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Fürsorgepflicht Telekom Überhöhte Gebühren durch Altvertrag im Smartphone
30.09.2019 12:47
Hallo zusammen,
meine Oma hat einen uralten Vertrag, war bisher auch immer Glücklich.... Nun hat Sie von Ihrem Sohn ein Samsung Smartphone bekommen. Das Gerät hat Sie eiegtnlich nicht genutzt und schon gar nicht im Internet gesurft.
Jetzt bekommt Sie eine Rechnung weit über 300 Euro! Wegen des Datenverbrauchs vom Gerät selbst
(Vertrag war noch ohne Datenflat)
Meiner Meinung und auch einigen Gerichtsurteilen nach ist die Telekom nicht Ihrer Fürsorgepflicht nachgegangen.
Ähnlich wie beim Roamin sollten doch auch hier ungewöhnliche Kostenverursachende Dienste per SMS zumindest mal gemeldet werden.
Sie hatte keinerlei Ahnung das überhaupt kosten entstehen, wie den nauch, wenn das Handy Wochenlang in der Schublade liegt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ich habe Ihre Großmutter telefonisch erreicht und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden.
Freundliche Grüße
Marita W.
30.09.2019 12:50
Meines Erachtens ist in diesem Fall der Kunde schuld, weil ihm die Preislisten bekannt sein müssten.
Ist die mobile Datennutzung bereits unterbunden worden?
Welche Leistungen benötigt sie aktuell, ich könnte schauen, welcher Tarif heute besser passt.
Ob es eine Kulanzgutschrift geben wird kann und will ich nicht beurteilen.
30.09.2019 12:51 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 12:54 durch den Autor
Warum hat hier die Telekom eine Fürsorgepflicht?
Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht des Sohnes aus der ihr ein Smartphone schenkt?
Heutzutage kann keiner der ein Smartphone kauft mehr behaupten dass er nichts davon weiß dass sich Smartphones ins Internet einwählen. In dem Zuge hätte sich der Sohn halt einfach mal um den Vertrag kümmern sollen.
30.09.2019 12:54
das Handy hat mit Sicherheit keinen Akku, der Wochenlang hält, wenn es ungenutzt in der Schublade liegt
mal ganz abgesehen davon, wer hätte dann so eine SMS lesen sollen?
Ich würde erst mal klären, was das für Kosten genau waren und über welchgen Zeitraum entstanden.
Ansonsten muss hier eien Einzelprüfung ergeben, ob eine Warnung hätte erfolgen müssen.
Allerdings frage ich mich auch, wie es mit der Führsorgepflicht des Sohns ist, wenn er ein Handy verschenkt, welches von der Person gar nicht genutzt oder gewollt ist und dies dann eingeschaltet in eine Schublade legt und zudem noch niocht mal klärt welchen Tarif seine Mutter überhaupt hat.
30.09.2019 12:55
ganz einfach, weil sich das genause verhält wie mit der Obergranze beim Roaming.
Die Telekom hätte zumindest be idiesen auflaufenden Gebühren 1. den Kunden drauf hinweisen können 2. eine entsprechende Alternative anbieten können.
Volumen-basierte Daten-Abrechnung stellt Gefahr dar
Immer wieder haben sich Gerichte für die Rechte der Mobilfunk-Kunden bei zu hohen Handy-Rechnungen stark gemacht. Nun hat sich auch der Bundesgerichtshof mit einem Urteil (III ZR 190/11) auf die Seite der Verbraucher geschlagen, damit sie künftig besser übertriebene Kosten abwehren können.
Im konkreten Fall hatte der Kunde im Jahr 2004 einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der keine Datentarife enthielt. 2008 kaufte er sich ein internetfähiges Handy und hatte damit ein etwa 45 MB großes YouTube-Video abgerufen. Da der Mobilfunkbetreiber die Kosten für den Abruf nach Volumen berechnete, erhielt der Kunde eine Rechnung für den Datenabruf in Höhe von über 750 Euro.
Hinweispflicht insbesondere in der Telekommunikationsbranche
Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März heißt es, dass der Mobilfunkbetreiber auf die Gefahren der unterschiedlichen Abrechnungsmethoden für die Telefon- und Daten-Nutzung hinweisen muss. So "musste ein Durchschnittskunde bei der Erweiterung des Leistungsspektrums der Klägerin nicht davon ausgehen, dass sie das Entgelt für den neuen Dienst nach anderen Parametern berechnen werde als für den Telefonverkehr."
Zudem habe der Kunde gar keine Chance, die Kosten bei einer Abrechnung nach Datenmenge im Auge zu halten. Kommt der Provider den Warnpflichten nicht nach, stehe dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Abrechnungskosten zu. Diese kann er dann mit der bestehenden Forderung verrechnen.
Auch mit den allgemeinen Hinweispflichten hat sich der Bundesgerichtshof ausführlich beschäftigt. Dabei sollen sie nicht nur grundsätzlich bestehen, sondern sogar insbesondere auf die Telekommunikationsbranche anzuwenden sein. Da der Kunde nur selten über den nötigen Sachverstand verfüge, müsse der Mobilfunkanbieter besonders gewissenhaft auf die Hinweis- und Aufklärungspflichten achten.
Technische Voraussetzungen sind erfüllt
Aufgrund der Tatsache, dass Tarife häufig besonders unübersichtlich sind, sollten die Anbieter den Kunden schützen und eine Selbstschädigung vermeiden, sofern die technische Möglichkeit besteht. Da der Sachverhalt jedoch aus dem Jahre 2008 stamme, sei es kein Problem, innerhalb von 24 Stunden bei einem deutlich erhöhten Verbrauch eine SMS an den Kunden zu versenden.
Auch die vom Mobilfunk-Unternehmen angeführte Möglichkeit, dass sich der Verbraucher eine Applikation zur Kostenkontrolle herunterladen könne, ließ der Bundesgerichtshof nicht gelten. Schließlich müsse der Provider ohnehin den Verbrauch des Kunden erfassen.
30.09.2019 12:57 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 12:59 durch den Autor
Es gibt sehr wohl die Vorgabe, dass der Anbieter über ungewöhnlich hohe Kosten warnen muss.
Allerdings wird hier die Intelligenz des Sohnes in Frage gestellt und stattdessen alles auf eine dritte Partei abgewälzt,
Etwas was man überall finden kann.
30.09.2019 12:59 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 13:01 durch den Autor
Hat sie nun einen Volumen oder Zeittarif?
Welche Leistungen benötigst sie?
Ist die mobile Datennutzung bereits unterbunden worden?
Ist mir bekannt, aber die Aussagen von @steffen16 sind widersprüchlich, wenn das Handy wochenlang in der Schublade gelegen hätte, hätte es wohl kaum noch Akku und eine Warnsms hätte auch niemand gelesen
Theorie vs Praxis
Wie soll man beweisen, keine Warnung über hohe Kosten bekommen zu haben?
30.09.2019 13:00
Du hast absolut Recht was die Sache mit dem Sohn angeht.
Allerdings mal ehrlich ... in der heutigen Zeit, wer denkt an sowas noch ?
Getaktete Internetverbindungskosten gibts doch schon Jahre nicht mehr.
Ausserdem war für meine Oma Internet nie ein Thema, sie wollte mit dem Ding nur im Notfall mal telefonieren können.
30.09.2019 13:03
Im Moment benötigt Sie überhaupt keine Leistungen mehr. Sie ist erstmal bedient und möchte von Handys nichts mehr wissen.
Bei der kleinen Rente ist die aktuelle Rechnung erstmal kaum zu bezahlen... hinzu kommt noch... das versteht Sie zwar nicht... aber habe versucht Ihr zu erklären, das die 300+ Euro nur für den Abrechnungszeitraum x-x sind und nochmal so eine Rechnung kommen könnte.
30.09.2019 13:05
Hinterlege Kunden- und Rückrufnummer im Profil.
Halte eine unterschriebene Vollmacht deiner Großmutter als PDF bereit.
Wenn beides geschehen, melde dich kurz.
30.09.2019 13:07
Widersprüchlich ?
Sie scheinen keine Oma zu haben
Die holt das Teil raus tut es brav laden schaut ob jemand angerufen hat ... dann liegt es wieder in der schublade.... und der Zyklus wiederholt sich... ggf wird es zwischendrin mal geputzt.
In dem Alter schleppt man sein Handy nicht in der Wohung rum
30.09.2019 13:07 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 13:12 durch den Autor
@steffen16 schrieb:
Du hast absolut Recht was die Sache mit dem Sohn angeht.
Allerdings mal ehrlich ... in der heutigen Zeit, wer denkt an sowas noch ?
Getaktete Internetverbindungskosten gibts doch schon Jahre nicht mehr.Ausserdem war für meine Oma Internet nie ein Thema, sie wollte mit dem Ding nur im Notfall mal telefonieren können.
Ob das Urteil des Bundesgerichtshof allerdings anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln. Denn die Telekom hat deiner Ome kein Gerät verkauft, ferner wusste sie gar nicht, dass diese es betreiben wird. Auch hat sich die Abrechnungsgrundlage zu ihrem Altvertrag nicht geändert. Daher konnte sie auch nicht auf die erhöhten Kosten hinweisen.
Vertragspartner war ja der Sohn und wo das Gerät erstanden wurde ist auch noch nicht klar.
Da die Kosten bei schlechtem Empfang über eine getakte Verbindung entstehen könne, ist ferne gar nicht klar, ob es eine Möglichkeit der Warnung überhaupt gegeben hat. Wenn die Telekom hier Kulanz anwendet ist das Ok, ein Klageweg weder vermutlich nichts bringen.
30.09.2019 13:07 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 13:09 durch den Autor
@Stefan schrieb:
Es gibt sehr wohl die Vorgabe, dass der Anbieter über ungewöhnlich hohe Kosten warnen muss.
Klar kann die Telekom davor warnen, die Frage ist nur wie die Warnung aussieht und welche Kontaktdaten hier im Vertrag hinterlegt sind.
Je nachdem wie alt der Tarif wirklich ist wurde hier niemals eine entsprechende Option hinterlegt sondern irgendwann einmal in einem Rechnungsbeileger erwähnt.
30.09.2019 13:19
@steffen16 schrieb:Widersprüchlich ?
Sie scheinen keine Oma zu haben
Ich habe sogar 2 davon 😙
Beide haben einen Prepaid Tarif mit ein bisschen Datenvolumen.
30.09.2019 13:26
@Stefan schrieb:
Ob das Urteil des Bundesgerichtshof allerdings anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln. Denn die Telekom hat deiner Ome kein Gerät verkauft, ferner wusste sie gar nicht, dass diese es betreiben wird. Auch hat sich die Abrechnungsgrundlage zu ihrem Altvertrag nicht geändert. Daher konnte sie auch nicht auf die erhöhten Kosten hinweisen.
Vertragspartner war ja der Sohn und wo das Gerät erstanden wurde ist auch noch nicht klar.
Also wenn ich das richtig interpretiert habe, ist Vertragspartner mit ihrem Asbach-Tarif schon die Oma.
Wenn da nicht mal ne Tagesflat gebucht ist, dann wird per kByte abgerechnet, und das ist nicht wenig...
Sollte bei einem schon so lang bestehendem Vertrag tarif, bei dem nie Auffälligkeiten in der Nutzung waren mit mal die GPRS-Kosten enorm in die Höhe schießen, sollte systemtechnisch automatisch eine Sperre erfolgen und eine Hinweis-SMS versendet werden.
Wenn das Gerät eingeschaltet ist, kommt Diese auch an.
Und wenn ich mich nicht irre, gibt es diese Funktionalität.
Das jetzt vom Sohn, der wohl offensichtlich nur das Smartphone erworben hat nicht beachtet bzw. hinterfragt wurde, was für ein Tarif nun vorhanden ist, ist sicher nicht von der Hand zu wischen - doch in heutigem Zeitalter, wo schon nahezu fast jeder Nutzer eines Mobilgerätes an eine Internetflat gewöhnt ist, kann schon mal gerne diese Problematik mit den Alttarifen übersehen.
In wie weit die Telekom / die Teamis die Sachlage beurteilen - dass werden wir wohl denen am Bürotisch als Entscheidung überlassen müssen.
30.09.2019 13:33
@Stefan schrieb: [...]
Ob das Urteil des Bundesgerichtshof allerdings anwendbar ist, wage ich zu bezweifeln. Denn die Telekom hat deiner Ome kein Gerät verkauft, ferner wusste sie gar nicht, dass diese es betreiben wird.[...]
Das war in dem vom BGH zu entscheidenden Fall aber auch nicht anders.
|| [...] Im Mai 2007 erwarb der Beklagte bei einem anderen Unternehmen ein internetfähiges Mobiltelefon [...]
30.09.2019 13:35
Das mit "Sie haben wohl keine Oma" war auch eher witzig gemeint ...
Ja auf eine prepaid Karte mit kleinem Datenvolumen soll es auch hinaus gehen...
ggf. alternativ eine Telefon Internet Flat im minimalstem Tarif
Daten habe ich eingegeben...
30.09.2019 13:49
sehe ich genauso, allerdings... wer möchte so einen Stress ? Weder meine Oma noch die Telekom denke ich...
Ich bin auch davon überzeugt das die Telekom hier einschreitet und entsprechend entgegenkommt.
30.09.2019 13:54
Auch wenn du davon überzeugt bist wäre es schon reine Glückssache wenn man dir entgegen kommt.
Die Kulanzzahlungen aufgrund von GPRS-Kosten sind in den letzten Jahren Richtung Null gewandert.
30.09.2019 16:01
Ich bin mir sicher, dass die Telekom zuallermeist die SIM vollautomatisiert sperren wird wenn es einen solchen Ausreißer in der Rechnungshöhe gibt.
Dass der Sohn aber so daneben ist... da fehlen mir auch die Worte.
30.09.2019 20:00
vielen Dank für Daten.
Ich habe soeben mit Ihrer Oma telefoniert, die auch Vertragsinhaberin ist. Da es sich dabei um einen Business Vertrag handelt, habe ich dies an die zuständigen Kollegen weiter gegeben.
Sie wurde von mir darauf hingewiesen, dass die Kollegen sich morgen bei ihr melden.
Viele Grüße
Maria R.
30.09.2019 20:05
Bitte diesen Thread verschieben:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/bd-p/mobilfunk
weil er auch anderen helfen könnte.
30.09.2019 20:17
Hm, ob die Oma wohl noch berechtigt ist einen Business-Tarif zu nutzen
30.09.2019 20:22
@Maria R. schrieb:
Da es sich dabei um einen Business Vertrag handelt,
Spätestens jetzt sind alle genannten Urteile Schall und Rauch...
Vielleicht erlässt die Telekom auf Kulanzbasis die Rechnungen, keine Ahnung wie das gehandhabt wird.
Ich drücke mal die Daumen.
30.09.2019 20:22
@CobraCane schrieb:Hm, ob die Oma wohl noch berechtigt ist einen Business-Tarif zu nutzen
Soweit ich weiß, braucht es keine Berechtigung, einen Business Vertrag zu nutzen oder zu haben.
Es gibt nur gewisse Voraussetzungen, einen Business Vertrag zu bestellen?