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EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679)
7 years ago
Ab dem 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) in Kraft. Das hat unmittelbar Einfluss auf die Datenschutzerklärung der Website.
In welcher Form verwendet die Telekom Datenanalysetools (Statistik) und Cookies .
Und in welcher Form muss man dies in seiner Datenschutzerklärung veröffentlichen.
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7 years ago
Anbei der Passus aus den AGB für das Produkt „Homepage“:
Wie Du das in Deiner eigenen Datenschutzerklärung verarbeiten musst, sollte Dir ein Datenschützer/Anwalt erklären.
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7 years ago
Steht doch in den AGBs drin: entweder die Telekom oder ein Dritter im Auftrag der Telekom. Selbst wenn Dir jemand den jetzigen „Betreiber“ nennen würde, könnte dieser Morgen schon wieder falsch sein, da die Telekom dies gemäß AGB jederzeit einseitig ändern darf. Ich würde Abstand davon nehmen meinen Kunden etwas zuzusagen, das ich selbst nicht vertraglich vereinbart habe.
Vielleicht ändern sich die AGBs ja nochmal bis zum 25.5.
Kann gut sein, dass an diesen ebenfalls noch Anpassungen für die DSGVO-Compliance gemacht werden.
Bin mir z.B. nicht sicher, ob solch ein Passus in den AGB den notwendigen Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung erfüllt, wenn die Telekom in Deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet.
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7 years ago
Heute habe ich von Melanie eine Antwort auf eine ähnliche Frage erhalten, in der ein hilfreicher link enthalten war:
https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=619
Die dort enthaltenen Passagen zu cookies und Analysetools kann man in eine der mit einem Datenschutzerklärungsgenerator (schönes Wort) erstellten Erklärungen übernehmen. Das sollte nicht nur nach Meinung der Telekom-Leute ausreichend sein (hoffentlich....). Grüße, Harald
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