Entschädigung nach §58 TKG
vor einer Stunde
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian S.
Anm
Störungsnr editiert
(@Marcel2605)
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vor einer Stunde
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer 308335854
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian Strunk
@StrunkF
Ich habe keine Störungsmeldung erhalten. Liegt vielleicht daran, dass ich auch nur Kunde bin.
In einem öffentlichen Forum solltest Du zurückhaltend sein mit der Preisgabe persönlicher Daten.
0
vor einer Stunde
Willkommen im weltweit öffentlichen Forum.
Ich hab mal aus Datenschutzgründen die Störungsnr und deinen Nachnamen editiert
Wichtig zu wissen ist, dass erst ab dem 3. Tag eine Entschädigung angefordert werden kann
0
vor einer Stunde
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer 308335854
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian Strunk
da sie am 7. auftrat zählt dieser Tag nicht, und wenn sie innerhalb des 11. beseitigt wurde der auch nicht.
Bleiben 3 Tage, es sind dann 5,-- (für den 10.5.)
Das @Telekom hilft Team wird sich dazu melden.
0
vor einer Stunde
@Marcel2605 : vielen Dank für den Edit.
Für mich als scheinbar zu gutgläubigem Menschen :) :
Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?
ist doch mit meinem Account verknüpft ?!
0
1
von
vor 33 Minuten
Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?
ist doch mit meinem Account verknüpft ?!
@Marcel2605 : vielen Dank für den Edit.
Für mich als scheinbar zu gutgläubigem Menschen :) :
Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?
ist doch mit meinem Account verknüpft ?!
Ich könnte mich z.B. als "StunkF" einloggen und eine Nachricht senden, dass die Angelegenheit erledigt ist!
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einer Stunde
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian S.
Anm
Störungsnr editiert
(@Marcel2605)
Falls das ein Komplettausfall war und falls Du von der Telekom kein Datenvolumen erhalten hast, dann kannst Du doch selbst nachlesen, was Dir da gesetzlich zusteht - "Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen "...
."Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. "
Ich denke mal gesetzlich nix für 7./8./9.5./11.5. und 5 Euro für den 10.5. - also in Summe 5 Euro.
2
von
vor einer Stunde
was Dir da gesetzlich zusteht
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian S.
Anm
Störungsnr editiert
(@Marcel2605)
Falls das ein Komplettausfall war und falls Du von der Telekom kein Datenvolumen erhalten hast, dann kannst Du doch selbst nachlesen, was Dir da gesetzlich zusteht - "Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen "...
."Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. "
Ich denke mal gesetzlich nix für 7./8./9.5./11.5. und 5 Euro für den 10.5. - also in Summe 5 Euro.
ja, "was" schon, aber wie erfolgt die Abrechnung? Automatisch? Muss man irgendwo anrufen? Einen Antrag ausfüllen?
Fragen über Fragen 😇
0
von
vor 49 Minuten
aber wie erfolgt die Abrechnung?
was Dir da gesetzlich zusteht
ja, "was" schon, aber wie erfolgt die Abrechnung? Automatisch? Muss man irgendwo anrufen? Einen Antrag ausfüllen?
Fragen über Fragen 😇
Die Abrechnung erfolgt nach Adam Riese ;-)
Die Erstattung vermutlich durch Gutschrift auf Anforderung. Wäre ja das erste Mal, dass jemand proaktiv Geld rausrückt ;-)
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von