Gelöst

BGH-Urteil Glasfaserverträge

vor 5 Stunden

Laut einem aktuellen BGH-Urteil

beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

Schönen Gruß 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Toni Maroni
      Laut einem aktuellen BGH-Urteil beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages und nicht mit Leistungserbringung der Telekom, was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst. Schönen Gruß 

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Toni Maroni

      Laut einem aktuellen BGH-Urteil

      beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages

      und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,

      was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.

      Schönen Gruß 

      Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen. 

      Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 

      8

      von

      vor 2 Stunden

      everything

      und dann sofort Recht bekommt auf Basis des BGH Urteils.

      *FDGO-Ultra*

      Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 

      Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen.  Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 
      *FDGO-Ultra*

      Es hat noch keine Relevanz für die Telekom. 

      Die Rechtsabteilung rödelt schon und bei allen anderen Providern.

      Da auch ein Kunde/Verbraucherschutz, falls diese Klausel, auch in einem Telekom-Vertrag vorkommt, klagen kann und dann sofort Recht bekommt auf Basis des BGH Urteils.

      everything

      und dann sofort Recht bekommt auf Basis des BGH Urteils.

      ganz so läuft es nicht, wir haben schließlich gemäß Artikel 97 GG die Unabhängigkeit unserer Richter.

      0

      von

      vor einer Stunde

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus. Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.  1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).  1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.  Selbst wenn man das BGH Urteil anwendet, dann bezieht sich das auf den ersten Vertrag.  Heißt - wenn der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kannst du von diesem Ausbauvertrag zurücktreten. (Ohne das dann ein Telekommunikationsvertrag beginnt).  Jetzt im Nachgang beim Telekommunikationsvertrag die Ausbauzeit des anderen Vertrages anzurechnen wird schwierig.  Müsstest dich mal durch die Instanzen klagen und schauen, wie der BGH diese Konstellation sieht. 
      CyberSW

      1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest. 

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Lassen wir uns überraschen wie das die Gerichte sehen werden sobald geklagt wird.

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.

      Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern. 

      Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin. 

      Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus. 

      von

      vor 34 Minuten

      CyberSW

      da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus. Lassen wir uns überraschen wie das die Gerichte sehen werden sobald geklagt wird.
      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.

      Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern. 

      Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin. 

      Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus. 

      CyberSW

      da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.

      Mit der man dann auch den Auftrag widerrufen kann innerhalb von 14 Tagen, korrekt?

      Somit ist das alles dann ja auch kein Problem wenn die Kunden dann nochmal rauskommen aus dem Vertrag, dann ist klar warum die Telekom das Urteil nicht betrifft.

      CyberSW

      Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.

      Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern. 

      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus. Lassen wir uns überraschen wie das die Gerichte sehen werden sobald geklagt wird.
      CobraCane

      Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.

      Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.

      Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern. 

      Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin. 

      Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus. 

      CyberSW

      Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.

      Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern. 

      Ich frag mich warum das bei meinen Eltern nicht so war, wurde hier ggfs der Prozess in den letzten 2 Jahren geändert?

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      von

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