Was bedeutet das neue BGH-Urteil bezgl. Laufzeit der Glasfaserverträge konkret für die Telekom?
vor 2 Monaten
Hey in die Runde,
der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.
Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.
https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
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vor 2 Monaten
Ich VERMUTE mal, dass es in die Richtung gehen könnte, dass für einen Auftrag eine Bindefrist genannt wird (halte mich an den Auftrag x Monate gebunden).
Der Vertragsschluss mit der Telekom kommt ja regelmäßig durch die Auftragsbestätigung zustande - und die kommt kurz vor dem Bereitstellungstermin, z.B. zwei Wochen vor Bereitstellung. Damit wäre die effektive und zu bezahlende Vertragslaufzeit 24Monate minus zwei Wochen.
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vor 2 Monaten
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Hey in die Runde,
der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.
Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.
https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Genau so habe ich es heute morgen auch verstanden, als ich die Nachricht als News auf dem Smartphone hatte.
Und es geht ja nicht nur um die Fälle, in denen die Telekom den Anschluss nach 24 Monaten noch nicht geschaltet hat, sondern auch um die Fälle, wo die Leistung innerhalb der 24 Monate irgendwann erst erbracht wird. Da fehlen dann ja auch ne menge Einnahmen dann.
Ich würde das in Ordnung finden, wenn folgende Folge eintreten würde:
Man muss seinen GF-Tarif bei einem anderen Anbieter buchen, wie ich und kann vor Ablauf der 24 Monate nicht drauf hoffen, dass man dann in diesem Netz zur Telekom wechseln kann, im Idealfall also nur einen Tarifwechsel machen müsste, da der Tarif noch immer nicht geschaltet ist.
Dann könnte man sich den ganzen Quatsch mit Verlust M1-Vorteil, Wechsel des Mail-Accounts zu freemail und Verlust von MagentaTV mit Zuhause-Tarif.
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vor 2 Monaten
Ich würde sagen eindeutig ja.
Sogar wenn die zwei Monate vor Ablauf der 24 Monate den Anschluss betriebsfertig schalten.
Könnte man im dritten Monat bereits wieder kündigen.
Da sich ja der Vertrag nicht wie früher um 12 Monate sondern nur noch um einen Monat verlängern kann.
Das Urteil war ja wegen eines Verfahrens der DG.
Da es aber vom BGH ist ist es Grundsatzweisend.
Und so mithin auf alle anderen Glasfaseranbieter anzuwenden
Es kann natürlich sein dass einer auf die Idee kommt mit dieser Bindungsfrist Klausel in seinen AGBs.
Wobei sich dann die Frage stellt ob die überhaupt wirksam ist.
Auf jeden Fall übt das auf alle Anbieter einen gewissen Druck aus.
Das es nicht mehr so weitergeht,
Kunden zu werben und bindende Verträge zu machen.
Und dann einfach nichts mehr tun.
Aber zu sagen sie haben mal vor X Jahren.
Einen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Also jetzt zahlen sie auch mal schön für zwei Jahre.
Egal ob man an der Anschrift noch wohnt oder nicht.
Das wäre ja so als wenn Leute
Die vor 30 Jahren mal einen Trabi bestellt haben.
Den jetzt geliefert bekommen und zahlen sollen.
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von
vor 2 Monaten
Und dann einfach nichts mehr tun.
Ich würde sagen eindeutig ja.
Sogar wenn die zwei Monate vor Ablauf der 24 Monate den Anschluss betriebsfertig schalten.
Könnte man im dritten Monat bereits wieder kündigen.
Da sich ja der Vertrag nicht wie früher um 12 Monate sondern nur noch um einen Monat verlängern kann.
Das Urteil war ja wegen eines Verfahrens der DG.
Da es aber vom BGH ist ist es Grundsatzweisend.
Und so mithin auf alle anderen Glasfaseranbieter anzuwenden
Es kann natürlich sein dass einer auf die Idee kommt mit dieser Bindungsfrist Klausel in seinen AGBs.
Wobei sich dann die Frage stellt ob die überhaupt wirksam ist.
Auf jeden Fall übt das auf alle Anbieter einen gewissen Druck aus.
Das es nicht mehr so weitergeht,
Kunden zu werben und bindende Verträge zu machen.
Und dann einfach nichts mehr tun.
Aber zu sagen sie haben mal vor X Jahren.
Einen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Also jetzt zahlen sie auch mal schön für zwei Jahre.
Egal ob man an der Anschrift noch wohnt oder nicht.
Das wäre ja so als wenn Leute
Die vor 30 Jahren mal einen Trabi bestellt haben.
Den jetzt geliefert bekommen und zahlen sollen.
Woher der Irrglaube dass man nach Vertragsabschluss nix mehr tut?
von
vor 2 Monaten
Wieso Irrglaube?
Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum.
Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt.
Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt.
Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.
Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen.
Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten.
Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..
von
vor 2 Monaten
Wieso Irrglaube?
Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum.
Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt.
Wieso Irrglaube?
Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum.
Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt.
Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt.
Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.
Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen.
Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten.
Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..
Das heißt aber nicht dass man nix tut nur weil sich Termine verschieben.
Das "TUN" besteht nicht nur aus Buddeln.
Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen.
Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten.
Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..
Wieso Irrglaube?
Gibt ja genügend Beiträge darüber im Forum.
Dass sich der ausbautermin immer wieder um Wochen oder Monate verschiebt.
Es mag natürlich sein dass es da viele unwegbarkeiten gibt.
Aber die sollte der Glasfaseranbieter doch gefälligst bereits abgeklärt haben bevor Verträge abgeschlossen werden.
Das wäre ja so als wenn man sagen würde wir planen am Standort XY Häuser zu bauen.
Sie können jetzt schon verbindlich eine Wohnung mieten.
Obwohl noch gar nicht klar ist ob das Gelände überhaupt Bauland ist..
Der Vergleich hinkt, wir reden ja nicht davon dass es nie realisiert wird.
Wir reden nur davon dass es keinen definierten Zeitraum gibt, nicht davon dass nie gebaut wird
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.
2
von
vor 2 Monaten
Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.
@Smart-und-Clever
Das wird dann interessant werden.
Wenn der Hauseigentümer sagt
Sie haben einen Telefonanschluss und gut ist.
Wenn sie unbedingt Glasfaser wollen müssen sie die Baukosten selber zahlen.
Zwischen Einwurf.
Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM.
Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.
Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer
Würde das zahlen.
Vor allem interessant wird das dann,
Bei der Verfahrensweise der Telekom wo Glasfaser auf der Straße liegt,
Und die Telekom keinen VDSL Anschluss mehr schalten will.
Weil ja Glasfaser (wenn auch nur Theoretisch) möglich wäre.
Obwohl der Kupferkabel für VDSL bis in die Wohnung Betriebsfähig wäre.
Gibt ja schon diverse Berichte über diese vorgehensweise hier im Forum.
Bitte jetzt nicht kommen mit Port Mangel etc.
Wenn andere Häuser nach und nach auf Glasfaser umgestellt werden, werden ja Ports frei.
Und Keiner zwingt die Telekom diese Ports abzubauen.
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von
vor 2 Monaten
Zwischen Einwurf.
Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM.
Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.
Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer
Würde das zahlen.
Ich schätze mal, es wird dann künftig keinen kostenfreien Ausbau mehr geben, nur noch gegen bares vom Hausbesitzer.
@Smart-und-Clever
Das wird dann interessant werden.
Wenn der Hauseigentümer sagt
Sie haben einen Telefonanschluss und gut ist.
Wenn sie unbedingt Glasfaser wollen müssen sie die Baukosten selber zahlen.
Zwischen Einwurf.
Vor allen Dingen unsere lieben Werbefreunde von RM.
Die ja immer behaupten die Anschlusskosten würden wegfallen, wenn man jetzt sofort dem Vertrag abschließt.
Weil die sich einfach drauf verlassen der Hauseigentümer
Würde das zahlen.
Vor allem interessant wird das dann,
Bei der Verfahrensweise der Telekom wo Glasfaser auf der Straße liegt,
Und die Telekom keinen VDSL Anschluss mehr schalten will.
Weil ja Glasfaser (wenn auch nur Theoretisch) möglich wäre.
Obwohl der Kupferkabel für VDSL bis in die Wohnung Betriebsfähig wäre.
Gibt ja schon diverse Berichte über diese vorgehensweise hier im Forum.
Bitte jetzt nicht kommen mit Port Mangel etc.
Wenn andere Häuser nach und nach auf Glasfaser umgestellt werden, werden ja Ports frei.
Und Keiner zwingt die Telekom diese Ports abzubauen.
Du fängst jetzt an mit hypothetischen Gedanken gleich Fakten bilden zu wollen oder wie kann man diese Anmerkung von dir verstehen?
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Monaten
Da bin ich mal gespannt, wie es für mich aussieht, ;-), 2023 beauftragt, trotz Versprechens der Fertigstellung 2024 erfolgt diese wohl erst Ende 2026.
Vor allem, welchen Speed bekomme ich mit MagentaZuhause XL geliefert? Da kann ich also schon einen Monat nach Bereitstellung kündigen.
🤣
Gruß Ulrich
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von
vor 2 Monaten
@UlrichZ
Ich würde es mal ketzerisch sagen.
Der Vertrag ist sowieso hinfällig da ist das Produkt mit dieser Geschwindigkeit als Neuanschluss nicht mehr gibt.
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von
vor einem Monat
Ich würde es mal ketzerisch sagen.
Der Vertrag ist sowieso hinfällig da ist das Produkt mit dieser Geschwindigkeit als Neuanschluss nicht mehr gibt.
@UlrichZ
Ich würde es mal ketzerisch sagen.
Der Vertrag ist sowieso hinfällig da ist das Produkt mit dieser Geschwindigkeit als Neuanschluss nicht mehr gibt.
Das hast du eitgentlich keine Ahnung, der ist als tarif auf das damailge Datum schon eingestellt worden. Also ist er im System hinterlegt. Kannst danach das Upgrade auf GF300 machen. War bei mir auch so, habe den XL bekommen aufgrund der Vorbestellung und danach ein Upgrade gemacht.
Also spekulier weniger rum, danke!
Uneingeloggter Nutzer
von
Gelöschter Nutzer
vor 2 Monaten
Bei vielen geht es ja auch darum, welcher Anbieter schneller ist. Ich warte seit April 23 auf Glasfaser. Anfangs war bis Ende 25 versprochen, jetzt sind wir bei Ende 26. Bei einem anderen Anbieter hätte ich das eventuell schneller haben könne und hätte vielleicht dann eher diesen gewählt. Spaßeshalber habe ich jetzt bei einem anderen Anbieter mal nachgeschaut und auch der schafft es jetzt nicht eher. Daher ist mir das erst einmal egal, dass ich jetzt aus meinem Glasfaservertrag raus könnte. Glasfaser würde ich dadurch auch nicht schneller bekommen.
Genauso ist es ja mittlerweile so, dass eine Vertragsverlängerung nicht mehr an den Vertrag angehängt werden darf (also 4 Monate vor Vertragsende verlängern und 28 Monate Laufzeit sind nicht mehr zulässig). Trotzdem ist mir das aktuell egal, da ich meinen Vertrag sowieso verlängere, da die Leistung stimmt.
Will sagen: so lange die Leistung stimmt, muss man solche Optionen auch nicht ziehen und gerade bei Glasfaser liegt es meistens (wie bei uns) gar nicht an der Telekom, sondern an anderen Gegebenheiten.
Lustig ist nur, dass man nach Anschlusslegung, so diese 2 Jahre oder länger auf sich warten ließ, direkt zum nächsten Monat kündigen kann.🙈
Übrigens: weiter oben steht ja, die Telekom würde die Auftragsbestätigung erst 2 Wochen vor Anschlussschaltung verschicken. Das wäre hier gar nicht zulässig, da der Vertrag sowieso nichtig ist, wenn der Auftrag nicht binnen 4 Wochen nach Bestellung bestätigt wird.
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vor 2 Monaten
Es geht ja um zwei Verträge
Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)
Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.
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von
vor 2 Monaten
Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)
Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.
Es geht ja um zwei Verträge
Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)
Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.
@muc80337_2
Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin?
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von
vor 2 Monaten
Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin?
Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)
Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.
Es geht ja um zwei Verträge
Als Telekom würde ich z.B. künftig den Hausanschluss voll berechnen - und einen Gutschein im Wert der Kosten des Hausanschlusses beilegen, der zur mit der Beauftragung eines Telekom Zugangstarifs verrechnet werden kann. (Dann wird es möglicherweies Theater mit der Bundesnetzagentur geben)
Die Telekom Juristen und Marketingleute werden schon einen Dreh finden.
@muc80337_2
Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin?
Wer zuerst GF will hat denn schwarzen Peter.
Ist doch klar.
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von
vor 2 Monaten
Wer zuerst GF will hat denn schwarzen Peter.
Ist doch klar.
Und wie bekommt man das bei einem Mietshaus hin?
Wer zuerst GF will hat denn schwarzen Peter.
Ist doch klar.
Ne, der hätte ja den Vorteil dass er die Gutschrift bekommt für das Geld was der Hausbesitzer bezahlt.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Hey in die Runde,
der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.
Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.
https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Dazu hatten wir doch in den anderen Thread dazu schon was.
Zitiere mich der Einfachhalber mal selbst.
"
Das Urteil erging nicht gegen die Telekom UND die Verträge der Telekom sehen anders aus.
Bei der Telekom hast du im Endeffekt 2 Verträge.
1 Vertrag über den Ausbau mit Glasfaser (inkl. dem Deal das du dann einen Telekommunikationsvertrag abschließen wirst).
1 Telekommunikationsvertrag, den du im letzten Schritt vor Ende des Ausbaus verbindlich abschließt und der dann mit Ausbauabschluss und Bereitstellung der Glasfaserdose startest.
"
Wo der Ausbau länger als 2 Jahre dauert, kommt aus dem Vertrag zum Ausbau raus.
Er hat danach auch kein Telekommunikationsvertrag an der Backe, weil der nie geschlossen & gestartet wurde.
Am Telekommunikationsvertrag den Ausbau anzuhängen wird eher nix.
Spannend könnt die Frage sein, wie es bei den 1.7er Verträgen aussieht. Aber glaube rückwirkend schaut sich so nen Kram keiner an.
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6
von
vor einem Monat
Man schließt mit dem Anschluss ja einen Tarif ab und der startet sofort
Noch als Zusatz: definitiv beginnt die Laufzeit des Tarifes auch mit Abschluss. Man schließt mit dem Anschluss ja einen Tarif ab und der startet sofort. Genau das war ja der Kern des Urteils! Den Beginn auf ein unbestimmtes Datum in die Zukunft zu legen, widerspricht der maximalen Laufzeit von 2 Jahren! Wird der Glasfaseranschluss ab dem 23. Monat seit Abschluss freigeschaltet, kann ich im nächsten Monat schon wieder den Vertrag beenden! 24 Monate ab Abschluss gilt für alle Verträge!
Wie kann der starten wenn die Leistung noch nicht erbracht werden kann und Abrechnung stattfindest?
von
vor einem Monat
Wie kann der starten wenn die Leistung noch nicht erbracht werden kann und Abrechnung stattfindest?
Man schließt mit dem Anschluss ja einen Tarif ab und der startet sofort
Noch als Zusatz: definitiv beginnt die Laufzeit des Tarifes auch mit Abschluss. Man schließt mit dem Anschluss ja einen Tarif ab und der startet sofort. Genau das war ja der Kern des Urteils! Den Beginn auf ein unbestimmtes Datum in die Zukunft zu legen, widerspricht der maximalen Laufzeit von 2 Jahren! Wird der Glasfaseranschluss ab dem 23. Monat seit Abschluss freigeschaltet, kann ich im nächsten Monat schon wieder den Vertrag beenden! 24 Monate ab Abschluss gilt für alle Verträge!
Wie kann der starten wenn die Leistung noch nicht erbracht werden kann und Abrechnung stattfindest?
Es zählt nicht ab wann die Leitungserbringung startet sondern ab wann der Vertrag geschlossen wurde.
(Das war ja der Knackpunkt in dem Urteil)
Und bei mir wurde zumindest in der Zweiten Mail nach der Bestellung, explizit der Auftrag für den Tarif bestätigt und damit der Vertrag geschlossen.
Zitat: "wir haben Ihren Auftrag erhalten und freuen uns sehr, dass Sie sich für die Telekom entschieden haben. Hiermit bestätigen wir Ihren Auftrag für MagentaZuhause "
Das werte ich als Auftragsbestätigung und damit ist der Vertrag über den Tarif geschlossen.
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Gelöschter Nutzer
von
vor einem Monat
Genauso ist es…nach Vertragsabschluss darf das Ganze 2 Jahre laufen. Das gilt auch für den Tarif, unabhängig ob dafür gezahlt oder dieser genutzt wird. Genau darum ging es auch in dem Urteil. Das, was @CobraCane geschrieben hat, wär genau die Rechtsauffassung der Telekommunikationskonzerne vor dem Urteil und damit würde man so tun, als gäbe es das Urteil nicht!
Jeder Telekommunikationsvertrag startet mit dem Drücken des „Zahlungspflichtig bestellen“ Buttons und kann nach 2 Jahren gekündigt werden. Wie viel Zeit davon tatsächlich beliefert wird, ist völlig egal! Anders ist das natürlich, wenn ich bei einem anderen Anbieter gebunden bin und der Vertrag erst nach dem Ende des alten Vertrages starten kann. Ich würde aber davon ausgehen, dass hiermit nicht die Ersatztarife bis zur Verfügbarkeit der Glasfaser gemeint sind, wenn beides bei einem Anbieter liegt.
Faktisch kann man also sich einen Anschluss im 23. Monat legen lassen und nach dem 24. Monat den Anbieter wechseln!
Und ich denke auch, dass die Anbieter dann nicht einfach den Anschluss mit Hinweis auf die kurze Laufzeit verweigern können. Das wäre ein Vertragsbruch und könnte Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (z. B. in Höhe der Anschlusskosten + eine Entschädigung). Die Vertragsbindung gilt schließlich nicht nur in eine Richtung (Kunde). Vielleicht hätten sich die Anbieter vorher überlegen sollen, die Kunden mit Glasfaserversprechen zu ködern (um andere Anbieter auszubooten), obwohl eigentlich klar war, dass der Zeitraum gar nicht gehalten werden kann!
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 11 Tagen
@CobraCane
Das ganze hat für die Telekom keine Relevanz, da der Prozess bei der Telekom Deutschland GmbH ein anderer ist.
Wie weiter oben von @CyberSW schon geschrieben, erfolgt die Glasfaserbereitstellung in mehreren Schritten.
Erst gibt es einen Auftrag für das Setzen der GF-TA . Solange ist der Fiber-Tarif wartend.
Erst mit der erfolgreichen Inventarisierung der GF-TA läuft die Beauftragung des Fiber-Tarifs weiter und der Kunde erhält die Auftragsbestätigung und die Widerrufserklärung.
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Hey in die Runde,
der BGH hat ja jetzt bestätigt dass Glasfaserverträge eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten dürfen.
Zwar betraf das Urteil die Deutsche GigaNetz GmbH aber das würde ja auch bei anderen Anbietern wie der Telekom dann greifen müssen.
https://www.ifun.de/bgh-bestaetigt-glasfaservertraege-muessen-nach-2-jahren-kuendbar-sein-272291/
Heißt das wirklich die Telekom hat hier wie viele andere Netzbetreiber das Nachsehen wenn sie nicht innerhalb der 2 Jahre den Vertrag schalten weil sie dann riskieren ohne Einnahmen den Anschluss zu legen?
Ich verstehe die Frage gar nicht.
Warum sollte die Telekom hier das Nachsehen haben?
Die Kunden wollen ja einen FTTH -Anschluss, sonst hätten sie ihn nicht beauftragt. Es kommt zwar häufig vor, dass die Kunden den anfänglich Auftrag stornieren, weil sie sich inzwischen für eine höhere Bandbreite entschieden haben und ich ihnen rate, den Einrichtungslink erst mit der Buchung des neuen Tarif auszuführen, weil sonst ihre Neukundenvergünstigungen bei einem Tarifwechsel wegfallen würden.
Dass jetzt ein Kunde nach erfolgreicher Installation sagt: Nein, ich will keinen FTTH -Anschluss mehr haben, ist mir jetzt noch nicht vorgekommen. Und wenn, dann ist das vielleicht einer unter Tausend. Aber was soll's. Das erklärte Ziel der Telekom ist der Vollausbau mit Glasfaser in Deutschland. Deshalb ändert sich auch die Strategie bei Mehrfamilienhäusern alle Wohnungen zeitgleich mit einer GF-TA auszurüsten.
15
von
vor 10 Tagen
Aber habe ich das jetzt richtig verstanden? Es gibt in der Vorvermarktungszeit die Möglichkeit bei anderen Anbietern (außer die welche ich jetzt geprüft habe, das waren Vodafone, 1und1 und O2) die Möglichkeit bei denen einen Vertrag zu machen und die Telekom baut dann gratis den Hausanschluss, legt die Glasfaserdose in die Wohnung und der andere Anbieter bekommt dann das Geld?
@CobraCane
Dann stellen sie die beiden Unternehmen einfach mit ihren Onlineauftritten doof an.
@CobraCane
Dann stellen sie die beiden Unternehmen einfach mit ihren Onlineauftritten doof an.
Aber das es möglich ist, beweisen die Aufträge, die ich für Endkunden von anderen Anbietern ausführe.
Kann ich nicht beurteilen ob die sich zu doof anstellen.
Aber habe ich das jetzt richtig verstanden? Es gibt in der Vorvermarktungszeit die Möglichkeit bei anderen Anbietern (außer die welche ich jetzt geprüft habe, das waren Vodafone, 1und1 und O2) die Möglichkeit bei denen einen Vertrag zu machen und die Telekom baut dann gratis den Hausanschluss, legt die Glasfaserdose in die Wohnung und der andere Anbieter bekommt dann das Geld?
Sry, für mich eine Neuerung die ich so bisher nie gehört habe.
Ja, das ist die gängige Praxis.
Aber wenn der Endkunde seine Dose dann wo anders haben will, dann muss der Leitungsweg perfekt sein. Wenn der Kunde meint, ein Loch in der Decke, wäre schon der Leitungsweg, dann bekommt er seine GF-TA eben im Keller inventarisiert. Denn nur bei einem Telekomkunden kann die Montage des fehlenden Kabelkanals oder Rohrs auch verrechnet werden.
und der andere Anbieter bekommt dann das Geld?
@CobraCane
Dann stellen sie die beiden Unternehmen einfach mit ihren Onlineauftritten doof an.
@CobraCane
Dann stellen sie die beiden Unternehmen einfach mit ihren Onlineauftritten doof an.
Aber das es möglich ist, beweisen die Aufträge, die ich für Endkunden von anderen Anbietern ausführe.
Kann ich nicht beurteilen ob die sich zu doof anstellen.
Aber habe ich das jetzt richtig verstanden? Es gibt in der Vorvermarktungszeit die Möglichkeit bei anderen Anbietern (außer die welche ich jetzt geprüft habe, das waren Vodafone, 1und1 und O2) die Möglichkeit bei denen einen Vertrag zu machen und die Telekom baut dann gratis den Hausanschluss, legt die Glasfaserdose in die Wohnung und der andere Anbieter bekommt dann das Geld?
Sry, für mich eine Neuerung die ich so bisher nie gehört habe.
Wieviel Geld der andere Anbieter bekommt interessiert nicht. Hauptsache die Telekom bekommt ihr Geld von ihrem Wholesale Kunden.
von
vor 10 Tagen
Na Prima, dann haben wir das ja geklärt wenn die Kunden auch bei anderen Anbietern beauftragen können und die Telekom dann kostenlos den Hausanschluss setzt, dann ist der Teil aus meinem Erstbeitrag ja nun beantwortet.
0
von
vor 10 Tagen
Es könnte hier vielleicht Unterschiede bei der Bestellbarkeit geben, ob die Telekom selbst ausbaut oder halt Glasfaser Plus oder Nordwest.
Glasfaser Plus soll ja offen sein aber die haben ja nur "Kooperation" mit Telekom.
Deswegen wäre es ja gut möglich das sich die Mitbewerber an die von der Telekom selbst ausgebauten Anschlüsse mit dran hängen kann aber halt nicht an die der beiden anderen Netzbetreiber .
Edit Hier bei mir wird gerade Glasfaser ausgebaut (von Glasfsser Plus)
Bei 1u1 ist Glasfaser nicht bestellbar.
Und bei check24 ist Glasfaser nur über Telekom verfügbar.
Es waren hier auch nur externe Telekom Vertriebler unterwegs, andere Anbieter Fehlanzeige und auch keine Werbepost von anderen im Briefkasten.
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