Was bedeutet das neue BGH-Urteil bezgl. Laufzeit der Glasfaserverträge konkret für die Telekom?

vor 15 Stunden

Hey in die Runde, 

der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.

Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.

https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/ 

Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 15 Stunden

      Ich VERMUTE mal, dass es in die Richtung gehen könnte, dass für einen Auftrag eine Bindefrist genannt wird (halte mich an den Auftrag x Monate gebunden).

      Der Vertragsschluss mit der Telekom kommt ja regelmäßig durch die Auftragsbestätigung zustande - und die kommt kurz vor dem Bereitstellungstermin, z.B. zwei Wochen vor Bereitstellung. Damit wäre die effektive und zu bezahlende Vertragslaufzeit 24Monate minus zwei Wochen.

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    • vor 15 Stunden

      CobraCane

      Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?

      Hey in die Runde, 

      der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.

      Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.

      https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/ 

      Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?

      CobraCane

      Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?

      Genau so habe ich es heute morgen auch verstanden, als ich die Nachricht als News auf dem Smartphone hatte.

      Und es geht ja nicht nur um die Fälle, in denen die Telekom den Anschluss nach 24 Monaten noch nicht geschaltet hat, sondern auch um die Fälle, wo die Leistung innerhalb der 24 Monate irgendwann erst erbracht wird. Da fehlen dann ja auch ne menge Einnahmen dann.

      Ich würde das in Ordnung finden, wenn folgende Folge eintreten würde:

      Man muss seinen GF-Tarif bei einem anderen Anbieter buchen, wie ich und kann vor Ablauf der 24 Monate nicht drauf hoffen, dass man dann in diesem Netz zur Telekom wechseln kann, im Idealfall also nur einen Tarifwechsel machen müsste, da der Tarif noch immer nicht geschaltet ist.

      Dann könnte man sich den ganzen Quatsch mit Verlust M1-Vorteil, Wechsel des Mail-Accounts zu freemail und Verlust von MagentaTV mit Zuhause-Tarif.

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    • vor 14 Stunden

      Ich würde sagen eindeutig ja. 

      Sogar wenn die zwei Monate vor Ablauf der 24 Monate den Anschluss betriebsfertig schalten. 

      Könnte man im dritten Monat bereits wieder kündigen. 

      Da sich ja der Vertrag nicht wie früher um 12 Monate sondern nur noch um einen Monat verlängern kann. 

      Das Urteil war ja wegen eines Verfahrens der DG.

      Da es aber vom BGH ist ist es Grundsatzweisend. 

      Und so mithin auf alle anderen Glasfaseranbieter anzuwenden 

      Es kann natürlich sein dass einer auf die Idee kommt mit dieser Bindungsfrist Klausel in seinen AGBs.

      Wobei sich dann die Frage stellt ob die überhaupt wirksam ist. 

      Auf jeden Fall übt das auf alle Anbieter einen gewissen Druck aus. 

      Das es nicht mehr so weitergeht, 

      Kunden zu werben und bindende Verträge zu machen. 

      Und dann einfach nichts mehr tun. 

      Aber zu sagen sie haben mal vor  X Jahren. 

      Einen gültigen Vertrag abgeschlossen. 

      Also jetzt zahlen sie auch mal schön für zwei Jahre. 

      Egal ob man an der Anschrift noch wohnt oder nicht. 

      Das wäre ja so als wenn Leute

      Die vor 30 Jahren mal einen Trabi bestellt haben.

      Den jetzt geliefert bekommen und zahlen sollen.

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      3

      von

      vor 14 Stunden

      Laurin

      Und dann einfach nichts mehr tun. 

      Ich würde sagen eindeutig ja. 

      Sogar wenn die zwei Monate vor Ablauf der 24 Monate den Anschluss betriebsfertig schalten. 

      Könnte man im dritten Monat bereits wieder kündigen. 

      Da sich ja der Vertrag nicht wie früher um 12 Monate sondern nur noch um einen Monat verlängern kann. 

      Das Urteil war ja wegen eines Verfahrens der DG.

      Da es aber vom BGH ist ist es Grundsatzweisend. 

      Und so mithin auf alle anderen Glasfaseranbieter anzuwenden 

      Es kann natürlich sein dass einer auf die Idee kommt mit dieser Bindungsfrist Klausel in seinen AGBs.

      Wobei sich dann die Frage stellt ob die überhaupt wirksam ist. 

      Auf jeden Fall übt das auf alle Anbieter einen gewissen Druck aus. 

      Das es nicht mehr so weitergeht, 

      Kunden zu werben und bindende Verträge zu machen. 

      Und dann einfach nichts mehr tun. 

      Aber zu sagen sie haben mal vor  X Jahren. 

      Einen gültigen Vertrag abgeschlossen. 

      Also jetzt zahlen sie auch mal schön für zwei Jahre. 

      Egal ob man an der Anschrift noch wohnt oder nicht. 

      Das wäre ja so als wenn Leute

      Die vor 30 Jahren mal einen Trabi bestellt haben.

      Den jetzt geliefert bekommen und zahlen sollen.

      Laurin

      Und dann einfach nichts mehr tun. 

      Woher der Irrglaube dass man nach Vertragsabschluss nix mehr tut?

      0

      von

      vor 14 Stunden

      Wieso Irrglaube?

      Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum. 

      Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt. 

      Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt. 

      Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.

      Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen. 

      Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten. 

      Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..

      von

      vor 14 Stunden

      Laurin

      Wieso Irrglaube?

      Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum. 

      Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt. 

      Wieso Irrglaube?

      Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum. 

      Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt. 

      Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt. 

      Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.

      Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen. 

      Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten. 

      Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..

      Laurin

      Wieso Irrglaube?

      Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum. 

      Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt. 

      Das heißt aber nicht dass man nix tut nur weil sich Termine verschieben.

      Das "TUN" besteht nicht nur aus Buddeln.

      Laurin

      Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen. 

      Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten. 

      Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..

      Wieso Irrglaube?

      Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum. 

      Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt. 

      Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt. 

      Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.

      Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen. 

      Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten. 

      Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..

      Laurin

      Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen. 

      Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten. 

      Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..

      Der Vergleich hinkt, wir reden ja nicht davon dass es nie realisiert wird.

      Wir reden nur davon dass es keinen definierten Zeitraum gibt, nicht davon dass nie gebaut wird

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Stunden

      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      2

      von

      vor 12 Stunden

      Smart-und-Clever
      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      Smart-und-Clever

      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      @Smart-und-Clever 

      Das wird dann interessant werden. 

      Wenn der Hauseigentümer sagt

      Sie haben einen Telefonanschluss und gut ist.

      Wenn sie unbedingt Glasfaser wollen müssen sie die Baukosten selber zahlen.

      Zwischen Einwurf. 

      Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM. 

      Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.

      Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer 

      Würde das zahlen.

      Vor allem interessant wird das dann,

      Bei der Verfahrensweise der Telekom wo Glasfaser auf der Straße liegt, 

      Und die Telekom keinen VDSL Anschluss mehr schalten will. 

      Weil ja Glasfaser (wenn auch nur Theoretisch) möglich wäre. 

      Obwohl der Kupferkabel für VDSL bis in die Wohnung Betriebsfähig wäre. 

      Gibt ja schon diverse Berichte über diese vorgehensweise hier im Forum. 

      Bitte jetzt nicht kommen mit Port Mangel etc.

      Wenn andere Häuser nach und nach auf Glasfaser umgestellt werden, werden ja Ports frei. 

      Und Keiner zwingt die Telekom diese Ports abzubauen.

      0

      von

      vor 12 Stunden

      Laurin

      Zwischen Einwurf. 

      Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM. 

      Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.

      Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer 

      Würde das zahlen.

      Smart-und-Clever
      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      Smart-und-Clever

      Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.

      @Smart-und-Clever 

      Das wird dann interessant werden. 

      Wenn der Hauseigentümer sagt

      Sie haben einen Telefonanschluss und gut ist.

      Wenn sie unbedingt Glasfaser wollen müssen sie die Baukosten selber zahlen.

      Zwischen Einwurf. 

      Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM. 

      Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.

      Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer 

      Würde das zahlen.

      Vor allem interessant wird das dann,

      Bei der Verfahrensweise der Telekom wo Glasfaser auf der Straße liegt, 

      Und die Telekom keinen VDSL Anschluss mehr schalten will. 

      Weil ja Glasfaser (wenn auch nur Theoretisch) möglich wäre. 

      Obwohl der Kupferkabel für VDSL bis in die Wohnung Betriebsfähig wäre. 

      Gibt ja schon diverse Berichte über diese vorgehensweise hier im Forum. 

      Bitte jetzt nicht kommen mit Port Mangel etc.

      Wenn andere Häuser nach und nach auf Glasfaser umgestellt werden, werden ja Ports frei. 

      Und Keiner zwingt die Telekom diese Ports abzubauen.

      Laurin

      Zwischen Einwurf. 

      Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM. 

      Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.

      Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer 

      Würde das zahlen.

      Du fängst jetzt an mit hypothetischen Gedanken gleich Fakten bilden zu wollen oder wie kann man diese Anmerkung von dir verstehen?

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Stunden

      Da bin ich mal gespannt, wie es für mich aussieht, ;-), 2023 beauftragt, trotz Versprechens der Fertigstellung 2024 erfolgt diese wohl erst Ende 2026.

      Vor allem, welchen Speed bekomme ich mit MagentaZuhause XL geliefert? Da kann ich also schon einen Monat nach Bereitstellung kündigen.

      🤣

      Gruß Ulrich

      0

      1

      von

      vor 14 Stunden

      @UlrichZ 

      Ich würde es mal ketzerisch sagen. 

      Der Vertrag ist sowieso hinfällig da ist das Produkt mit dieser Geschwindigkeit als Neuanschluss nicht mehr gibt.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 9 Stunden

      Bei vielen geht es ja auch darum, welcher Anbieter schneller ist. Ich warte seit April 23 auf Glasfaser. Anfangs war bis Ende 25 versprochen, jetzt sind wir bei Ende 26. Bei einem anderen Anbieter hätte ich das eventuell schneller haben könne und hätte vielleicht dann eher diesen gewählt. Spaßeshalber habe ich jetzt bei einem anderen Anbieter mal nachgeschaut und auch der schafft es jetzt nicht eher. Daher ist mir das erst einmal egal, dass ich jetzt aus meinem Glasfaservertrag raus könnte. Glasfaser würde ich dadurch auch nicht schneller bekommen.

      Genauso ist es ja mittlerweile so, dass eine Vertragsverlängerung nicht mehr an den Vertrag angehängt werden darf (also 4 Monate vor Vertragsende verlängern und 28 Monate Laufzeit sind nicht mehr zulässig). Trotzdem ist mir das aktuell egal, da ich meinen Vertrag sowieso verlängere, da die Leistung stimmt. 

      Will sagen: so lange die Leistung stimmt, muss man solche Optionen auch nicht ziehen und gerade bei Glasfaser liegt es meistens (wie bei uns) gar nicht an der Telekom, sondern an anderen Gegebenheiten.

      Lustig ist nur, dass man nach Anschlusslegung, so diese 2 Jahre oder länger auf sich warten ließ, direkt zum nächsten Monat kündigen kann.🙈

      Übrigens: weiter oben steht ja, die Telekom würde die Auftragsbestätigung erst 2 Wochen vor Anschlussschaltung verschicken. Das wäre hier gar nicht zulässig, da der Vertrag sowieso nichtig ist, wenn der Auftrag nicht binnen 4 Wochen nach Bestellung bestätigt wird.

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      0

    • vor 5 Stunden

      Es geht ja um zwei Verträge

      1. Hausanschluss
      2. Zugangstarif

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      0

      3

      von

      vor 4 Stunden

      Grundsätzlich könnte man ja auch einfach einen Neuabschluss mit Inbetriebnahme anstreben. Grundsätzlich zielte das Urteil zum einen darauf ab, das Verträge halt nicht die 24 Monate überschreiten dürfen und zum anderen, dass keine Unangemessene Wartezeit auf Vertragserfüllung zugemutet wird. Es kann ja nicht sein, dass man einen Glasfaservertrag abschließt, der Anbieter dann aber unendlich Zeit hat, um die Glasfaser zu legen und den Kunden dann unendlich lange im Alternativanschluss an sich bindet. Das ist ja die Konsequenz: in der Regel hat man ja bei dem Glasfaseranbieter dann bis zum Anschluss einen normalen DSL -Vertrag und wechselt nicht zu einem anderen Anbieter.

      von

      vor 4 Stunden

      muc80337_2

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      Es geht ja um zwei Verträge

      1. Hausanschluss
      2. Zugangstarif

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      muc80337_2

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      @muc80337_2 

      Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin? 

      0

      von

      vor 30 Minuten

      CobraCane

      Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin? 

      muc80337_2

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      Es geht ja um zwei Verträge

      1. Hausanschluss
      2. Zugangstarif

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      muc80337_2

      Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)

      Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.

      @muc80337_2 

      Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin? 

      CobraCane

      Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin? 

      Wer zuerst GF will hat denn schwarzen Peter.

      Ist doch klar. 

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      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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