Forderung nach Entschädigung wegen Komplettausfalls gemäß § 58 TKG

vor 2 Monaten

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich eine gesetzliche Entschädigung für den Totalausfall meines Anschlusses (Internet, TV und Telefon) im Zeitraum vom 11.08.2026 bis zum 19.08.2026.
Die Störung wurde von mir am 11.09.2026 Der Ausfall ist noch nicht behoben. 

Am 19.08.2026 wird bei uns der Glasfaseranschluss verlegt.
Gemäß § 58 Abs. 3 TKG errechnet sich mein Entschädigungsanspruch wie folgt:
• Tag 1 und 2: Kein gesetzlicher Anspruch (11.08. und 12.08.)
• Tag 3 und 4: Je 5,- Euro = 10,- Euro (
• 13.08. und 14.08.)Tag 5 bis 9: Je 10,- Euro = 50,- Euro
• (15.08. bis 19.08.)Dies ergibt eine gesetzliche Gesamtsumme von 60,00 Euro. Sollte der tägliche Betrag von 10 % (Tag 3/4) bzw. 20 % (ab Tag 5) meiner monatlichen Grundgebühr höher als die gesetzliche Pauschale sein, fordere ich den entsprechend höheren Betrag. Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Schreiben Sie mir den Betrag von 60,00 Euro zeitnah auf meinem Kundenkonto gut oder überweisen Sie diesen auf mein hinterlegtes Girokonto.
Mit freundlichen Grüßen

Letzte Aktivität

vor 2 Monaten

von

Gelöschter Nutzer

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15

    • vor 2 Monaten

      Noch hast Du doch kein Internet. Erst wenn Du wieder versorgt bist, kannst Du die Entschädigung geltend machen. Du weisst heute ja noch nicht einmal sicher um wie viele Tage es geht.

      0

    • vor 2 Monaten

      Warte doch erst einmal ab bis dein Anschluss wieder läuft, dann erst macht es Sinn wegen einer Entschädigung zu schreiben wenn der genaue Zeitpunkt festgelegt ist.

      Was genau ist denn der Grund warum die Störung da ist? Hat das mit dem Glasfaserausbau zu tun dass jemand ein Kabel beschädigt hat?

      0

    • vor 2 Monaten

      Mit Deinem Anliegen bist Du in einem öffentlichen Forum völlig falsch. Da hat Dich Deine KI wohl falsch beraten…

      1

      von

      vor 2 Monaten

      andiling

      Da hat Dich Deine KI wohl falsch beraten…

      Mit Deinem Anliegen bist Du in einem öffentlichen Forum völlig falsch. Da hat Dich Deine KI wohl falsch beraten…

      andiling

      Da hat Dich Deine KI wohl falsch beraten…

      Meinst du die KI hat ihn beraten das hier zu posten oder was willst du damit andeuten?

      Ist das Sicher dass die KI ihm gesagt hat er soll das hier posten oder ist das nur eine Mutmaßung deinerseits?

      Und BTW:

      Ne ordentliche KI mit nem gescheit abgesetzten Prompt würde ihm raten bis zum Abschluss der Störung zu warten....

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Dennis_NM_92

      11.08.2026 bis zum 19.08.2026.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fordere ich eine gesetzliche Entschädigung für den Totalausfall meines Anschlusses (Internet, TV und Telefon) im Zeitraum vom 11.08.2026 bis zum 19.08.2026.
      Die Störung wurde von mir am 11.09.2026 Der Ausfall ist noch nicht behoben. 

      Am 19.08.2026 wird bei uns der Glasfaseranschluss verlegt.
      Gemäß § 58 Abs. 3 TKG errechnet sich mein Entschädigungsanspruch wie folgt:
      • Tag 1 und 2: Kein gesetzlicher Anspruch (11.08. und 12.08.)
      • Tag 3 und 4: Je 5,- Euro = 10,- Euro (
      • 13.08. und 14.08.)Tag 5 bis 9: Je 10,- Euro = 50,- Euro
      • (15.08. bis 19.08.)Dies ergibt eine gesetzliche Gesamtsumme von 60,00 Euro. Sollte der tägliche Betrag von 10 % (Tag 3/4) bzw. 20 % (ab Tag 5) meiner monatlichen Grundgebühr höher als die gesetzliche Pauschale sein, fordere ich den entsprechend höheren Betrag. Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.
      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Schreiben Sie mir den Betrag von 60,00 Euro zeitnah auf meinem Kundenkonto gut oder überweisen Sie diesen auf mein hinterlegtes Girokonto.
      Mit freundlichen Grüßen

      Dennis_NM_92

      11.08.2026 bis zum 19.08.2026.

      Heute ist der 18.08.. da wißt du schon, dass es morgen auch nicht geht.

      Dennis_NM_92

      11.09.2026

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fordere ich eine gesetzliche Entschädigung für den Totalausfall meines Anschlusses (Internet, TV und Telefon) im Zeitraum vom 11.08.2026 bis zum 19.08.2026.
      Die Störung wurde von mir am 11.09.2026 Der Ausfall ist noch nicht behoben. 

      Am 19.08.2026 wird bei uns der Glasfaseranschluss verlegt.
      Gemäß § 58 Abs. 3 TKG errechnet sich mein Entschädigungsanspruch wie folgt:
      • Tag 1 und 2: Kein gesetzlicher Anspruch (11.08. und 12.08.)
      • Tag 3 und 4: Je 5,- Euro = 10,- Euro (
      • 13.08. und 14.08.)Tag 5 bis 9: Je 10,- Euro = 50,- Euro
      • (15.08. bis 19.08.)Dies ergibt eine gesetzliche Gesamtsumme von 60,00 Euro. Sollte der tägliche Betrag von 10 % (Tag 3/4) bzw. 20 % (ab Tag 5) meiner monatlichen Grundgebühr höher als die gesetzliche Pauschale sein, fordere ich den entsprechend höheren Betrag. Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.
      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Schreiben Sie mir den Betrag von 60,00 Euro zeitnah auf meinem Kundenkonto gut oder überweisen Sie diesen auf mein hinterlegtes Girokonto.
      Mit freundlichen Grüßen

      Dennis_NM_92

      11.09.2026

      Du bist ja echt deiner Zeit weit voraus. 

      Dennis_NM_92

      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fordere ich eine gesetzliche Entschädigung für den Totalausfall meines Anschlusses (Internet, TV und Telefon) im Zeitraum vom 11.08.2026 bis zum 19.08.2026.
      Die Störung wurde von mir am 11.09.2026 Der Ausfall ist noch nicht behoben. 

      Am 19.08.2026 wird bei uns der Glasfaseranschluss verlegt.
      Gemäß § 58 Abs. 3 TKG errechnet sich mein Entschädigungsanspruch wie folgt:
      • Tag 1 und 2: Kein gesetzlicher Anspruch (11.08. und 12.08.)
      • Tag 3 und 4: Je 5,- Euro = 10,- Euro (
      • 13.08. und 14.08.)Tag 5 bis 9: Je 10,- Euro = 50,- Euro
      • (15.08. bis 19.08.)Dies ergibt eine gesetzliche Gesamtsumme von 60,00 Euro. Sollte der tägliche Betrag von 10 % (Tag 3/4) bzw. 20 % (ab Tag 5) meiner monatlichen Grundgebühr höher als die gesetzliche Pauschale sein, fordere ich den entsprechend höheren Betrag. Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.
      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Schreiben Sie mir den Betrag von 60,00 Euro zeitnah auf meinem Kundenkonto gut oder überweisen Sie diesen auf mein hinterlegtes Girokonto.
      Mit freundlichen Grüßen

      Dennis_NM_92

      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens.

      Das ist kein Schreiben sondern lediglich ein Beitrag in einem Forum.

      9

      von

      vor 2 Monaten

      der_Lutz

      die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.

      Dennis_NM_92

      Und ja ich kann sagen, dass ich weiß dass, es morgen nicht funktionieren wird. Es handelt sich um die DSL Leitung und morgen erhalte ich Glasfaser. Somit hatte ich seit dem 11.08. Bis voraussichtlich morgen den 19.08. Kein Internet. 

      Es handelt sich wohl um eine beschädigte Kupferleitung. Und dieser soll erst im November behoben werden.

      Und ja ich kann sagen, dass ich weiß dass, es morgen nicht funktionieren wird. Es handelt sich um die DSL Leitung und morgen erhalte ich Glasfaser. Somit hatte ich seit dem 11.08. Bis voraussichtlich morgen den 19.08. Kein Internet. 

      Also mal schön den Ball flach halten 

      Dennis_NM_92

      Und ja ich kann sagen, dass ich weiß dass, es morgen nicht funktionieren wird. Es handelt sich um die DSL Leitung und morgen erhalte ich Glasfaser. Somit hatte ich seit dem 11.08. Bis voraussichtlich morgen den 19.08. Kein Internet. 

      Dann ist deine Rechnung falsch, für den 19.08. hättest du dann keinen Anspruch und wenn die Störung erst am 11.08. aufgetreten ist auch für diesen nicht, denn es zählen nur volle Tage.

      Dennis_NM_92

      Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      hiermit fordere ich eine gesetzliche Entschädigung für den Totalausfall meines Anschlusses (Internet, TV und Telefon) im Zeitraum vom 11.08.2026 bis zum 19.08.2026.
      Die Störung wurde von mir am 11.09.2026 Der Ausfall ist noch nicht behoben. 

      Am 19.08.2026 wird bei uns der Glasfaseranschluss verlegt.
      Gemäß § 58 Abs. 3 TKG errechnet sich mein Entschädigungsanspruch wie folgt:
      • Tag 1 und 2: Kein gesetzlicher Anspruch (11.08. und 12.08.)
      • Tag 3 und 4: Je 5,- Euro = 10,- Euro (
      • 13.08. und 14.08.)Tag 5 bis 9: Je 10,- Euro = 50,- Euro
      • (15.08. bis 19.08.)Dies ergibt eine gesetzliche Gesamtsumme von 60,00 Euro. Sollte der tägliche Betrag von 10 % (Tag 3/4) bzw. 20 % (ab Tag 5) meiner monatlichen Grundgebühr höher als die gesetzliche Pauschale sein, fordere ich den entsprechend höheren Betrag. Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.
      Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens. Schreiben Sie mir den Betrag von 60,00 Euro zeitnah auf meinem Kundenkonto gut oder überweisen Sie diesen auf mein hinterlegtes Girokonto.
      Mit freundlichen Grüßen

      Dennis_NM_92

      Zudem fordere ich die anteilige Erstattung der monatlichen Grundgebühr für die 9 Tage, an denen die Leistung nicht erbracht wurde.

      die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.

      der_Lutz

      die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.

      @der_Lutz Steht in §58 des TKG irgendetwas davon, das AGB einen Endverbraucher schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen dürfen?

      0

      von

      vor 2 Monaten

      §58 TKG regelt lediglich die Vertragsstrafe, die im Übrigen auf einen Schadensersatz anzurechnen wäre.

      0

      von

      vor 2 Monaten

      NoOneElse

      Steht in §58 des TKG irgendetwas davon, das AGB einen Endverbraucher schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen dürfen?

      der_Lutz

      die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.

      Dann ist deine Rechnung falsch, für den 19.08. hättest du dann keinen Anspruch und wenn die Störung erst am 11.08. aufgetreten ist auch für diesen nicht, denn es zählen nur volle Tage. die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.
      der_Lutz

      die Telekom ist da zwar relativ kulant fordern kannst du es aber nicht, in der Leistungsbeschreibung deines Vertrages wurde eine Verfügbarkeit von 97 % vereinbart, damit sind 9 Tage Ausfall problemlos abgedeckt.

      @der_Lutz Steht in §58 des TKG irgendetwas davon, das AGB einen Endverbraucher schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen dürfen?

      NoOneElse

      Steht in §58 des TKG irgendetwas davon, das AGB einen Endverbraucher schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen dürfen?

      @NoOneElse 

      Natürlich nicht und das passiert auch nicht. 

      Das TKG bezieht sich einzig auf eine entsprechende Entschädigung, die vertraglich vereinbarten Zahlungen sind dabei lediglich in ihrer Höhe relevant um die Höhe der Entschädigung festzulegen, mehr nicht. 

      Zusätzlich habe ich mit keiner Silbe AGB erwähnt. 

      Irgendwelche Zahlungen die sich aus anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen ergeben kommen immer zu der Entschädigung gemäß TKG dazu, oder eben nicht. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Hallo @Dennis_NM_92, 

       

      vielen Dank für deine Anfrage in unserer Community und damit herzlich willkommen. 

       

      Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein kupferbasierter Festnetzanschluss aktuell komplett ausgefallen und morgen wird separat deine Glasfaser-Dose durch uns installiert? Das sind zwei unterschiedliche Themen.

      Wurde für deinen Kupfer-Anschluss bereits eine Störung gemeldet? Falls ja: Was ist dabei herausgekommen und wurde bereits ein fester Entstörtermin vereinbart?

       

      Viele Grüße

      Jenny

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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