Gelöst

Bereitstellungsgebühr Magenta Zuhause L Young Neuvertrag (kein Anbieterwechsel) über Vergleichsportal

vor 2 Jahren

Guten Tag,

 

der Vergleichsportal-Betreiber check24 hat mir mitgeteilt,
dass bei Telekom Magenta Zuhause Young-Neuverträgen (kein Anbieterwechsel) die Bereitstellungsgebühr in Höhe von 69,95 EUR entfällt:

"Da Sie einen Young Tarif für Junge Leute gebucht haben, wird die Anschlussgebühr nicht berechnet."

Können Sie mir bestätigen, dass bei dem o.g. "Young"-Neuvertrag die Bereitstellungsgebühr nicht zu zahlen ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

 

Viele Grüße

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      So stehts auf der Internetseite:

       

      Gadich_0-1673876993240.png

       

      6

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Kunde00001

      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?

      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?
      Kunde00001
      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?

      Das musst Du Check24 fragen.😉

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Kunde00001,

       

      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?

      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?
      Könnte es sein, dass evt. der Vergleichsportal-Anbieter den Bereitstellungspreis erstattet?

      glaskugel.gif

      Vielleicht,...

      ...vielleicht auch nicht.

       

      Die Telekom ist dafür aber der falsche Ansprechpartner. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Check24 ist bei den OPreisangaben meiner Meining nach eigentlich recht transparent.

      Deswegen wundert es mich, dass auf deren Seitend er Bereitstellungspreis tatsächlich mit 0,00€ angegeben ist. Eventuell haben die hier eine Vereinbarung mit der Telekom, dass die EBreitstellungskosten erstattet werden.

      Als Gutschrift würde das au folgendem Bild nämlich eigentlich unten stehen, bei den anderen Gutschrifzen.

       

      MisterBurny_0-1673882309974.png

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Kunde00001

      Können Sie mir bestätigen, dass bei dem o.g. "Young"-Neuvertrag die Bereitstellungsgebühr nicht zu zahlen ist?

      Können Sie mir bestätigen, dass bei dem o.g. "Young"-Neuvertrag die Bereitstellungsgebühr nicht zu zahlen ist?
      Kunde00001
      Können Sie mir bestätigen, dass bei dem o.g. "Young"-Neuvertrag die Bereitstellungsgebühr nicht zu zahlen ist?

      Hier finden sie alle nötigen Informationen.

      Bei allem anderen sollten sie sich schon auf den Reseller verlassen.

      Dieser muss ihnen alle benötigten Auskünfte geben können.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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