Entschädigung nach §58 TKG

vor 2 Stunden

Guten Abend

Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx

erfasst.

Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

vielen Dank und schönen Abend

Florian S.

Anm

Störungsnr editiert 

(@Marcel2605)

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    • vor 2 Stunden

      StrunkF

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      Guten Abend

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer 308335854

      erfasst.

      Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

      innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

      § 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

      Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      vielen Dank und schönen Abend

      Florian Strunk

      StrunkF

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      @StrunkF 

      Ich habe keine Störungsmeldung erhalten. Liegt vielleicht daran, dass ich auch nur Kunde bin.

      In einem öffentlichen Forum solltest Du zurückhaltend sein mit der Preisgabe persönlicher Daten.

      0

    • vor 2 Stunden

      Willkommen im weltweit öffentlichen Forum. 

      Ich hab mal aus Datenschutzgründen die Störungsnr und deinen Nachnamen editiert 

      Wichtig zu wissen ist, dass erst ab dem 3. Tag eine Entschädigung angefordert werden kann 

      0

    • vor 2 Stunden

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Guten Abend

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer 308335854

      erfasst.

      Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

      innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

      § 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

      Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      vielen Dank und schönen Abend

      Florian Strunk

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      da sie am 7. auftrat zählt dieser Tag nicht, und wenn sie innerhalb des 11. beseitigt wurde der auch nicht.

      Bleiben 3 Tage, es sind dann 5,-- (für den 10.5.)

      Das @Telekom hilft Team wird sich dazu melden.

      0

    • vor 2 Stunden

      @Marcel2605 : vielen Dank für den Edit.

      Für mich als scheinbar zu gutgläubigem Menschen :) :

      Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?

      ist doch mit meinem Account verknüpft ?!

      0

      1

      von

      vor einer Stunde

      StrunkF

      Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?

      ist doch mit meinem Account verknüpft ?!

      @Marcel2605 : vielen Dank für den Edit.

      Für mich als scheinbar zu gutgläubigem Menschen :) :

      Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?

      ist doch mit meinem Account verknüpft ?!

      StrunkF

      Was kann jemand mit einer Störungsnummer anfangen ?

      ist doch mit meinem Account verknüpft ?!

      Ich könnte mich z.B. als "StunkF" einloggen und eine Nachricht senden, dass die Angelegenheit erledigt ist!

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      Guten Abend

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx

      erfasst.

      Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

      innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

      § 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

      Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      vielen Dank und schönen Abend

      Florian S.

      Anm

      Störungsnr editiert 

      (@Marcel2605)

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      Falls das ein Komplettausfall war und falls Du von der Telekom kein Datenvolumen erhalten hast, dann kannst Du doch selbst nachlesen, was Dir da gesetzlich zusteht - "Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen "...

      ."Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. "

      Ich denke mal gesetzlich nix für 7./8./9.5./11.5. und 5 Euro für den 10.5. - also in Summe 5 Euro.

      2

      von

      vor 2 Stunden

      muc80337_2

      was Dir da gesetzlich zusteht

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      Guten Abend

      Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

      die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx

      erfasst.

      Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

      innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

      § 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

      Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      vielen Dank und schönen Abend

      Florian S.

      Anm

      Störungsnr editiert 

      (@Marcel2605)

      StrunkF

      Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

      Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

      Falls das ein Komplettausfall war und falls Du von der Telekom kein Datenvolumen erhalten hast, dann kannst Du doch selbst nachlesen, was Dir da gesetzlich zusteht - "Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen "...

      ."Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. "

      Ich denke mal gesetzlich nix für 7./8./9.5./11.5. und 5 Euro für den 10.5. - also in Summe 5 Euro.

      muc80337_2

      was Dir da gesetzlich zusteht

      ja, "was" schon, aber wie erfolgt die Abrechnung? Automatisch? Muss man irgendwo anrufen? Einen Antrag ausfüllen?

      Fragen über Fragen 😇

      0

      von

      vor einer Stunde

      falk2010

      aber wie erfolgt die Abrechnung?

      muc80337_2

      was Dir da gesetzlich zusteht

      Falls das ein Komplettausfall war und falls Du von der Telekom kein Datenvolumen erhalten hast, dann kannst Du doch selbst nachlesen, was Dir da gesetzlich zusteht - "Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen "... ."Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. " Ich denke mal gesetzlich nix für 7./8./9.5./11.5. und 5 Euro für den 10.5. - also in Summe 5 Euro.
      muc80337_2

      was Dir da gesetzlich zusteht

      ja, "was" schon, aber wie erfolgt die Abrechnung? Automatisch? Muss man irgendwo anrufen? Einen Antrag ausfüllen?

      Fragen über Fragen 😇

      falk2010

      aber wie erfolgt die Abrechnung?

      Die Abrechnung erfolgt nach Adam Riese ;-)

      Die Erstattung vermutlich durch Gutschrift auf Anforderung. Wäre ja das erste Mal, dass jemand proaktiv Geld rausrückt ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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