Gelöst
Zwei-Faktor-Authentifizierung deaktivieren, wie?
vor 21 Tagen
Hallo,
was muss ich tun, um diese Zwei-Faktor-Authentifizierung zu deaktivieren? Ich habe sie mir nun zwangsweise eingerichtet, da dies von der Telekom verlangt wurde, bin aber sehr unglücklich damit. Ich habe eingestellt, dass dieser "Service" nur bei "wichtigen Aktionen" durchgeführt wird, aber woher weiß ich, was "wichtig" ist und wann ich damit rechnen muss ein Mobiltelefon mitnehmen zu müssen. Ich gehe mit einem Notebook via WLAN ins Netz und habe nur selten ein Mobiltelefon dabei. Ich mag keine Mobiltelefone und möchte mich auch nicht permanent orten lassen müssen. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich irgendwann nicht mehr an meine Mails komme, wenn ich z.B. auf Reisen bin und mein Mobiltelefon nicht mit dabei habe. Dann nützt mir mein Notebook ja nichts und ich komme nicht an meine E-mails, richtig? Ich lasse mich doch nicht zwingen immer ein Mobiltelefon mitzuschleppen.
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vor 21 Tagen
Kurz und knapp:
Du kannst sie nicht deaktivieren, die Telekom setzt das einfach voraus.
Wichtige Aktionen sind zB wenn du Änderungen im Kundencenter vornimmst (zB Bankverbindung ändern) oder Dinge bestellst.
Und nein, du musst dich dafür nicht orten lassen wenn du dein Smartphone dabei hast.
Mailabruf geht ohne MFA
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 21 Tagen
Hallo @MP1Privat,
ich greife mal die Antwort von @CobraCane auf, der mal wieder schneller war 😁
Eine Deaktivierung der Mehrfaktor-Authentifikation ist nicht möglich. Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) ist notwendig, weil wir als Telekom für unsere Kunden besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeiten und ein Missbrauch – etwa durch Identitätsdiebstahl, unberechtigten SIM‑Kartentausch oder unbefugte Vertragsänderungen – erheblichen Schaden für unsere Kunden als Betroffene aber auch für uns als Unternehmen verursachen kann.
Durch die Kombination mehrerer unabhängiger Faktoren wird das Risiko unberechtigter Zugriffe deutlich reduziert und ein gemäß Art. 32 DSGVO erforderliches angemessenes Schutzniveau gewährleistet. MFA ist im Sinne der DSGVO eine geforderte und geeignete technische Maßnahme.
Und hier einmal eine Liste wichtiger Aktionen, die die Nutzung der MFA voraussetzen:
Ich hoffe, das hilft dir weiter, wenngleich es nicht deinen Wunsch erfüllt, das Ganze nicht zu nutzen. Es dient, wie shcon geschrieben, dem Schutz deiner Daten.
Beste Grüße
Louisa
2
von
vor 21 Tagen
Danke, die Übersicht über die "wichtigen Aktionen" hat mir schon weitergeholfen.
0
von
vor 21 Tagen
Danke, die Übersicht über die "wichtigen Aktionen" hat mir schon weitergeholfen.
Jedenfalls kein 2fa Code wenn du dich lediglich anmeldest um Mails zu lesen.
Auf dem Laptop kannst du aber zb.thunderbird installieren und mails lesen usw.
Dazu das passwort für emailprogramme im emailcenter Einstellungen passworte einrichten und in thunderbird eingeben.Einmal
@MP1Privat
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 21 Tagen
Danke für die schnelle Antwort. Dann hoffe ich mal, dass wirklich der normale Besuch der Posteingangsseite ohne diesen SMS-Abgleich auskommt. Ansonsten wäre es sehr unbefriedigend, wenn man nicht mehr an seine E-mails kommt.
Aber was soll mein Nachbar jetzt machen? Der hat noch ein größeres Problem: Er ist T-online Kunde seit 1999 und hat klassischen Festnetzrechner (Windows-Betriebssystem) und Festnetztelefon aber gar kein mobiles Telefon. Er bekommt beim Einloggen in das T-Online-E-mail-Center jetzt jeden Tag angezeigt, dass er diese Zwei-Faktor-Authentifizierung freischalten muss, sonst geht es ab Ende Mai nicht mehr. Er ist T-Online-Kunde seit 27 (!) Jahren und nutzt dieselbe E-mail-Adresse und jetzt hat er Angst dass er nicht mehr an die Mails kommt. SMS lassen sich ja über Festnetznummern wohl nicht übermitteln.
0
2
von
vor 21 Tagen
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte @MP1Privat 😊
Was den Nachbarn ohne Smartphone betrifft, kann ich nur sagen, dass die Mehrfaktor-Authentifizierung ein Mobiltelefon, voraussetzt, also zumindest SMS-Empfang muss drin sein. Was macht denn der Arme Nachbar, sollte er mal einen Anschlussausfall haben? 🤔
Beste Grüße
Louisa
von
vor 21 Tagen
und jetzt hat er Angst dass er nicht mehr an die Mails kommt.
Danke für die schnelle Antwort. Dann hoffe ich mal, dass wirklich der normale Besuch der Posteingangsseite ohne diesen SMS-Abgleich auskommt. Ansonsten wäre es sehr unbefriedigend, wenn man nicht mehr an seine E-mails kommt.
Aber was soll mein Nachbar jetzt machen? Der hat noch ein größeres Problem: Er ist T-online Kunde seit 1999 und hat klassischen Festnetzrechner (Windows-Betriebssystem) und Festnetztelefon aber gar kein mobiles Telefon. Er bekommt beim Einloggen in das T-Online-E-mail-Center jetzt jeden Tag angezeigt, dass er diese Zwei-Faktor-Authentifizierung freischalten muss, sonst geht es ab Ende Mai nicht mehr. Er ist T-Online-Kunde seit 27 (!) Jahren und nutzt dieselbe E-mail-Adresse und jetzt hat er Angst dass er nicht mehr an die Mails kommt. SMS lassen sich ja über Festnetznummern wohl nicht übermitteln.
@MP1Privat
für die 2FA braucht man kein teures Smartphone, es tuts jedes "Billig-Handy" mit einen preiswerten Prepaid-Vertrag das SMS empfangen kann.
Einen Tipp hätte ich noch: dein Nachbar soll jetzt schnellstens noch das gesonderte Passwort für E-Mail-Programme erstellen und sich ein E-Mail-Programm (zB Thunderbird) zulegen
Was macht denn der Arme Nachbar, sollte er mal einen Anschlussausfall haben?
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte @MP1Privat 😊
Was den Nachbarn ohne Smartphone betrifft, kann ich nur sagen, dass die Mehrfaktor-Authentifizierung ein Mobiltelefon, voraussetzt, also zumindest SMS-Empfang muss drin sein. Was macht denn der Arme Nachbar, sollte er mal einen Anschlussausfall haben? 🤔
Beste Grüße
Louisa
@Louisa G.
er geht zum Nachbarn 🤔
Gruß rainer1809
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 21 Tagen
Ich mag keine Mobiltelefone und möchte mich auch nicht permanent orten lassen müssen.
Hallo,
was muss ich tun, um diese Zwei-Faktor-Authentifizierung zu deaktivieren? Ich habe sie mir nun zwangsweise eingerichtet, da dies von der Telekom verlangt wurde, bin aber sehr unglücklich damit. Ich habe eingestellt, dass dieser "Service" nur bei "wichtigen Aktionen" durchgeführt wird, aber woher weiß ich, was "wichtig" ist und wann ich damit rechnen muss ein Mobiltelefon mitnehmen zu müssen. Ich gehe mit einem Notebook via WLAN ins Netz und habe nur selten ein Mobiltelefon dabei. Ich mag keine Mobiltelefone und möchte mich auch nicht permanent orten lassen müssen. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich irgendwann nicht mehr an meine Mails komme, wenn ich z.B. auf Reisen bin und mein Mobiltelefon nicht mit dabei habe. Dann nützt mir mein Notebook ja nichts und ich komme nicht an meine E-mails, richtig? Ich lasse mich doch nicht zwingen immer ein Mobiltelefon mitzuschleppen.
Es gibt wieder Aluhüte im Angebot. Glaubst du auch an Chemtrails?
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von
vor 21 Tagen
@Berti15
Ach komm, lass uns den Abend gediegen bei einem Getränk unserer Wahl ausklingen & alles andere ist uns doch Schnuppe, oder? 😀 In dem Sinne Prost.
Greetz
Stefan
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Danke für die Antworten: Eine Frage stellt sich mir aber: Kann die Telekom diese Änderung einfach einseitig so beschließen? Damals 1999 wurde intensiv dafür geworben, dass man mit dem T-Online-Vertrag ins Internet kommen kann und eine T-online-Adresse bekommt. Davon, dass man zusätzlich noch einen zweiten Vertrag (Mobiltelefon) abschließen muss, stand da gar nichts. Auch nicht im damaligen Vertrag. Und nun ändert T-Online einfach die Zugangsvorrausetzungen für die E-mails ohne dass auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Ich denke nicht, dass dies rechtlich so zulässig ist.
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von
vor 20 Tagen
Danke für die Antworten: Eine Frage stellt sich mir aber: Kann die Telekom diese Änderung einfach einseitig so beschließen?
Danke für die Antworten: Eine Frage stellt sich mir aber: Kann die Telekom diese Änderung einfach einseitig so beschließen? Damals 1999 wurde intensiv dafür geworben, dass man mit dem T-Online-Vertrag ins Internet kommen kann und eine T-online-Adresse bekommt. Davon, dass man zusätzlich noch einen zweiten Vertrag (Mobiltelefon) abschließen muss, stand da gar nichts. Auch nicht im damaligen Vertrag. Und nun ändert T-Online einfach die Zugangsvorrausetzungen für die E-mails ohne dass auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Ich denke nicht, dass dies rechtlich so zulässig ist.
Ja klar kann sie das.
Und nun ändert T-Online einfach die Zugangsvorrausetzungen für die E-mails
Danke für die Antworten: Eine Frage stellt sich mir aber: Kann die Telekom diese Änderung einfach einseitig so beschließen? Damals 1999 wurde intensiv dafür geworben, dass man mit dem T-Online-Vertrag ins Internet kommen kann und eine T-online-Adresse bekommt. Davon, dass man zusätzlich noch einen zweiten Vertrag (Mobiltelefon) abschließen muss, stand da gar nichts. Auch nicht im damaligen Vertrag. Und nun ändert T-Online einfach die Zugangsvorrausetzungen für die E-mails ohne dass auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird. Ich denke nicht, dass dies rechtlich so zulässig ist.
Wie kommst du darauf?
Wenn es dir alles nicht passt kündig halt deine T-Online-Mailadresse und hol dir ne andere Maildresse eines anderen Anbieters.
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von
vor 20 Tagen
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Es gibt die Möglichkeit, wenn ein Festnetzvertrag besteht, dazu einen Handyvertrag (ab dem Magenta Mobil S Tarif) abzuschließen, der durch den MagentaEINS Vorteil und eine dann dazugebuchte Pluskarte schon unlimited Datenvolumen ermöglicht.
Vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg unterwegs und habe dich völlig verkehrt verstanden.
LG Anna Lena J.
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von
vor 20 Tagen
Datenvolumen ermöglicht.
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Es gibt die Möglichkeit, wenn ein Festnetzvertrag besteht, dazu einen Handyvertrag (ab dem Magenta Mobil S Tarif) abzuschließen, der durch den MagentaEINS Vorteil und eine dann dazugebuchte Pluskarte schon unlimited Datenvolumen ermöglicht.
Vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg unterwegs und habe dich völlig verkehrt verstanden.
LG Anna Lena J.
Er meint dass er ein Handy braucht für 2FA
.Kann auch Alditalk sein...
Oder ich denke..er kann ja ein emailprogramm zb thunderbird nehmen. Wenn er nie was im account ändern will .
Paypal Amazon Google Samsung TK ..verlangen auch 2fa
@Anna Lena J.
@MP1Privat
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Die Frage ist doch eigentlich ganz einfach:
Die Telekom hat mit mir (und meinem Nachbarn) damals einen Vertrag geschlossen. Wir haben Internetzugang gebucht und damit auch das Recht bekommen eine T-online-Adresse zu nutzen.
27 Jahre hat dies nun funktioniert und die T-Online-Adressen sind im ganzen Bekanntenkreis bekannt.
Nun entscheidet die Telekom einseitig, dass man zusätzlich noch ein Mobiltelefon benötigt, um die Dienstleistung nutzen zu können. Dies ist eine einseitig ausgesprochene Vertragsänderung zu Lasten des Kunden.
Die Telekom schreibt einem nach 27 Jahren nun plötzlich vor, dass man sich ein weiteres Endgerät zuzulegen hat, damit man die gleichen Leistungen weiterhin nutzen kann.
Ich finde das ziemlich übergriffig.
Es wird sicher noch mehr Menschen geben, für die sich nun die Frage stellt, wie man mit der Situation umgehen soll, wenn man gelegentlich ins Internet gehen und seine E-mails abrufen möchte, aber kein Mobiltelefon besitzen will.
Laut einer Statistik haben 8 Prozent der Deutschen über 14 Jahren weder Smartphone noch normales Mobiltelefon. Werden diese nun alle von der Nutzung einer T-Online-Adresse ausgeschlossen?
Klar ist der Wechsel zu einem anderen E-Mail-Anbieter eine Möglichkeit. Hier hätte ich mir von der Telekom einen größeren Vorlauf gewünscht, schließlich muss dann ja Briefpapier und Visitenkarten neu bestellt und alle Bekannten angeschrieben werden. Auch ein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht wäre hilfreich gewesen, denn schließlich fällt mit der Nutzungsmöglichkeit der T-Online-Adresse ja ein nicht unwesentlicher Vertragsbestandteil weg. Wenn ich die Adresse nicht mehr nutzen kann, kann ich mir auch einen anderen (günstigeren) Internetanbieter suchen. Eigentlich will ich das aber nicht, da so ein Umzug immer Mühe macht.
Ich suche daher sowohl für mich als auch meinem Nachbarn nach Möglichkeiten meine T-Online-Adresse behalten zu können und trotzdem nicht gezwungen zu sein ein Mobiltelefon nutzen oder anschaffen zu müssen.
MP
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Es gibt die Möglichkeit, wenn ein Festnetzvertrag besteht, dazu einen Handyvertrag (ab dem Magenta Mobil S Tarif) abzuschließen, der durch den MagentaEINS Vorteil und eine dann dazugebuchte Pluskarte schon unlimited Datenvolumen ermöglicht.
Vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg unterwegs und habe dich völlig verkehrt verstanden.
LG Anna Lena J.
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von
vor 20 Tagen
Nimm thunderbird
https://telekomhilft.telekom.de/conversations/e-mail/zwei-faktor-authentifizierung-deaktivieren-wie/69f779a2c1fb392237de36bf?commentId=69f82dc817e01f46bf151ed4&replyId=69f85f4ae1e9fa314b4f0a03
Evtl einfach 2fa einrichten auf nur wichtiges und alles ist gut.
@MP1Privat
von
vor 20 Tagen
denn schließlich fällt mit der Nutzungsmöglichkeit der T-Online-Adresse ja ein nicht unwesentlicher Vertragsbestandteil weg
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Die Frage ist doch eigentlich ganz einfach:
Die Telekom hat mit mir (und meinem Nachbarn) damals einen Vertrag geschlossen. Wir haben Internetzugang gebucht und damit auch das Recht bekommen eine T-online-Adresse zu nutzen.
27 Jahre hat dies nun funktioniert und die T-Online-Adressen sind im ganzen Bekanntenkreis bekannt.
Nun entscheidet die Telekom einseitig, dass man zusätzlich noch ein Mobiltelefon benötigt, um die Dienstleistung nutzen zu können. Dies ist eine einseitig ausgesprochene Vertragsänderung zu Lasten des Kunden.
Die Telekom schreibt einem nach 27 Jahren nun plötzlich vor, dass man sich ein weiteres Endgerät zuzulegen hat, damit man die gleichen Leistungen weiterhin nutzen kann.
Ich finde das ziemlich übergriffig.
Es wird sicher noch mehr Menschen geben, für die sich nun die Frage stellt, wie man mit der Situation umgehen soll, wenn man gelegentlich ins Internet gehen und seine E-mails abrufen möchte, aber kein Mobiltelefon besitzen will.
Laut einer Statistik haben 8 Prozent der Deutschen über 14 Jahren weder Smartphone noch normales Mobiltelefon. Werden diese nun alle von der Nutzung einer T-Online-Adresse ausgeschlossen?
Klar ist der Wechsel zu einem anderen E-Mail-Anbieter eine Möglichkeit. Hier hätte ich mir von der Telekom einen größeren Vorlauf gewünscht, schließlich muss dann ja Briefpapier und Visitenkarten neu bestellt und alle Bekannten angeschrieben werden. Auch ein Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht wäre hilfreich gewesen, denn schließlich fällt mit der Nutzungsmöglichkeit der T-Online-Adresse ja ein nicht unwesentlicher Vertragsbestandteil weg. Wenn ich die Adresse nicht mehr nutzen kann, kann ich mir auch einen anderen (günstigeren) Internetanbieter suchen. Eigentlich will ich das aber nicht, da so ein Umzug immer Mühe macht.
Ich suche daher sowohl für mich als auch meinem Nachbarn nach Möglichkeiten meine T-Online-Adresse behalten zu können und trotzdem nicht gezwungen zu sein ein Mobiltelefon nutzen oder anschaffen zu müssen.
MP
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Guten Morgen @MP1Privat,
Kannst du die Frage einmal umformulieren?
Was hat T-Online denn mit den Mobilfunkverträgen zu tun?
Es gibt die Möglichkeit, wenn ein Festnetzvertrag besteht, dazu einen Handyvertrag (ab dem Magenta Mobil S Tarif) abzuschließen, der durch den MagentaEINS Vorteil und eine dann dazugebuchte Pluskarte schon unlimited Datenvolumen ermöglicht.
Vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg unterwegs und habe dich völlig verkehrt verstanden.
LG Anna Lena J.
@MP1Privat
würdest du mir bitte die Quelle bzw den § in den AGB der Telekom zeigen/zitieren aus denen du annimmst das die Nutzung der *.t-online.de oder *.magenta.de Mailadresse ein (nicht unwesendlicher) Vertragsbestandteil ist.
Gruß rainer1809
von
vor 19 Tagen
Guten Morgen @MP1Privat,
das @t-online.de /@magenta.de Postfach kann von allen Kund*innen angelegt werden. Es ist ein kostenfreier Dienst, wie auch die MagentaCLOUD. Ein wesentlicher Bestandteil deines Fenstnetzvertrags ist es nicht und wir verstoßen auch nicht gegen diesen. Sie kann vollkommen vom Vertrag gelöst und auch ohne diesen weiterverwendet werden. Ich verstehe den Wunsch nach Bequemlichkeit nach all den Jahren. Wir haben bei uns aber ein spezielles Team, was permanent mit E-Mail-Postfächern zu tun hat, die gehackt worden sind. Das Passwort alleine ist nicht mehr zeitgemäß. Sehr viele Kund*innen haben ein Smartphone zumindest ein Mobilgerät, womit die SMS auch möglich ist.
Ich schließe mich hier HARTMUTIX an. Ihr könnt ein E-Mail-Programm am heimischen Computer verwenden. Wichtig, dass dann ein E-Mail-Passwort gesetzt und verwendet wird. Das Passwort für die Website und die Telekom Mail App ist nicht ausreichend. Einmal eingerichtet können E-Mails abgerufen werden ohne sich erneut verifizieren zu müssen. Bitte dann auf sichere Passwörter setzen.
Viele Grüße
Natalie
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