Gelöst
BGH-Urteil Glasfaserverträge
vor 5 Stunden
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Laut einem aktuellen BGH-Urteil
beginnen Glasfaserverträge mit Abschluss des Vertrages
und nicht mit Leistungserbringung der Telekom,
was muss ich tun dass die Telekom meine Vertragslaufzeit dementsprechend anpasst.
Schönen Gruß
Nix musst du tun weil das Urteil nicht gegen die Telekom gerichtet war sondern ein anderes Unternehmen.
Es hat noch keine Relevanz für die Telekom.
8
von
vor 2 Stunden
und dann sofort Recht bekommt auf Basis des BGH Urteils.
Es hat noch keine Relevanz für die Telekom.
Die Rechtsabteilung rödelt schon und bei allen anderen Providern.
Da auch ein Kunde/Verbraucherschutz, falls diese Klausel, auch in einem Telekom-Vertrag vorkommt, klagen kann und dann sofort Recht bekommt auf Basis des BGH Urteils.
ganz so läuft es nicht, wir haben schließlich gemäß Artikel 97 GG die Unabhängigkeit unserer Richter.
0
von
vor einer Stunde
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
Lassen wir uns überraschen wie das die Gerichte sehen werden sobald geklagt wird.
Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.
Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern.
Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin.
Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.
von
vor 34 Minuten
da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.
Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern.
Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin.
Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.
Mit der man dann auch den Auftrag widerrufen kann innerhalb von 14 Tagen, korrekt?
Somit ist das alles dann ja auch kein Problem wenn die Kunden dann nochmal rauskommen aus dem Vertrag, dann ist klar warum die Telekom das Urteil nicht betrifft.
Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.
Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern.
Den schließt man doch verbindlich bei der Bestellung ab und nicht erst kurz vor Ende des Ausbaus.
Nope .. der kommt verbindlich erst im letzten Schritt der Terminbuchung zum Abschluss der Installation.
Da kannst du auch nochmal den Tarif oder Leistungen verändern.
Im Glasfaserportal nennt sich das Installationstermin.
Da wird dann Vertrag, AGB und der ganze Kram verbindlich in Kombi mit der Terminbuchung bestätigt und da purzelt dann auch die Auftragsbestätigung raus.
Ich frag mich warum das bei meinen Eltern nicht so war, wurde hier ggfs der Prozess in den letzten 2 Jahren geändert?
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