Gelöst
Garantielaufzeit für den Speedlink 6501 bei Kauf
vor 8 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein von mir über die Telekom erworbener Router wurde aktuell wegen Defekt ausgetauscht. Nun bitte ich Sie um eine Info, wie lange die Garantiezeit für den neuen Router (Speedlink 6501) ist.
Vielen Dank?
MfG
Ralf Stegmann
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vor 8 Jahren
Garantie gibt es meines Wissens keine.
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0
vor 8 Jahren
Die alte Garantiezeit ist die auch geltend für den neuen Router. Gleiches gilt für die Gewährleistung.
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
OK und wie lange in Jahren ist die? Ich konnte diese Info nicht finden.
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
es gibt keine Garantie auf den Router. Nur die 24 Monate Gewährleistung, diese beginnt aber beim Kauf des Geräts und verlängert sich nicht bei einem Tauschgerät.
Viele Grüße
4
Antwort
von
vor 8 Jahren
Sicher das im Businessumfeld die Gewährleistung nach dem BGB gilt? Ich sehe das nicht, die Gewährleistung gilt nur für den Privatkauf, für Geschäftsleute gilt das HGB und gesonderte vertragliche Vereinbarung beim Kauf. Und hier handelt es sich um einen Geschäftsanschluß.
0
Antwort
von
vor 8 Jahren
Nur die 24 Monate Gewährleistung, diese beginnt aber beim Kauf des Geräts und verlängert sich nicht bei einem Tauschgerät.
@Hubert Eder
Das mit der Garantie sehen wir gleich.
Das mit der Gewährleistung eines Tauschgeräts ist meines Wissens u.U. aber im Einzelfall anders, kommt ganz auf den Fall an. Kann zu Neubeginn führen aber auch die ursprünglich laufende Gewährleistung unangetastet lassen
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachbesserung-fuehrt-nicht-in-jedem-fall-zum-neubeginn-der-verjaehrung_011410.html
Und da wir hier im Geschäftskundenbereich sind ist das sowieso noch einmal ein wenig anders als im Privatkundenbereich.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Danke @ralf.stegmann, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewandt haben. Ich begrüße Sie.
@Hubert Eder hat Ihre Frage richtig beantwortet. Für das bei uns erworbene Gerät gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Übergabe für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes. Hierzu reicht ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Kaufbestätigung per Kaufbeleg oder Rechnung aus.
Viele Grüße
Regina K.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Danke @ralf.stegmann, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewandt haben. Ich begrüße Sie.
@Hubert Eder hat Ihre Frage richtig beantwortet. Für das bei uns erworbene Gerät gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab der Übergabe für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes. Hierzu reicht ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Kaufbestätigung per Kaufbeleg oder Rechnung aus.
Viele Grüße
Regina K.
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Uneingeloggter Nutzer
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