Schreiben von Inkassounternehmen EOS SAF erhalten

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben von der Inkassofirma EOS SAF mit einer Forderung der Telekom in Höhe von knapp 300€ erhalten. Komisch nur, dass ich seit ungefähr 10 Jahren kein Telekomkunde mehr bin und mich auch an keine offenstehenden Mahnungen erinnere. In dem Schreiben wirde natürlich auch nicht erklärt, worauf diese Forderung basiert, sodass ich die Vermutung habe, es handelt sich hierbei um Betrug. Könnt Ihr prüfen, ob tatsächlich noch offene Mahnungen bestehen?
Schreib die Firma an und verlange eine detaillierte Aufstellung der Forderung.
Sollten dann weiterhin unberechtigte Forderungen kommen, hilft dir die Polizei weiter.

Wie soll die Telekom etwas überprüfen, wenn Du kein Kunde bist.

Allerdings sollte die Telekom ein Interesse an der Aufklärung haben, da die Forderungen angeblich in deren Namen bestehen.
Hallo Kim,
auf Nachfrage habe ich mir erzählen lassen (ich nutze extra nicht den Begriff "erklären lassen", da eher Vermutung als Wissen), dass die Firma EOS nach und nach die Aufgaben der Firma SAF übernimmt! Und wie es nun mal so ist: wenn ich was übernehme, räume ich erst mal auf!
Wende dich bitte entweder telefonisch oder, wie von HAMAPA beschrieben, schriftlich an EOS!
Die Telekom hat insofern nichts mehr damit zu tun als das keine Einsicht mehr in die Aktenlage in an Inkasso´s abgegebene Vorgänge besteht!

schöne Grüsse
Telekom hilft Team
Hallo Klm Wen, willkommen in unserer Community!
Es ist in der Tat so, dass wir nun mit der Firma EOS als Inkassounternehmen zusammen arbeiten. Wenn es um eine Forderung geht, die schon ca. 10 Jahre alt ist, können wir diese nicht mehr nachvollziehen. Daher ist der Tipp super, sich direkt mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen und sich eine Forderungsaufstellung zukommen zu lassen.

Viele Grüße
Heike
Da dieser Thread heute in einem anderen Thread referenziert wurde:
Forderungen aus Telefonrechnungen verjähren meines Wissens regelmäßig schon deutlich vor 10 Jahren, sofern es keine Verjährungshemmnisse gibt wie z.B. einen gerichtlichen Mahnbescheid (Verjährung nach BGB ist drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Forderung entstand). Wer die dann noch bezahlt - das ist eine reine Goodwill-Aktion zur Beruhigung des eigenen Gewissens - eine Verpflichtung besteht aber nicht. Im Einzelfall ggf. mit einem Anwalt abzuklären (ein solcher bin ich nicht).
Telekom hilft Team
Hallo muc80337_2,

da der Fragesteller nicht weiß, um welche Forderungen es sich handelt, würde ich nicht von einer Verjährungsfrist ausgehen.

Sinnvoll ist es auf jeden Fall das Inkassobüro zu kontaktieren. Damit überhaupt klar wird, woraus die Forderungen resultieren. Danach kann man natürlich immer noch entscheiden, ob man zahlt oder nicht.

Liebe Grüße
Julia C.

Servus,

 

die reguläre Verjährungsfrist für Forderungen beträgt 3 Jahre. Ältere Forderungen sind sowieso nicht mehr durchstzbar. Einmalig schriftlich widersprechen und alles Weitere ignorieren. Kommt es zu einem gerichtlichem Manbescheid, dem natürlich auch widersprechen.