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Telekom unfähig Briefe zu lesen
3 years ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit, dass ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen. Kontakt werde ausschliesslich per Briefpost akzeptiert.
Auf meine Sonderkündigung erhielt ich heute eine EMAIL!
Sind die Mitarbeiter nicht in der Lage einen Brief zu lesen und zu verstehen?
Kein Eingehen auf mein Schreiben und meine Gründe. Einfach stumpf abgebügelt ohne weiteren Text mit einer Standard-EMail.
Wenn die Telekom so mit Ihren Kunden umgeht, wundert es mich nicht, wenn die Telekom Kunden verliert.
Die Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben in dem Wissen, dass eine Option, welche Bestandteil des Leistungskataloges ist, unter Umständen demnächst illegal wird. Ich wurde bei Vertragsschluss im Februar ´22 nicht darüber informiert. Wie ich nun weiss, war die Option StreamOn bereits seit 2019 illegal und nur noch vorhanden, weil die Telekom in die nächste Instanz beim EuGH ging. Wo war die Information an mich als Kunden bei Vertragsschluss? Die Telekom hätte mich vor Vertragsschluss informieren MÜSSEN!
Die Telekom ist der Meinung, die Option sei monatlich kündbar. Ja, das ist richtig; da sie Bestandteil des Leistungskataloges ist, ist sie jederzeit wieder buchbar. Damit hat die Telekom Werbung gemacht ("jederzeit" zubuchbar!). Nur werde ich die Option ab nächstem Jahr nicht mehr zubuchen können. Dies stellt eine einseitige nachteilige Veränderung des Leistungskataloges dar. Gemäß des geschlossenen Vertrages wäre ich berechtigt StreamOn im Juni 2023 buchen zu können!
Vielleicht gibt es hier einen kompetenten Mitarbeiter, welcher in der Lage ist den Sachverhalt zu klären. Hierfür (und nur hierfür) erteile ich mein Einverständnis mich innerhalb dieses Forums zu kontaktieren. Dies limitiere ich bis zum 30.09.2022.
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3 years ago
Das Gerichtsurteil liegt erst sein wenigen Monaten vor, daher war es weder 2019 illegal noch musste dich die Telekom über irgendwelche Sachen die noch nicht beschlossen sind im Februar 2022 informieren.
Ein Sonderkündigungrecht sehe ich hier nicht.
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Answer
from
3 years ago
Das Gerichtsurteil liegt erst sein wenigen Monaten vor, daher war es weder 2019 illegal noch musste dich die Telekom über irgendwelche Sachen die noch nicht beschlossen sind im Februar 2022 informieren.
Das Gerichtsurteil liegt erst sein wenigen Monaten vor, daher war es weder 2019 illegal noch musste dich die Telekom über irgendwelche Sachen die noch nicht beschlossen sind im Februar 2022 informieren.
Das kann man ggf.auch anders sehen. So besteht bei einem Prozess ja immerhin das Risiko, dass man diesen verliert. Man könnte daher der Ansicht zuneigen, dass ein Hinweis auf dies Risiko zu den vorvertraglichen Nebenpflichten gehört, weil absehbar war, dass die Telekom den geschlossenen Vertrag in dem Fall nicht würde erfüllen können. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass §311 (2) BGB hier einschlägig ist. Ob die Konstruktion als „Option“ die Telekom retten würde? Zu bedenken ist, dass mit dieser kostenlosen Option geworben, also ein Vorteil gegenüber dem Wettbewerb behauptet wurde. Ggf. muss die Telekom eben den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit wie abgeschlossen fortführen.
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3 years ago
Was ist denn "vor einigen Tagen"? Und hast du das per Post geschickt oder wie "schriftlich"? Ist denn klar, dass dein (nicht unbedingt nachvollziehbarer) Wunsch zur Kontaktaufnahme überhaupt schon bearbeitet wurde?
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3 years ago
Wusstest du nicht, dass Wendelstein7X einen Durchbruch in der Kernfusion geschafft hat? Ich glaube nicht, dass du das nicht wusstest. Auf Anhieb wirst du mir sagen können, was der Durchbruch war.
Wusstest du nicht, dass Wendelstein7X einen Durchbruch in der Kernfusion geschafft hat? Ich glaube nicht, dass du das nicht wusstest. Auf Anhieb wirst du mir sagen können, was der Durchbruch war.
Hallo @We1ssN1cht ,
ich glaube zwar nicht, dass das hier hilft, aber ich könnte zumindest sagen, dass der Stellarator-Weltrekord und Stream-On nicht wirklich viel gemeinsam haben. Ich wusste von beidem und bin mir jetzt gerade nicht sicher, ob das dann schon Überinformation ist.
Viele Grüße nach Greifswald,
Coole Katze
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3 years ago
falk2010 In der Tatsache, dass "Stream on" beworben wurde mit "Jederzeit nachbuchbar". Die Frage ist, ob diese "Werbung" tatsächlich Bestandteil des Vertrags ist via damals gültigem "Preis/Leistungsverzeichnis" In der Tatsache, dass "Stream on" beworben wurde mit "Jederzeit nachbuchbar". Die Frage ist, ob diese "Werbung" tatsächlich Bestandteil des Vertrags ist via damals gültigem "Preis/Leistungsverzeichnis" falk2010 In der Tatsache, dass "Stream on" beworben wurde mit "Jederzeit nachbuchbar". Die Frage ist, ob diese "Werbung" tatsächlich Bestandteil des Vertrags ist via damals gültigem "Preis/Leistungsverzeichnis" Im Grunde genommen ist die Telekom jederzeit dazu berechtigt die AGB und Leistungen zu ändern, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Inwiefern die AGB auch bei "Stream on" greift entzieht sich meiner Kenntnis. 8 Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern? 8.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, - die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und - die die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann
In der Tatsache, dass "Stream on" beworben wurde mit "Jederzeit nachbuchbar". Die Frage ist, ob diese "Werbung" tatsächlich Bestandteil des Vertrags ist via damals gültigem "Preis/Leistungsverzeichnis"
In der Tatsache, dass "Stream on" beworben wurde mit "Jederzeit nachbuchbar".
Die Frage ist, ob diese "Werbung" tatsächlich Bestandteil des Vertrags ist via damals gültigem "Preis/Leistungsverzeichnis"
Im Grunde genommen ist die Telekom jederzeit dazu berechtigt die AGB und Leistungen zu ändern, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren.
Inwiefern die AGB auch bei "Stream on" greift entzieht sich meiner Kenntnis.
8 Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern?
8.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,
- die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
- die die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann
Welches Fass machst Du da gerade auf?
Es gibt zweierlei Änderungen von AGB:
Hier ginge es - wenn überhaupt - um den Fall 2. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass die Telekom diesen Weg beschritten hätte.
Ok, als Physiker ist das wohl eher meine Welt... aber wenn ich soviel Ahnung von Mobilfunkthemen haben soll, dann darf ich erwarten, dass jeder andere Mensch Ahnung von Kern- und Plasmaphysik hat.
Ich kann bei Mobilfunk wie bei Kerntechnik und Plasmaphysik qualifiziert mitreden. Allerdings hilft das weder Dir noch mir in dieser Sache - es geht hier weniger um die technischen Aspekte sondern mehr um die juristischen Aspekte.
Und obwohl ich in einem Zusatzstudium eine Rechsvorlesung nebst Prüfung genossen habe bin nicht qualifiziert eine juristische Aussage zu tätigen. Und auch wenn Du zu einem Anwalt gehst - denke nicht, dass das, was der Dir sagt, zwingend die Wahrheit ist. Die "Wahrheit" wird vor Gericht gesprochen. Und der Spruch "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" hat seine Berechtigung. Da gibt es nämlich nicht nur AGB sondern auch noch allerhand anderes Krimskrams, wo es dann sehr auf den Einzelfall ankommt. Inwiefern da z.B. §242 BGB mit Treu und Glauben (oder ähnliches) zum Tragen kommt...
Aber selbst wenn Du da vor Gericht einen Erfolg erzielen solltest - dann wäre das nicht unbedingt anzuwenden auf andere Fälle.
(Kleine Randbemerkung zum Wendelstein egal welcher Generation: für mich gibt es noch keinen wirklichen "Durchbruch" - das sind alles nur kleine wenn auch wichtige Meilensteine, aber von einer kommerziellen Nutzung der Kernfusion sind wir noch ewig weit entfernt, so die großtechnisch überhaupt noch kommen sollte, selbst wenn man technisch so weit wäre; "not angular momentum but money makes the world go round")
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from
3 years ago
Welches Fass machst Du da gerade auf? Es gibt zweierlei Änderungen von AGB
Welches Fass machst Du da gerade auf?
Es gibt zweierlei Änderungen von AGB
Beim Thema "Stream on" kann ich nicht so wirklich mitreden.
Ich hatte zwar in der Vergangenheit viel drüber gelesen das es wegen Streitigkeiten abgeschaltet werden soll und wurde auch hier in der Community großzügig thematisiert, hatte diesen Service aber selbst nie genutzt. Daher tangiert mich das Thema "Stream on" auch nicht wirklich.
Wie schon geschrieben, der Entwicklung war schon 2019 absehbar. Es war nur noch eine Frage der Zeit was daraus wird. Als Kunde hätte man sich auf die Abschaltung einstellen können (vielleicht sogar müssen). Inzwischen sind 3 Jahre vergangen - Zeit genug um den Vertrag hätte kündigen zu können.
Unter einem anderen Aspekt betrachtet:
Telekom und Vodafone haben eine Möglichkeit geschaffen, bestimmte Dienste mit hohem Verkehrsaufkommen ohne Anrechnung auf das reguläre Datenvolumen zu nutzen. Viele Kunden haben dadurch jahrelang profitiert. Als Selbstverständlichkeit darf man das nicht erachten. Man hätte der Sache auch von vornherein einen Riegel vorschieben und den Kunden für jeden genutzten Byte zur Kasse bitten können.
Unlogged in user
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from
3 years ago
Hallo @We1ssN1cht
Die Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben in dem Wissen, dass eine Option, welche Bestandteil des Leistungskataloges ist, unter Umständen demnächst illegal wird. Ich wurde bei Vertragsschluss im Februar ´22 nicht darüber informiert.
Konnte Sie auch nicht wissen, das die Bundesnetzagentur StreamOn verbietet Ende April 2022.
Hier ein Artikel dazu: https://www.pcwelt.de/news/Bundesnetzagentur-verbietet-Telekom-StreamOn-und-Vodafone-Pass-die-Folgen-11224577.html
Wie ich nun weiss, war die Option StreamOn bereits seit 2019 illegal und nur noch vorhanden, weil die Telekom in die nächste Instanz beim EuGH ging.
Ach echt, ist mir neu. Das EuGH ist die höchste Instanz. Und das EuGH hat gegen die Telekom Hungary (Ungarn) geurteilt.
Nur werde ich die Option ab nächstem Jahr nicht mehr zubuchen können.
Dank der BNetzA sogar seit 01.09.22 nicht mehr buchbar.
Dies stellt eine einseitige nachteilige Veränderung des Leistungskataloges dar. Gemäß des geschlossenen Vertrages wäre ich berechtigt StreamOn im Juni 2023 buchen zu können!
Falsch. Was wurschtelst du dir da zusammen? Ab 01.04.23 ist StreamOn ganz Geschichte.
Ebenso war StreamOn in den meisten Tarifen kostenlos und eine Option und kein Vertragsbestandteil.
Auch mich stört es, das es verboten wurde.
Aber dafür kann die Telekom nix.
Ebenso besteht auch kein Sonderkündigungsrecht, weil StreamOn verboten und abgeschaft wurde.
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3 years ago
@We1ssN1cht
deine komplette Darstellung beruht auf keiner rechtlich haltbaren Grundlage.
Weder war Stream-on jemand Bestandteil deines Tarif musste dich die Telekom über irgendetwas informieren.
Stream-on kann von jedem Vertragspartner gekündigt werden, schon deshalb konntest du jederzeit davon ausgehen, dass dies die
Telekom irgendwann tut und dies eben keine Auswirkungen auf den eigentlichen Tarif hat.
Auch heute erfüllt die Telekom die Option Stream-on noch bis Ende März 2023.
Schon deshalb ist eine Sonderkündigung nicht möglich
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3 years ago
Der geschlossene Vertrag stützt sich auf den Preis-/Leistungskatalog, welcher bei Vertragsschluß gültigkeit besaß. Dieser wurde nachträglich zu meinem Nachteil geändert. StreamOn ist Bestandteil davon.
Nein ist er nicht, lies dir einfach die Leistungsbeschreibung deines Tarif durch und zeige auf, wo Stream-On auch nur erwähnt wird
Answer
from
3 years ago
Der geschlossene Vertrag stützt sich auf den Preis-/Leistungskatalog, welcher bei Vertragsschluß gültigkeit besaß.
Der geschlossene Vertrag stützt sich auf den Preis-/Leistungskatalog, welcher bei Vertragsschluß gültigkeit besaß.
Hast Du den mal greifbar um ihn hier zu zeigen? Ich kann mir so gar nichts darunter vorstellen.
Ich finde in meinen ganzen Verträgen auch keinen Hinweis auf so etwas.
Answer
from
3 years ago
Der geschlossene Vertrag stützt sich auf den Preis-/Leistungskatalog, welcher bei Vertragsschluß gültigkeit besaß. Dieser wurde nachträglich zu meinem Nachteil geändert. StreamOn ist Bestandteil davon.
Nein.
StreamOn war nie Vertragsbestandteil.
Man musste die Option StreamOn aktiv buchen.
Auch gibt es die Option "Norten" bei Mobilfunkverträgen. Ohne es aktiv zu buchen, hat man dies nicht. Somit auch kein Vertragsbestandteil.
Jede Menge User, die Ihren Senf dazu geben...
Der Witz ist, ich habe mich auf StreamOn spezialisiert und habe da auch genügend Wissen dich darüber zu informieren.
Unlogged in user
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from
3 years ago
ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen
Die Untersagung ist halt Schall & Rauch ... wenn du nicht möchtest das zur Vertragskommunikation eine E-Mail genutzt wird, dann entferne sie aus dem Kundencenter.
Kein Eingehen auf mein Schreiben und meine Gründe. Einfach stumpf abgebügelt ohne weiteren Text mit einer Standard-EMail. Wenn die Telekom so mit Ihren Kunden umgeht, wundert es mich nicht, wenn die Telekom Kunden verliert.
Kein Eingehen auf mein Schreiben und meine Gründe. Einfach stumpf abgebügelt ohne weiteren Text mit einer Standard-EMail.
Wenn die Telekom so mit Ihren Kunden umgeht, wundert es mich nicht, wenn die Telekom Kunden verliert.
Naja .. warum soll man auf viel Unsinn auch ne Geschichte schreiben?
Für eine außerordentliche Kündigung gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, also ist es doch fein, dass man die wenigstens für dich als normale Kündigung gewertet hat.
Die Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben in dem Wissen, dass eine Option, welche Bestandteil des Leistungskataloges ist, unter Umständen demnächst illegal wird.
Untergeschoben? Wie jetzt? Bist du nicht in der Lage zu lesen? Papierkram einfach ignoriert? Das ist ja eher DEIN Problem wenn du das Zeug nicht lesen wolltest.
Da wurde also NIX untergeschoben.
Schöne Unterstellungen und dann den "untergeschobenen" Vertrag auch noch schön nutzen oder wie?
Wie ich nun weiss, war die Option StreamOn bereits seit 2019 illegal und nur noch vorhanden, weil die Telekom in die nächste Instanz beim EuGH ging. Wo war die Information an mich als Kunden bei Vertragsschluss? Die Telekom hätte mich vor Vertragsschluss informieren MÜSSEN!
Nix war Illegal zu dem Zeitpunkt.
Informieren müssen über laufende Rechtsverfahren .. nope auch nicht.
Kurz: Dein Kartenhaus auf welche du eine außerordentliche Kündigung stützen willst, ist zusammen gebrochen. Der Telekom kannst hier auch keinen Vorwurf machen - beschwer dich beim Gesetzgeber.
Achja und PS: Zubuchbare Optionen können JEDERZEIT bei JEDEM Anbieter aus dem Sortiment genommen werde. Denn das sind extra Verträge welche mit dem Hauptvertrag nix zutun haben und dessen Leistungen nicht tangieren. Was kommt als nächstes ... Drama und Sonderkündigung weil ein zu buchbares Spotify nicht mehr möglich ist, wenn Spotify sich auflöst?
Einfach nur von hinten bis vorne quatsch.
Ps.: Aber verstehen kann ich deinen Unmut, ich hätte StreamOn auch lieber behalten. Aber da es ein paar realitätsferne Leute so haben wollten und von einer Netzneutralität schwafelten (die nicht existiert und auch nicht gewollt ist) ist es halt so gekommen. Nur günstiger wird Mobilfunk dadurch nicht, auch wenn der Chef der Bundesnetzagentur so nen Quatsch behauptet hatte.
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3 years ago
ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit, dass ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen.
ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit, dass ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen.
Hast Du die Optionen in Deinem Kundencenter entsprechend gesetzt? Oder widersprüchlich?
Kein Eingehen auf mein Schreiben und meine Gründe.
Also wird Dein Wunsch ohne Widerrede akzeptiert, das ist doch nichts Negatives?
Vielleicht gibt es hier einen kompetenten Mitarbeiter, welcher in der Lage ist den Sachverhalt zu klären.
Den Sachverhalt hast Du doch beschrieben. Deine Rückschlüsse sind m.E. falsch.
Hierfür (und nur hierfür) erteile ich mein Einverständnis mich innerhalb dieses Forums zu kontaktieren. Dies limitiere ich bis zum 30.09.2022.
Das geht so auch nicht. Du kannst aber doch Deine Daten löschen, wann immer Du möchtest.
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3 years ago
ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit, dass ich keinerlei Kontaktaufnahme mittels eMail oder SMS wünsche und untersagte der Telekom diese Kommunikationskanäle zu nutzen. Kontakt werde ausschliesslich per Briefpost akzeptiert
du kannst davon ausgehen, dass dies frühestens nach 30 Tagen überhaupt umgesetzt werden kann.
Zudem ist fraglich ob das überhaupt eine Rechtliche Relevanz hat und du den Kommunikationswege vorschreiben kannst.
Vor allem stellt sich mir die Frage was es für einen Sinn macht Papier und Transportkosten zu provozieren - schon mal was von Umweltschutz gehört ?
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3 years ago
ich teilte der Telekom vor einigen Tagen schriftlich mit,
Es dauert bis zu 4 Wochen bis die "Kontaktsperre" greift.
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3 years ago
Die Telekom hat mir einen Vertrag untergeschoben in dem Wissen, dass eine Option, welche Bestandteil des Leistungskataloges ist,
Nein war es nicht Stream on
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Accepted Solution
accepted by
3 years ago
Guten Abend @We1ssN1cht , guten Abend in die in die Runde,
hier ist viel Bewegung im Thema und ich danke allen für den regen Austausch. Dass dieses Thema zu einer kontroversen Diskussion führt, ist nachvollziehbar.
Zuerst einmal tut es mir leid, dass wir Sie per E-Mail kontaktiert haben, @We1ssN1cht. Es war nicht unserer Absicht Sie damit zu verärgern.
Zum Thema StreamOn möchte mich kurz halten:
Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. Den separaten Mobilfunkvertrag können Sie nach den Regelungen, die für dessen Kündigung gelten, kündigen.
Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.
Ich wünsche allen einen schöne Abend.
Viele liebe Grüße
Julia S.
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from
3 years ago
Ironie nicht erkannt?
doch schon, und du?
Answer
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3 years ago
Auf die Argumente von @We1ssN1cht wurde aber leider nicht eingegangen.
Das was zu StreamOn zu sagen ist ist doch gar nicht strittig.
Sehr schade.
Answer
from
3 years ago
Auf die Argumente von @We1ssN1cht wurde aber leider nicht eingegangen.
Die Zubuchoption StreamOn ist ein Zusatzvertrag, der von Ihnen zusätzlich zum zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag beauftragt werden konnte und für Sie wie für die Telekom jederzeit kündbar ist. Der Mobilfunkvertrag bleibt von einer Kündigung der Zubuchoption StreamOn unberührt. [...] Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.
[...]
Es ist gewiss nicht unhöflich gemeint wenn ich darauf hinweise, dass dies die einzige Antwort ist, die es hier in der Telekom Hilft Community dazu von uns geben wird.Daher bitte ich, dass dieses Thema ein Ende findet.
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