Gelöst

Vertrag kündigen

vor 8 Jahren

Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

1830

0

12

    • vor 8 Jahren

      @Schwarz-Eschenburg

       

      Was willst du uns damit sagen ?

      Etwas genauer Bitte !

      0

      0

    • vor 8 Jahren

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.


      100 Jahre also noch  warum so sauer? 

      3

      von

      vor 8 Jahren

      @vdsl geschädigte

      Rechnen ist Glückssache?

       

      von

      vor 8 Jahren

      Moin @Schwarz-Eschenburg,

       

      Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.

      Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.

       

      Gruß - willi-50

      von

      vor 8 Jahren

      vdsl geschädigte

      Schwarz-Eschenburg Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. Schwarz-Eschenburg Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet. 100 Jahre also noch ...

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.


      100 Jahre also noch ...

      vdsl geschädigte
      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.


      100 Jahre also noch ...


      Bist Du Dir da sicher? Zwinkernd

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Moin @Schwarz-Eschenburg,

       

      Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.

      Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.

       

      Gruß - willi-50

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Moin @Schwarz-Eschenburg,

       

      Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.

      Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.

       

      Gruß - willi-50

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.

      Schwarz-Eschenburg

      Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.


      Kündigung | Geschäftskunden Telekom

      0

    • vor 8 Jahren

      Guten Abend @Schwarz-Eschenburg,

      ja es ist richtig. Der Anschluss muss schriftlich, per Mail oder per Brief gekündigt werden.

      Ich wünsche noch ein schönes Wochenende Heike Ha.

      0

    • vor 5 Jahren

      Wegen Corona-Krise ich werde die nächsten Monaten mit Kurzarbeitgeld leben, deswegen muss ich unbedingt mein Vertrag beim Telekom Kundigen. Haben sie schon ein Notplan für Kunden die grosse schwriegkeit und in Not geraten sind, wie ich ?

      0

      2

      von

      vor 5 Jahren

      @waldemargellert 

       

      Du bist sicher, dass Du in einem Thread aus Januar 2018 mit Deinem Corona-Anliegen richtig bist?

       

      Warum machst Du nicht einen eigenen Thread auf oder rufst die Hotline an?

       

      von

      vor 5 Jahren

      Guten Morgen @waldemargellert,


      die aktuelle Situation ist für viele nicht leicht.

      Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zunächst bis zum 30.06.2020 ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, also faktisch einen Zahlungsaufschub (für Verträge, die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden).

      Die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin und die Forderungen werden nach Ende der Zahlungsaufschubfrist fällig.

      Das bedeutet für Kunden, die sich auf dieses Leistungsverweigerungsrecht berufen und die Voraussetzungen erfüllen, dass der kaufmännische Mahnprozess und die daraus folgenden Sanktionen, wie Anschlusssperren, Kündigungen, Inkasso-Abgaben und die Schufa-Einmeldung solange ausgesetzt werden.

      Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Leistungsverweigerungsrechtes ist, dass der Grund für die Nicht-Zahlungsfähigkeit nachweisbar auf die SARS-CoVid-2-Virus Pandemie zurückzuführen ist.

      Ich schaue mir Ihr Anliegen gerne einmal an, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.


      Freundliche Grüße
      Marita W.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor 7 Jahren

    in  

    1985

    0

    4

    Gelöst

    vor 8 Jahren

    in  

    589

    0

    3

    Gelöst

    vor 8 Jahren

    1417

    0

    4

    Gelöst

    vor 5 Jahren

    in  

    1003

    0

    7

    Gelöst

    vor 8 Jahren

    in  

    622

    0

    5

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...