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Fürsorgepflicht Telekom Überhöhte Gebühren durch Altvertrag im Smartphone

Gelöst

Hallo zusammen,

 

meine Oma hat einen uralten Vertrag, war bisher auch immer Glücklich.... Nun hat Sie von Ihrem Sohn ein Samsung Smartphone bekommen. Das Gerät hat Sie eiegtnlich nicht genutzt und schon gar nicht im Internet gesurft.

Jetzt bekommt Sie eine Rechnung weit über 300 Euro!  Wegen des Datenverbrauchs vom Gerät selbst

 (Vertrag war noch ohne Datenflat)

Meiner Meinung und auch einigen Gerichtsurteilen nach ist die Telekom nicht Ihrer Fürsorgepflicht nachgegangen.

Ähnlich wie beim Roamin sollten doch auch hier ungewöhnliche Kostenverursachende Dienste per SMS zumindest mal gemeldet werden.

Sie hatte keinerlei Ahnung das überhaupt kosten entstehen, wie den nauch, wenn das Handy Wochenlang in der Schublade liegt

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Guten Tag @steffen16,

ich habe Ihre Großmutter telefonisch erreicht und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden.

Freundliche Grüße
Marita W.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  


@CobraCane  schrieb:

Hm, ob die Oma wohl noch berechtigt ist einen Business-Tarif zu nutzen Zwinkernd


Es gibt für Businessverträge keine Altersgrenze


@der_Lutz  schrieb:

@Maria R.  schrieb:
Da es sich dabei um einen Business Vertrag handelt, 

Spätestens jetzt sind alle genannten Urteile Schall und Rauch...


Dem ist nicht so, wenn der Verbraucher einen Busienss Vertrag hat.


@der_Lutz  schrieb:

@CobraCane  schrieb:

Hm, ob die Oma wohl noch berechtigt ist einen Business-Tarif zu nutzen Zwinkernd


Es gibt für Businessverträge keine Altersgrenze


Ich habe auch nicht vom Alter gesprochen.


@Mächschen  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@Maria R.  schrieb:
Da es sich dabei um einen Business Vertrag handelt, 

Spätestens jetzt sind alle genannten Urteile Schall und Rauch...


Dem ist nicht so, wenn der Verbraucher einen Busienss Vertrag hat.



Doch, es gelten jetzt die B2B Regeln. Entweder ich handle als Geschäftskunde mit allem oder eben nicht, einfach wenn es brenzlig wird die Karte Verbraucher ausspielen ist nicht.

 

Abgesehen davon war die Anwendbarkeit der Urteile, meiner Meinung noch, auch so nicht (mehr) gegeben.

Zum einen wegen fehlender Relevanz, wegen geänderter Rahmenbedingungen (Novelle des TKG 2012), generell wegen der vergangenen Zeit und dem Anwachsen des Wissens und Bewusstseins in Punkto Internet und Mobil.

 


@der_Lutz  schrieb:

@Mächschen  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@Maria R.  schrieb:
Da es sich dabei um einen Business Vertrag handelt, 

Spätestens jetzt sind alle genannten Urteile Schall und Rauch...

Dem ist nicht so, wenn der Verbraucher einen Busienss Vertrag hat.


Doch, es gelten jetzt die B2B Regeln. Entweder ich handle als Geschäftskunde mit allem oder eben nicht, einfach wenn es brenzlig wird die Karte Verbraucher ausspielen ist nicht.


Das stimmt nicht uneingeschränkt. Zum Beispiel handelt es sich bei Verträgen im Mitarbeiter- oder Mitgliederrahmenvertrag Telekomintern um KMU oder GrK, aber rechtlich um B2C.

@Mächschen 

was auch immer KMU oder GrK ist, in erster Linie handelt es sich bei einem Businessvertrag um einen B2B Vertrag.

 

Das schließt besondere Ausgestaltungen nicht aus.

@der_Lutz 

PK = Privatkunden

KMU = kleinst, kleine und mittelständische Unternehmen 

GrK = Großkunden

= die 3 Telekom Kundensegmente, hat nix mit B2C und B2B zu tun, ein Geschäftskunde kann PK Tarife haben und ein Privatkunde Großkundenprodukte.

 

Ob KMU oder GrK hängt vom Rahmenvertrag ab, bei GrK hat man meist feste Ansprechpartner.

 

Aber:

Ein Verbrauchergeschäft (B2C) bleibt ein Verbrauchergeschäft, auch wenn der Verbraucher Business Verträge hat oder bestellt.

 

B2B (Business 2 Business) wird es nur dann, wenn beide Vertragspartner Unternehmer gem. Paragraph 14 BGB sind.

@Mächschen 

ok,

wobei wir hier, in deisem Fall, die Hintergründe weder kennen noch beurteilen können.

 

Es reicht ja wenn beim Abschluss B2B anzuwenden war usw.

Unbeschadet davon sehe ich hier einzig und allein die Variante Kulanz


@der_Lutz  schrieb:

wobei wir hier, in deisem Fall, die Hintergründe weder kennen noch beurteilen können.

 

Unbeschadet davon sehe ich hier einzig und allein die Variante Kulanz


Vorstehendes sehe ich wie du.!

@der_Lutz 

Telekom hilft Team
Hallo @steffen16,

leider habe ich Ihre Oma gerade telefonisch nicht erreichen können, um den Sachverhalte mit ihr persönlich zu klären. Gern probiere ich es etwas später noch einmal. Wichtig ist aber jetzt erst einmal, dass die mobilen Daten bei dem Smartphone Ihrer Oma ausgeschaltet werden, damit das Gerät sich nicht wieder ins Internet einwählt. Falls das nicht bereits gemacht wurde.

Herzliche Grüße
Tanja R.

@Tanja R. 

@steffen16 

 

Mobile Daten ausschalten reicht nicht immer.

 

Am besten eine Netzseitige Sperre einrichten oder einen falschen APN im Gerät hinterlegen.

Telekom hilft Team
Hallo @steffen16,

ich habe das Anliegen auch parallel noch in die Fachabteilung weitergeleitet. Sobald mir von dort eine adäquate Antwort vorliegt, melde ich mich wieder bei Ihnen mit den Infos.

Beste Grüße
Tanja R.

@Tanja R.  schrieb:
Wichtig ist aber jetzt erst einmal, dass die mobilen Daten bei dem Smartphone Ihrer Oma ausgeschaltet werden, damit das Gerät sich nicht wieder ins Internet einwählt.

Da "Oma" keinesfalls zwingend "Tattergreisin" heißt gäbe es ja grundsätzlich auch noch die Möglichkeit, eine Datenoption zu buchen oder einen Tarifwechsel in einen Tarif mit Datenoption zu machen.

 

Gerade die ältere Generation liebt WhatsApp doch beinahe schon abgöttisch, sobald sie diese App entdeckt hat.

Lösung
Telekom hilft Team
Guten Tag @steffen16,

ich habe Ihre Großmutter telefonisch erreicht und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden.

Freundliche Grüße
Marita W.

Hallo Marita

vielen vielen Dank für deine Hilfe!

 

An alle anderen ebenfalls vielen Dank!


Mit der Telekom kann man sprechen, daran habe ich nie gezweifelt.

Die Angelegenheit konnte für beide Seiten zufriedenstellend gelöst werden.

Danke an alle Beteiligten!

 

@Marita W. Das gewünschte Schreiben habe ich eben per Mail verschickt