetzt am besten vor? 

@c-wandzik 

teilweiser Widerruf geht nicht. Mal allgemein: Dann muss alles widerrufen und neu bestellt werden, ... .

 

Wobei es aber die Möglichkeitkeit des Widerrufes sowieso nur beschränkt gibt: Beim Fernabsatz (telefonisch bestellt, online bestellt, ...) oder bei Haustürgeschäft (unerwartet Besuch eines Handelsvertreters erhalten), und nur wenn es sich beim Kunden um einen sogenannten Endverbraucher gehandelt hat (Privatkundenverträge). Und nur dann hat man 14 Tage Zeit für einen Widerruf nach der Bestellung bzw. des Erhalts der Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung.

 

Und da das Einrichten eines Anschlusses bei der Telekom so seine Zeit benötigt, gehe ich davon aus, dass diese 14 Tage schon längst rum sind. Wobei sie sowieso nicht gegolten hätten, wenn du das Geschäft in einem Laden, z. B. in einem Telekomshop oder einem Telekom Partner Geschäft (z. B. Elektrohandel) abgeschlossen hättest: da gibt es keinerlei Widerrufrecht.

 

Und etwas schon zu nutzen (wie den Telekomanschluss), und dann widerrufen, das sieht so eigentlich der Gesetzgeber und die Telekom nicht vor, ... .

 

Auf gut deutsch: aus der Nummer kommst du nicht so schnell heraus.

Der Anschlusstarif wird nun 24 Monate laufen (MagentaTV Privatkundenvertrag), für eine Änderung, wenn du dann MagentaTV dann immer noch nicht weiter haben wolltest, dann rechtzeitig genug vor Beginn der Kündigungsfrist zum Ende der 24 Monate Laufzeit eine Änderung beautragen ohne MagentaTV oder kündigen.

 

Im Falle dass die Mediareceiver gemietet und nicht gekauft sind: Die Mietverträge der Geräte läuft extra, und sie haben eine kürzere Mindestvertragslaufzeit. Nach 12 Monaten können sie gekündigt und zurückgesandt werden. Kannst also 12 Monate MagentaTV mit Mediareceivern ausprobieren, und falls du dann trotzdem nichts daran hast, die Geräte kündigen und zurücksenden, um die restlichen 12 von 24 Monaten zwar den Tarif mit MagentaTV zu zahlen, aber dann die MR-Miete nicht mehr zu zahlen.

 

Das ist im Allgemeinen bei Telekom-Privatkunden-Mietverträgen so. Bei Geschäftskunden-Mietverträgen läuft es zum Teil anders (beispielsweise längere Laufzeiten).

 

Wenn es dich aber so ankotzt, grob gesagt, dass du nicht mal das machen möchtest, dann kannst du auch schon vorher die Gerätemiete kündigen und zurücksenden. In dem Fall fällt dann ein sogenannter Schadensersatz an für den Rest der Mindestlaufzeit der Miete: ca die Hälfte der Miete, welche in dieser Zeit noch zu zahlen gewesen wäre.

 

Der Tarifbestandteil MagentaTV wird aber weiterhin noch im Festnetztarif enthalten sein, musst also dafür zumindeste weiter zahlen, und kann nur zusammen mit dem kompletten Festnetztarif geändert oder gekündigt werden, wie schon besprochen.

 

@c-wandzik  schrieb:

Gestern wurde mein Tarif freigeschaltet und ich habe meine Geräte auch erhalten. 


Du hast mindestens drei Verträge so wie das formuliert ist

  1. Zugangstarif - und zwar ein integraler Tarif Internet + Telefonie + TV (bei welchem sich nicht eine einzelne Komponente rauslösen lässt)
  2. Gerät Nr. 1
  3. Gerät Nr. 2

Falls online/telefonisch beauftragt dann gilt für den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist

  1. Zugangstarif: der Eingang der Auftragsbestätigung
  2. Gerät Nr. 1: der Zugang des Gerätes
  3. Gerät Nr. 2: der Zugang des Gerätes

Häufig wird es in einem Fall wie Deinem knapp überhaupt noch einen Widerruf für den Zugangstarif ausüben zu können weil zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und Bereitstellung des Anschlusses rund 14 Tage liegen.

Unkritischer ist das i.d.R. bei Geräten weil die erst kurz vor Bereitstellung des Anschlusses zugestellt werden.

 

Sollte ein Widerruf für den Zugangstarif noch möglich sein, so umfasst der Internet+Telefonie+TV - und Du wirst dann wieder viele Tage ohne Anschluss dasitzen bis ein neuer Tarif von Grund auf bereitgestellt werden kann. Drum: lass den Widerruf des Zugangstarifs und ändere das zum Ablauf von 24 Monaten. "Unnötige" Geräte dagegen wie ein MediaReceiver - da nutze den Widerruf so Du willst.