Gelöst
BGH-Urteil Glasfaserverträge
vor 2 Tagen
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
199
0
26
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
