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Aktueller Hinweis

Kündigung

ich ziehe um.

Im neue Lager gibts kein Strom und keine weitere Anschlusse, obwohl in diesem Gebiet Telekomanschlüss ist.

Wie kann ich mein Vertrag richtig kündigen?

 

MfG

Keinen Strom? Seltsam...

 

Du musst einen Umzug des Anschlusses bei der Telekom telefonisch beauftragen und sagen, dass der Umzug nach Telekommunikationsgesetz ohne Vertragsänderung passieren soll. Wenn die Telekom sagt, dass das nicht geht, dann kannst Du kündigen.

Du beauftragst telefonisch über die Hotline (0800/330100) einen Umzug nach TKG (Telekommunikationsgesetz)  an Deine neue Adresse. Die Telekom wird  feststellen dass, das sie den Vertrag am neuen Standort nicht erfüllen kann und Dir evtl. einen anderen Vertrag (z.B. mit LTE statt DSL) anbieten. Dieses Angebot kannst Du aber ablehnen, und dann wird der existierende Vertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist geündigt.

 

Je nachdem wann du kündigst kann das bedeuten, dass Du noch drei Monate lang die Grundgebühr weiterbezahlen musst, daran lässt sich leider nichts ändern.

 

 

 


@lejupp  schrieb:
Je nachdem wann du kündigst kann das bedeuten, dass Du noch drei Monate lang die Grundgebühr weiterbezahlen musst, daran lässt sich leider nichts ändern.

Das ist kein "je nachdem wann" - sondern es sind ab außerordentlicher Kündigung wegen eines Umzugs gem. TKG immer noch mindestens drei Monate Grundgebühr zu bezahlen. Wenn die Kündigung am Monatsanfang passiert, dann sogar knapp vier.


@muc80337_2  schrieb:

Keinen Strom? Seltsam...

 

Du musst einen Umzug des Anschlusses bei der Telekom telefonisch beauftragen und sagen, dass der Umzug nach Telekommunikationsgesetz ohne Vertragsänderung passieren soll. Wenn die Telekom sagt, dass das nicht geht, dann kannst Du kündigen.


Alles richtig. Allerdings wird das Fehlen eines Stromanschlusses die Telekom nicht zwangsläufig daran hindern, den Anschluss erfolgreich umzuziehen. Die Bereitstellung einer Stromversorgung für die Endgeräte ist keine Beistellleistung der Telekom, sondern obliegt dem Kunden.

@muc80337_2@lejupp

Vorsicht, hier ist von einem Lager die Rede, wenn es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt finden die entsprechenden Passagen des TKG keine Anwendung.


@der_Lutz  schrieb:

Vorsicht, hier ist von einem Lager die Rede, wenn es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt finden die entsprechenden Passagen des TKG keine Anwendung.


Oh je - bei "Lager" hatte ich ein Zeltlager vor Augen.

Nun ja, der Thread wurde im Bereich Mobilfunk für Privatkunden eröffnet, da kann man schon mal danebengreifen.

Telekom hilft Team
Hallo @Igor Yatsenko,

herzlich Willkommen in unserer Community.

Handelt es sich um einen Privatkundenanschluss oder einen geschäftlich genutzten Anschluss?
Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Viele Grüße Heike Ha.

@muc80337_2  schrieb:

Nun ja, der Thread wurde im Bereich Mobilfunk für Privatkunden eröffnet, da kann man schon mal danebengreifen.



Alles kann nichts muss 🤪

Ich wollte nur auf die Möglichkeit hinweisen nicht das falsche Hoffnungen geschürt werden.


@der_Lutz  schrieb:

@muc80337_2@lejupp

Vorsicht, hier ist von einem Lager die Rede, wenn es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt finden die entsprechenden Passagen des TKG keine Anwendung.


Stimmt. Ich hatte bei  "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. Bei näherer Betrachtung ist "geschäftliches Warenlager" wohl die naheliegendere Interpretation....


@lejupp  schrieb: 
Stimmt. Ich hatte bei  "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. 


Ohne Strom? 😱

 

 

 


@der_Lutz  schrieb:

@lejupp  schrieb: 
Stimmt. Ich hatte bei  "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. 


Ohne Strom? 😱


Bei einem Warenlager ist es auch ungewöhnlich, wenn noch nicht einmal elektrisches Licht vorhanden ist.


@muc80337_2  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@lejupp  schrieb: 
Stimmt. Ich hatte bei  "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. 


Ohne Strom? 😱


Bei einem Warenlager ist es auch ungewöhnlich, wenn noch nicht einmal elektrisches Licht vorhanden ist.



Stimmt auch wieder.

Allerdings kann ich mir da eher Lösungen vorstellen, je nach Verwendungszweck.

 


@der_Lutz  schrieb:

@lejupp  schrieb: 
Stimmt. Ich hatte bei  "Lager" auf soetwas wie ein Übergangswohnheim getippt. 


Ohne Strom? 😱


Gewissen Bundesländern traue ich inzwischen alles zu.

@lejupp

Vorsicht, ganz dünnes Eis.