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Aktueller Hinweis

Kündigung / Rufnummernportierung

Gelöst

Hallo Telekom-Community,

wir sind mit unserer Außenstelle umgezogen, leider gibt es keine Möglichkeit, unseren ISDN- und DSL-Anschluss mitzunehmen, da an dem neuen Standort keine freien Leitungen mehr verfügbar sind, da unser Hauptmieter alle ins Haus verlegten Leitungen mit 3x ISDN und 1x VDSL "blockiert". Beim Hauseigentümer neue Leitungen legen zu lassen würde unseren Zeit- und Kostenrahmen in erheblichem Maße sprengen. Da wir am alten Standort einen DSL Business-Anschluss nebst ISDN-Anlagenanschluss mit dem bekannten Rufnummernblock 0...29 genutzt haben, stellt sich uns die Frage nach Alternativen. Da wir den Internetanschluss unseres Hauptmieters mitnutzen dürfen, würden wir nun auf einen eigenen Anschluss verzichten und einfach einen VoIP-Anbieter für unsere Telefonie in Anspruch nehmen. Leider bietet die Telekom ihr Produkt "NFON" nur für DeutschlandLAN-Anschlüsse nebst deren vorgeschriebener Hardware an und auf beides haben wir keinen Einfluss. Haben wir in diesem Falle ein Recht auf Sonderkündigung nebst Portierung unseres Nummernblockes zu einem VoIP-Anbieter?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Kurz: Nein

§46 TKG richtet sich mit der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung an Verbraucher.
Also nicht an euch.

Nun ist die Frage, inwiefern Kostenrahmen ... sofern die Baugenehmigung vorliegt ... kümmert sich die Telekom um die Verlegung der Leitung/Telefondose. Solange im APL noch genügend Leitungen frei sind, wäre dies das kleinere Problem.

Selbst wenn man §46 anwenden würde, siehts wohl auch schlecht aus.

Solange die Telekom die Leistungen erbringen kann, bestünde kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Ihr im Haus irgendwelche Leitungen nicht verlegen wollt, spielt hierbei keine Rolle.

Bliebe sonst am Ende nur die einvernehmliche Auflösung, ggf. gegen Ablöse.

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Lösung
Kurz: Nein

§46 TKG richtet sich mit der Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung an Verbraucher.
Also nicht an euch.

Nun ist die Frage, inwiefern Kostenrahmen ... sofern die Baugenehmigung vorliegt ... kümmert sich die Telekom um die Verlegung der Leitung/Telefondose. Solange im APL noch genügend Leitungen frei sind, wäre dies das kleinere Problem.

Selbst wenn man §46 anwenden würde, siehts wohl auch schlecht aus.

Solange die Telekom die Leistungen erbringen kann, bestünde kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das Ihr im Haus irgendwelche Leitungen nicht verlegen wollt, spielt hierbei keine Rolle.

Bliebe sonst am Ende nur die einvernehmliche Auflösung, ggf. gegen Ablöse.

Hi,

wie die Lage bei GK aussieht, wusste ich in der Tat noch nicht. Danke für die umfassende Antwort!