Rechnung für monatliche Gebühren bei MagentaMobil Start

Gelöst

Es wird hier immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei Prepaid-Tarifen keine Rechnung gibt. Ich finde das sehr merkwürdig, da bei MagentaMobil Start ja ein monatlicher Grundpreis in Höhe von 2,95 € vom Guthabenkonto für eine Leistungserbringung seitens der Telekom abgebucht wird. Egal ob man telefoniert oder nicht wird diese Gebühr fällig. Bucht man dann noch LTE-Highspeed-Optionen dazu, kann man auf einen monatliche Grundpreis von bis zu 9,95 € kommen, das wären dann im Jahr immerhin 119,40 €.

Eigentlich sollte es für diesen Grundpreis dann auch einen Nachweis bzw. eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geben (z.B. wenn man diese für eine Steuererklärung benötigt). Die Gebühren fallen ja immer monatlich an und werden vom Guthabenkonto eingezogen.

Ist die Telekom in diesem Fall nicht sogar verpflichtet eine Rechnung mit ausgewiesener Merhwertsteuer auszustellen?

 

 

 

4 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Sternsv

 

vielen lieben Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen, habe ich ihre E-Mail-Adresse geändert und den Leistungsnachweis eingerichtet. 

 

Lieben Gruß

Susanne L. 

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @sigilacher,

eine Rechnung/Einzelaufstellung gibt es bei unseren Prepaidkarten nicht.

Ich habe für Sie nun den Leistungsnachweis gebucht, damit Sie zumindest für die gebuchte Grundgebühr einen Brief bekommen.

Grüße Mandy S.

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So, habe mich mal mit ner Finanzerin heute darüber unterhalten....

Interessant ist als Grundlagen erstmal:

§33UStDV sowie, dass es zur einer Buchung oder (falls Kassenentnahme (Handkasse)) einen Beleg geben muss.

Soweit - sogut.

Eine Aufladung ist ja ertmal nur in Pauschal-Beträgen Möglich und enthält bereits die Umsatzsteuer. Weiterhin ist der Betrag kleiner als 150€.

Da die Aufladung in dem Moment, wo sie getätigt wird oder per eingekauften Cashcode bezahlt wird, ist sie in dem Moment schon eine Betriebsausgabe und in dieser die Mehrwertsteuer enthalten. Und genau diese Betriebsausgabe ist für das Finanzamt wichtig.

  • Bei Einkauf Cash-Code: Beleg aufheben und Kassenzettel.
  • Bei Aufladung Onnline: Abbuchung steht auf dem Konto - dazu wird dann nur ein Nachweis benötigt, dass die Aufladung erfolgt ist (Ausdruck Aufladehistory).

Da eine Aufladung je nach dem nur 1Monat reicht, oder auch 3Monate reichen kann, ist dass, was über die Aufladung verbraucht wurde nicht mehr wirklich interessant, da die Umsatzsteuer ja bereits in der Buchführung aus Betriebs-Ausgabe aufgeführt wurde (Beleg mit Brutto-Betrag) und bei monatlicher Meldung bereits dem Finanzamt vorliegt...

 

Eigentlich einfach, wenn es nicht so kompliziert wäre Zwinkernd

 

 

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Lösung

Für Telefon- und Internetdienste gilt der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 %. Wer jedoch Prepaid-Karten für geschäftliche Telefonate und den mobilen Internetzugang kauft oder Prepaid-Konten auflädt, erlebt eine Überraschung: Mobilfunkprovider und Reseller weisen auf Rechnungen über Gesprächs- und Surfguthaben keine Umsatzsteuer aus!

 

In den Tarifinformationen über Prepaid-Leistungen deutscher Telekommunikationsanbieter heißt es unisono:

"Alle Preise (…) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer."

Wer jedoch im Handel eine Prepaid-Karte kauft oder sein Guthabenkonto im Onlineshop auflädt, erhält umsatzsteuerfreie Rechnungen:

Beim Auflanden eines Prepaid-Kontos werden 0,00 € Umsatzsteuer ausgewiesen. Aber das täuscht: Die Umsatzsteuer von 19 % wird sehr wohl erhoben - nur nicht beim Kauf, sondern beim Verbrauch.Bild vergrößernBeim Aufladen eines Prepaid-Kontos wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Fällig ist der 19-prozentige Regelsteuersatz erst beim Verbrauch des Guthabens.

 

Hintergrund der eigenwilligen Umsatzsteuer-Kapriole: Telefon- und Surfguthaben sind zunächst umsatzsteuerfrei.

Erst wenn die vorausbezahlte Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, greift die Umsatzsteuerpflicht.

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