Gelöst
Erstattung von zusätzlichen Kosten durch langanhaltende Störung im Festnetz
vor 8 Monaten
Seit dem 18. Januar diesen Jahres bestand in unserem Festnetz und Internet eine Störung bis Mitte Mai. Die Telekom leitete Festnetzanrufe auf eines unserer Handys um und schickte einen Schnellstart-Router für den Internet-Empfang. Dessen Leistung reichte jedoch angesichts unserer Außen-/Alleinlage bei weitem nicht aus, sodass ein externer Techniker seinen für solche Zwecke konzipierten LTE -Router zur Verfügung stellte. Telefon-Anrufe gingen zwar ein, unsere eigenen Anrufe nach außen wurden allerdings deutlich teurer, da der Festnetz-Vertrag mit Flat ja nicht für die Handys griff. Bei einem Telefonat mit der Störungs-Stelle am 09. Februar wurde uns Kosten-Übernahme zugesagt. Der bestehende Festnetz-Vertrag wurde - trotz Nicht-Nutzung - weiterhin bezahlt bzw. eingezogen.
Wie kann ich nun beantragen / erwirken, dass
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden?
2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden?
3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
Noch eine Angabe zur Störung: wir wurden im 14 tägigen Rhythmus um weitere 14 Tage vertröstet, da Bagger / Genehmigungen für die Behebung des Schadens noch nicht vorhanden seien. Der Telekom-Techniker, der ihn schließlich behob, informierte uns darüber, dass der Schaden unter Wasser gewesen sei und bereits im Januar der Telekom bekannt war, dass zur Behebung langanhaltend trockene Witterung erforderlich sein würde, also niemals "in 14 Tagen".
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vor 8 Monaten
@Baumwurzel
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
Hier sehen sie, was rechtlich möglich ist.
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden?
2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden?
3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
Hier kann man nur auf Kulanz hoffen.
Ich benachrichtige mal das Team, damit man sie kontaktiert, und schaut, was da möglich ist.
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vor 8 Monaten
LTE -Router zur Verfügung stellte. Telefon-Anrufe gingen zwar ein, unsere eigenen Anrufe nach außen wurden allerdings deutlich teurer, da der Festnetz-Vertrag mit Flat ja nicht für die Handys griff.
Verstehe ich es falsch, dass Da glaubst, wenn Du vom Handy in Deutschland telefonierst, dafür die Mobilfunk-Flat vom Festnetz benötigst?
Bei wem hast Du denn Deinen Mobilfunkvertrag?
Eigentlich kenne ich so etwas nicht mehr, da in der Regel ja alle Telefonate in Deutschland über Mobilfunk flat, also kostenlos sind, außer Sonderrufnummer, wie 0180er, 0190er, 0137er usw., die auch Kosten verursachen, wenn Dein Anschluss in Ordnung ist.
Bei allen Tarif Mobilfunk und Prepaid bei der Telekom steht:
Telefonieren Sie unbegrenzt ins deutsche Mobilfunk- und Festnetz und versenden Sie unbegrenzt SMS.
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vor 8 Monaten
und schickte einen Schnellstart-Router für den Internet-Empfang.
odass ein externer Techniker seinen für solche Zwecke konzipierten LTE -Router zur Verfügung stellte.
Warum? Der Schnellstart kann auch über USB mit nem Router verbunden werden.
0
vor 8 Monaten
@Baumwurzel "sodass ein externer Techniker seinen für solche Zwecke konzipierten LTE -Router zur Verfügung stellte."
Aber das hast du doch veranlasst?!
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden?
-> Antrag stellen mit dem Ausfalldatum der Erstmeldung bis Entstörung
2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden?
-> Wird es nicht geben, gab ja den Schnellstart
3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
-> Welche Leihgebühr? Von einem externen Dienstleister? Übernimmt niemand, war deine freie Entscheidung.
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vor 8 Monaten
Wie kann ich eine Schadensersatzforderung stellen?
Das mit dem zusätzlichen Backup wird schwierig - sind Sowiesokosten, wenn dir das Internet soooo wichtig ist, dass du ne Ausfalllösung baust.
Denn du müsstest dich ja schon für die knapp 11 Tage erlaubten Ausfall im Jahr absichern, also so eine Anlage überhaupt haben.
Auch hattest du ja ne Ersatzlösung die zum surfen gereicht hat.
Aber probiers halt .. wirst ja sehen was man dir anbietet.
Kannst alles per Formular zur Telekom schicken.
Wichtig:
Du hast im GK Bereich geschrieben .. wenn du mit einem MagentaZuhause Tarif unterwegs sein solltest, kannst dir alle Schäden schenken, die mit deiner gewerblichen Tätigkeit ne Verbindung haben. Daher ist es immer wichtig, als GK auch einen GK-Tarif abzuschließen.
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Antwort
von
vor 8 Monaten
wenn du mit einem MagentaZuhause Tarif unterwegs sein solltest, kannst dir alle Schäden schenken, die mit deiner gewerblichen Tätigkeit ne Verbindung haben.
Wer sagt das?
Die AGB zum Magenta ZuHause schließen eine gewerbliche Nutzung nicht aus.
"Wir haften
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie
- bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf
zurückzuführende Schäden unbeschränkt."
(Gliederung durch mich zur besseren Lesbarkeit eingefügt.)
Die garantierten Eigenschaften entnimmt man aus der Leistungsbeschreibung und dem Produktblatt.
Achtung, anders als bei dem pauschalierten Schadenersatz nach TKG sind hier dann die 97% Verfügbarkeit anzuwenden, da eben nur diese 97% garantiert werden.
Antwort
von
vor 8 Monaten
"Wir haften - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
"Wir haften
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Und bitte was hat eine Störung mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu tun?
Grüßle
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Monaten
Dessen Leistung reichte jedoch angesichts unserer Außen-/Alleinlage bei weitem nicht aus,
hier hättet ihr dann auf den Schnellstart komplett verzichten sollen und statt dessen die Entschädigung gemäß TKG fordern, das hätte vermutlich locker die Kosten eurer Ersatzlösung gedeckt.
So werdet ihr vermutlich auf diesen sitzen bleiben.
Die Kosten für den Anschluss bekommst du sicher wieder und auch für die Rufumleitungen ist die Telekom in der Regel kulant, das wird es dann aber gewesen sein.
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vor 8 Monaten
Hi,
ich glaube hier ist auch in der Sprache bisschen was durcheinander.
Wenn ein Tarif gestört ist, dann liefert Telekom 'Übergangslösungen'. In der Regel sind diese Übergangslösungen durch die Bezahlung des normalen Tarifs abgedeckt. Das heißt konkret: Der gestörte Tarif wird durch Übergangslösungen am Laufen gehalten. - Deshalb muss er auch gezahlt werden
Die Übergangslösung selbst sollte keine Kosten verursachen.
Der Schnellstart ist eigentlich nur für Internet gedacht. Es gibt keine Festnetzrufnummern. Das heißt, eigentlich ist Schnellstart ungeeignet für einen Ausfall der Festnetz-Telefonie. Darüberhinaus muss bei Schnellstart Datenvolumen nachgebucht werden. - Kosten übernimmt zwar Telekom, aber man muss sich selbst darum kümmern. Es war richtig vom Techniker diese Übergangslösung durch eine andere zu ersetzen:
Die andere Übergangslösung mit Festnetznummer und Internet heißt LTE -Sofort. Die wird normalerweise eingesetzt, wenn ein Anschluss wegen baulichen Verzögerungen nicht geschaltet werden kann. Der große Vorteil ist, dass die Festnetznummern erreichbar sind, und der Tarif wie bisher nahrlos (über LTE statt DSL) weitergeführt werden kann. Die LTE -Anbindung ist Flatrate... man muss sich nicht ständig um Aufladung kümmern. - Deshalb hat der Techniker wohl korrekterweise diese Lösung (mit dem Speedport Pro und aktivierter SIM-Karte) zur Verfügung gestellt. Aber: Der LTE -Sofort hat _keine_ Mobilfunknummer mit der man telefonieren kann. - Es können also gar keine Mobilfunk-Kosten entstehen.
Dabei sollte weder die SIM-Karte, noch der SpeedportPro-Miete in Rechnung gestellt werden... Man zahlt schließlich genug Geld für seinen Tarif, der damit übergangsweise am Laufen gehalten wird.
Wenn der Kunde jetzt zusätzlich zu dieser Übergangslösung einen weiteren Mobilfunkvertrag abschließt, um eine vermeintliche 'Lücke' selbst zu überbrücken... zahlt er diesen eher selbst.
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? -> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom. 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? -> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz. Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein. - Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt). - Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen. 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden? -Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen. -> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben.
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden?
-> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom.
2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden?
-> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz.
Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein.
- Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt).
- Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen.
3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
-Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen.
-> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben.
2
Antwort
von
vor 8 Monaten
Hi, ich glaube hier ist auch in der Sprache bisschen was durcheinander. Wenn ein Tarif gestört ist, dann liefert Telekom 'Übergangslösungen'. In der Regel sind diese Übergangslösungen durch die Bezahlung des normalen Tarifs abgedeckt. Das heißt konkret: Der gestörte Tarif wird durch Übergangslösungen am Laufen gehalten. - Deshalb muss er auch gezahlt werden Die Übergangslösung selbst sollte keine Kosten verursachen. Der Schnellstart ist eigentlich nur für Internet gedacht. Es gibt keine Festnetzrufnummern. Das heißt, eigentlich ist Schnellstart ungeeignet für einen Ausfall der Festnetz-Telefonie. Darüberhinaus muss bei Schnellstart Datenvolumen nachgebucht werden. - Kosten übernimmt zwar Telekom, aber man muss sich selbst darum kümmern. Es war richtig vom Techniker diese Übergangslösung durch eine andere zu ersetzen: Die andere Übergangslösung mit Festnetznummer und Internet heißt LTE -Sofort. Die wird normalerweise eingesetzt, wenn ein Anschluss wegen baulichen Verzögerungen nicht geschaltet werden kann. Der große Vorteil ist, dass die Festnetznummern erreichbar sind, und der Tarif wie bisher nahrlos (über LTE statt DSL) weitergeführt werden kann. Die LTE -Anbindung ist Flatrate... man muss sich nicht ständig um Aufladung kümmern. - Deshalb hat der Techniker wohl korrekterweise diese Lösung (mit dem Speedport Pro und aktivierter SIM-Karte) zur Verfügung gestellt. Aber: Der LTE -Sofort hat _keine_ Mobilfunknummer mit der man telefonieren kann. - Es können also gar keine Mobilfunk-Kosten entstehen. Dabei sollte weder die SIM-Karte, noch der SpeedportPro-Miete in Rechnung gestellt werden... Man zahlt schließlich genug Geld für seinen Tarif, der damit übergangsweise am Laufen gehalten wird. Wenn der Kunde jetzt zusätzlich zu dieser Übergangslösung einen weiteren Mobilfunkvertrag abschließt, um eine vermeintliche 'Lücke' selbst zu überbrücken... zahlt er diesen eher selbst. Baumwurzel 1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? -> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom. 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? -> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz. Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein. - Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt). - Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen. 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden? -Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen. -> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben. 1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? -> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom. 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? -> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz. Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein. - Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt). - Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen. 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden? -Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen. -> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben. Baumwurzel 1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? -> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom. 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? -> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz. Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein. - Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt). - Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen. 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden? -Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen. -> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben.
Hi,
ich glaube hier ist auch in der Sprache bisschen was durcheinander.
Wenn ein Tarif gestört ist, dann liefert Telekom 'Übergangslösungen'. In der Regel sind diese Übergangslösungen durch die Bezahlung des normalen Tarifs abgedeckt. Das heißt konkret: Der gestörte Tarif wird durch Übergangslösungen am Laufen gehalten. - Deshalb muss er auch gezahlt werden
Die Übergangslösung selbst sollte keine Kosten verursachen.
Der Schnellstart ist eigentlich nur für Internet gedacht. Es gibt keine Festnetzrufnummern. Das heißt, eigentlich ist Schnellstart ungeeignet für einen Ausfall der Festnetz-Telefonie. Darüberhinaus muss bei Schnellstart Datenvolumen nachgebucht werden. - Kosten übernimmt zwar Telekom, aber man muss sich selbst darum kümmern. Es war richtig vom Techniker diese Übergangslösung durch eine andere zu ersetzen:
Die andere Übergangslösung mit Festnetznummer und Internet heißt LTE -Sofort. Die wird normalerweise eingesetzt, wenn ein Anschluss wegen baulichen Verzögerungen nicht geschaltet werden kann. Der große Vorteil ist, dass die Festnetznummern erreichbar sind, und der Tarif wie bisher nahrlos (über LTE statt DSL) weitergeführt werden kann. Die LTE -Anbindung ist Flatrate... man muss sich nicht ständig um Aufladung kümmern. - Deshalb hat der Techniker wohl korrekterweise diese Lösung (mit dem Speedport Pro und aktivierter SIM-Karte) zur Verfügung gestellt. Aber: Der LTE -Sofort hat _keine_ Mobilfunknummer mit der man telefonieren kann. - Es können also gar keine Mobilfunk-Kosten entstehen.
Dabei sollte weder die SIM-Karte, noch der SpeedportPro-Miete in Rechnung gestellt werden... Man zahlt schließlich genug Geld für seinen Tarif, der damit übergangsweise am Laufen gehalten wird.
Wenn der Kunde jetzt zusätzlich zu dieser Übergangslösung einen weiteren Mobilfunkvertrag abschließt, um eine vermeintliche 'Lücke' selbst zu überbrücken... zahlt er diesen eher selbst.
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden? -> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom. 2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden? -> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz. Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein. - Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt). - Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen. 3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden? -Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen. -> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben.
1. die Festnetz-Kosten, für die es gar keine Nutzung gegeben hat, von der Telekom zurückerstattet werden?
-> Gar nicht. Durch das Bereitstellen des LTE -Sofort hat Telekom den Vertrag erfüllt (stellen die Festnetznummern und Internet zur Verfügung). Dass eine Übergangslösung nicht genutzt wird, liegt nicht im verschulden der Telekom.
2. die zusätzlichen Kosten der Handys übernommen werden?
-> Welche zusätzlichen Kosten? - Bei der LTE -Sofort Lösung werden die Festnetzgespräche direkt mit der Festnetznummer geführt (und nicht umgeleitet). - Es entstehen keine zusätzlichen kosten im Mobilfunknetz.
Die Kosten für ausgehende Gespräche ins Mobilfunknetz sind genau gleich wie im regulären Tarif. (Theoretisch sollten sie sogar über den gestörten Tarif abgerechnet werden). Wie auch immer... es darf nicht teurer sein.
- Das Datenvolumen und die 'Verbindungen' über die aktivierte SIM braucht der Kunde nicht zu bezahlen. (Sie werden normalerweise auch gar nicht in Rechnung gestellt).
- Die Verbindungspreise Festnetz->Mobilfunk sollten gleich geblieben sein! Wenn über LTE -Sofort etwas anderes abgerechnet würde als im regulären Tarif... sollte man das tatsächlich genau aufschreiben und von der Telekom zurückfordern! Aber nur das was auch 'mehr' abgerechnet wurde. den regulären Preis für Telefonie muss man natürlich bezahlen.
3. die Leihgebühren für den LTE -Router übernommen werden?
-Das ist interessant. Bei mir war es so, dass das erste jahr der SpeedportPro Nutzung kostenfrei war. Nur wenn ich ihn hätte behalten wollen, hätte ich zahlen müssen.
-> Da kann ein Telekom Team Mitglied vielleicht was drehen. g.g.f. bekommst du die Miete auf der nächsten regulären Rechnung nachdem die Störung beseitigt ist, gutgeschrieben.
Was hat das mit einer Störung zu tun? Sorry
Die andere Übergangslösung mit Festnetznummer und Internet heißt LTE -Sofort. Die wird normalerweise eingesetzt, wenn ein Anschluss wegen baulichen Verzögerungen nicht geschaltet werden kann. Der große Vorteil ist, dass die Festnetznummern erreichbar sind, und der Tarif wie bisher nahrlos (über LTE statt DSL) weitergeführt werden kann. Die LTE -Anbindung ist Flatrate... man muss sich nicht ständig um Aufladung kümmern. - Deshalb hat der Techniker wohl korrekterweise diese Lösung (mit dem Speedport Pro und aktivierter SIM-Karte) zur Verfügung gestellt. Aber: Der LTE -Sofort hat _keine_ Mobilfunknummer mit der man telefonieren kann. - Es können also gar keine Mobilfunk-Kosten entstehen.
LTE Sofort gibt und gab es noch nie bei einer Störung, also unterlasse doch dein Störfeuer.
Antwort
von
vor 8 Monaten
Hi @Baumwurzel,
vielen Dank für das nette Telefonat. Wie besprochen habe ich die Kosten für den Ausfall des Festnetzanschlusses erstattet.
Viele Grüße
Heike
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von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Monaten
Hi @Baumwurzel,
vielen Dank für das nette Telefonat. Wie besprochen habe ich die Kosten für den Ausfall des Festnetzanschlusses erstattet.
Viele Grüße
Heike
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