Solved

Femtozelle

11 years ago

Hallo,
gibt es mittlerweile die Möglichkeit eine Femtozelle zum Mobilfunkvertrag für Geschäftskunden hinzuzubuchen. Im Internet gibt es Berichte aus dem Jahr 2009 über FriendlyUserTests und einer bevorstehenden Markteinführung. O2 und Vodafone bieten diese Möglichkeit der eigenen "UMTS-Funkzelle" bereits an.

http://teltarif.de/test-femtozelle-umts-t-mobile/news/35025.html

http://teltarif.de/t-mobile-femtozelle-umts/news/33367.html

Nach meinem Umzug ins Eigenheim nutze ich im Homeoffice ein GSM-Gateway (Sagem RL500 auf dem Dachboden) mit einer MultiSIM, da indoor keine Funkversorgung zu Stande kommt. Ausserhalb ist das Mobilfunksignal (GSM & LTE sehr schwach und bricht teilweise ab. Dieser ist mit einer Fritzbox verbunden und simuliert somit einen weiteren Festnetzanschluss neben meinem ip-basierten VDSL-Anschluss. Über die Fritz!Fon App telefoniere ich so mit dem Smartphone im gesamten WLAN Bereich über den GSM-Gateway. Das soll allrdings keine Dauerlösung sein.

Über eine positive Antwort würde ich mich freuen.

MfG Zwenni

19886

16

  • Accepted Solution

    accepted by

    9 years ago

    Sehr gerne @caboon,

    ich gehe näher auf Ihre Fragen ein.

    Vielen Dank für die Aufklärung zu Ihrem Anliegen.

    Femtozellen sind, wie meine Kollegin Svenja bereits aufgeführt hat nicht für jeden zugänglich. Diese und ähnliche Geräte verwenden Frequenzbereiche und Sendefrequenzen, die von Mobilfunk-Basisstationen der DTAG benutzt werden. Diese Frequenzen dürfen nur von Netzbetreibern als Inhaber von Mobilfunk-Frequenznutzungsrechten - hier der DTAG - benutzt werden und nicht von Endkunden. Diese Frequenzen sind sorgfältig, innerhalb der bestehenden Netzplanung, verplant. Der unkoordinierte Einsatz durch Privatpersonen erzeugt Störungen in unseren Netzen. Femtozellen dürfen daher ausschließlich durch den Netzbetreiber eingesetzt werden, der die dafür erforderliche Lizenz besitzt.

    Repeater dürfen nur über die jeweiligen Mobilfunk-Netzbetreiber betrieben werden, da sie als Bestandteil des Mobilfunknetzes gesehen werden. Der jeweilige Netzbetreiber hat das alleinige Frequenznutzungsrecht inne. Daher ist ein freier Verkauf in Deutschland nicht zulässig.

    Wir wollen, dass jeder Kunde einen Anschluss an unser Netz hat und das auch die Qualität stimmt. Dass dabei einige Kunden keinen vollen oder nur unzureichenden Empfang haben, kann nicht ausgeschlossen werden. Tatsächlich ist es so, dass jedes Gebäude (bauartbedingt) und andere technische Geräte die Empfangsqualität beeinträchtigen können.

    Zu den Verhältnissen in den USA kann ich leider keine Aussage treffen, da mir hierzu keine Informationen vorliegen.

    Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte?

    Grüße
    Yalcin A.

    0

This could help you too

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...