Gelöst

Drosselung bei Magenta Zuhause Tarifen ab 2016

vor 9 Jahren

Hallo,

 

nach langer Überlegung habe ich am Freitag endlich von DSL 6.000 auf VDSL 25.000 gewechselt. Man hat ja über die Jahre immer wieder gelesen und gehört, dass die Telekom ihre Tarife ab einer bestimmten verbrauchten Datenmenge drosseln will, sodass nur noch ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Bandbreite vorhanden ist. Ich habe mir einige Artikel im Internet und auch hier im Forum durchgelesen, habe aber keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Wie sieht es jetzt - im neuen Jahr 2016 - aus: Werden Festnetz-Verträge gedrosselt oder nicht? Ich bitte um eine eindeutige Antwort!

 

Vielen Dank Fröhlich und mit freundlichen Grüßen

 

chrisLein

20873

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Nein, die aktuellen Tarife sehen das nicht vor. 

      Kannst du auch in der Leistungsbeschreibung nachlesen. 

       

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43364.pdf

      12

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @Party_Elch Wie muss ich "Bestandsverträge" in meinem Fall definieren ?

      Ich bin ja schon immer bei der Telekom gewesen ... jetzt habe ich ja meinen Vertrag gewechselt. Läuft das dann weiterhin unter "Bestandsvertrag" / Bestandskunde oder als Neuvertrag?

       

      Danke Dir!

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @tele.chris Du hast jetzt den Tarif gewechselt und damit einen Vertrag abgeschlossen. Gültig für Dich sind die bei Vertragsabschluss gültigen AGB, die keine Drossel vorsehen. Dieser Vertrag und AGB ist so lange gültig, bis er von Dir gekündigt oder geändert wird. 

       

      Wenn in Zukunft mal Tarife mit Drossel eingeführt werden, dann sind das neue Tarife mit neuen AGB. Dein bisheriger Vertrag mit AGB ohne Drossel ist aber weiterhin rechtswirksam. Es sei denn, Du wechselst dann selber aktiv vom alten Tarif auf den neuen Tarif.

       

      Hatten wir schon mal, ich glaube 2013. Da wurde die Drossel eingeführt und schnell wieder aufgegeben. Die Drossel galt nur für Verträge, die ab Einführung abgeschlossen wurden. Verträge, die schon bestanden, waren nicht betroffen. 

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      muc80337_2

      Wo es eine Datendrosselung gibt: bei o2 (ggf. bereits ab 100 GByte) und bei Vodafone (ggf. bereits ab 10 GByte an einem Tag) und bei 1&1 (ggf. bereits ab 100 GByte) in manchen Tarifen, um mal ein paar Beispiele zu nennen. Seltsam, dass sich darüber niemand aufgeregt hat.

       

      Wo es eine Datendrosselung gibt: bei o2 (ggf. bereits ab 100 GByte) und bei Vodafone (ggf. bereits ab 10 GByte an einem Tag) und bei 1&1 (ggf. bereits ab 100 GByte) in manchen Tarifen, um mal ein paar Beispiele zu nennen. Seltsam, dass sich darüber niemand aufgeregt hat.

      muc80337_2

       

      Wo es eine Datendrosselung gibt: bei o2 (ggf. bereits ab 100 GByte) und bei Vodafone (ggf. bereits ab 10 GByte an einem Tag) und bei 1&1 (ggf. bereits ab 100 GByte) in manchen Tarifen, um mal ein paar Beispiele zu nennen. Seltsam, dass sich darüber niemand aufgeregt hat.


      Man muss aber fairerweise sagen das O2 und 1&1 diese Tarife direkt so vermarkten und sie darum günstiger sind.

      Vodafone hat die Drossel in den AGB drin, nach dem shitstorm im Dezember gibt es aber die klare Aussage das sie nicht umgesetzt wird, außer natürlich bei den V-Tarifen (Volumentarifen).

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      @tele.chris Du hast jetzt den Tarif gewechselt und damit einen Vertrag abgeschlossen. Gültig für Dich sind die bei Vertragsabschluss gültigen AGB, die keine Drossel vorsehen. Dieser Vertrag und AGB ist so lange gültig, bis er von Dir gekündigt oder geändert wird. 

       

      Wenn in Zukunft mal Tarife mit Drossel eingeführt werden, dann sind das neue Tarife mit neuen AGB. Dein bisheriger Vertrag mit AGB ohne Drossel ist aber weiterhin rechtswirksam. Es sei denn, Du wechselst dann selber aktiv vom alten Tarif auf den neuen Tarif.

       

      Hatten wir schon mal, ich glaube 2013. Da wurde die Drossel eingeführt und schnell wieder aufgegeben. Die Drossel galt nur für Verträge, die ab Einführung abgeschlossen wurden. Verträge, die schon bestanden, waren nicht betroffen. 

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