Gelöst
Vertrag kündigen
vor 8 Jahren
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
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vor 8 Jahren
@Schwarz-Eschenburg
Was willst du uns damit sagen ?
Etwas genauer Bitte !
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vor 8 Jahren
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
100 Jahre also noch warum so sauer?
3
von
vor 8 Jahren
@vdsl geschädigte
Rechnen ist Glückssache?
von
vor 8 Jahren
Moin @Schwarz-Eschenburg,
Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.
Gruß - willi-50
von
vor 8 Jahren
Schwarz-Eschenburg Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. Schwarz-Eschenburg Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. 100 Jahre also noch ...
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
100 Jahre also noch ...
Bist Du Dir da sicher?
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Moin @Schwarz-Eschenburg,
Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.
Gruß - willi-50
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Moin @Schwarz-Eschenburg,
Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.
Gruß - willi-50
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Kündigung | Geschäftskunden Telekom
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vor 8 Jahren
ja es ist richtig. Der Anschluss muss schriftlich, per Mail oder per Brief gekündigt werden.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende Heike Ha.
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vor 5 Jahren
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von
vor 5 Jahren
@waldemargellert
Du bist sicher, dass Du in einem Thread aus Januar 2018 mit Deinem Corona-Anliegen richtig bist?
Warum machst Du nicht einen eigenen Thread auf oder rufst die Hotline an?
von
vor 5 Jahren
die aktuelle Situation ist für viele nicht leicht.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zunächst bis zum 30.06.2020 ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, also faktisch einen Zahlungsaufschub (für Verträge, die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden).
Die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin und die Forderungen werden nach Ende der Zahlungsaufschubfrist fällig.
Das bedeutet für Kunden, die sich auf dieses Leistungsverweigerungsrecht berufen und die Voraussetzungen erfüllen, dass der kaufmännische Mahnprozess und die daraus folgenden Sanktionen, wie Anschlusssperren, Kündigungen, Inkasso-Abgaben und die Schufa-Einmeldung solange ausgesetzt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Leistungsverweigerungsrechtes ist, dass der Grund für die Nicht-Zahlungsfähigkeit nachweisbar auf die SARS-CoVid-2-Virus Pandemie zurückzuführen ist.
Ich schaue mir Ihr Anliegen gerne einmal an, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Marita W.
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Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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