Glasfaser durch übereinander liegende Abstellräume im Mehrparteienhaus verlegen erlaubt?

vor einem Monat

Hallo zusammen,

ist es möglich das Glasfaserkabel auch durch Abstellräume, die übereinander sind zu verlegen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies als einzigen Leitungsweg betrachtet?

Einer Verlegung im Treppenhaus hat die Gemeinschaft nicht zugestimmt, deswegen die Abstellräume.

Hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben.

Danke schon mal für die Info.

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    • vor einem Monat

      Guten Abend @user_3455ac

       

      herzlich Willkommen in unserer Community. 🎉

       

      Um es mal ganz einfach zu sagen: Vieles ist möglich. 😀Da ich die bauliche Situation vor Ort nicht kenne, kann ich leider keine genaue Auskunft geben.

       

      Bei einem Mehrparteienhaus wird jedoch auf jeden Fall eine Besichtigung stattfinden, bei der ihr all eure Fragen direkt klären könnt. 😊

       

      Reicht dir das erstmal so? 

       

      Viele Grüße

      Jenny

      0

    • vor einem Monat

      Hallo Jenny,

      eine Begehung mit der Hausverwaltung hat stattgefunden und bei dieser wurde erklärt das wegen einer möglichen Manipulation des Kabels ein verlegen durch die Abstellräume nicht zulässig wäre. Hier wären mehrere Deckendurchbrüche nötig.

      Da die Treppenhaus Verlegung definitiv von unserer Gemeinschaft abgelehnt wurde wurde laut meiner Hausverwaltung nur ein FTTB Möglichkeit angeboten.

      Sind die Kabel im Treppenhaus nicht genauso einfach zu manipulieren wenn es darauf angelegt wird?

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      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Findet bei FTTB ebenfalls eine Begehung der Wohnung statt? Dann würden ja die baulichen Gegebenheiten ersichtlich werden.

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Daftexe

      Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen.

      Gehören die Abstellräume zu unterschiedlichen Wohnungen? Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen. Darin liegt wohl das Problem. 

      Daftexe
      Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen.

      Wo steht das?

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Daftexe

      Gehören die Abstellräume zu unterschiedlichen Wohnungen? Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen. Darin liegt wohl das Problem. 

      Gehören die Abstellräume zu unterschiedlichen Wohnungen? Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen. Darin liegt wohl das Problem. 

      Daftexe
      Gehören die Abstellräume zu unterschiedlichen Wohnungen? Es ist nicht zulässig Räume anderer Wohneinheiten zu passieren, um eine dritte Wohneinheit zu erschließen. Darin liegt wohl das Problem. 

      Nope das ist kein Problem ... die WEG könnte sogar noch entscheiden den Kanal im Nachgang überblenden zu lassen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Monat

      Verlegung so durch die Wohnungen wäre nicht nen Problem. 

      Problematischer könnt dabei halt Brandschutz und Schallschutz sein. 

      Aber euer Vertreter der WEG klärt das dann mit der Telekom. 

      0

    • vor einem Monat

      Zu der Verlegung durch die Abstellräume gibt es vom WEG einen einstimmigen Beschluss. Die Gemeinschaft wäre schon mal nicht dagegen. 
      Ich habe nur die Befürchtung, dass die Hausverwaltung sich zu FTTB statt FTTH überreden lässt.

      Das findet der SUB SUB vermutlich bequemer…

      4

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Jenny W.

      Hier werden die technischen Details und nächsten Schritte besprochen. Hierfür erfolgt eine separate Terminvereinbarung mit dem Eigentümer

      @user_3455ac

      Findet bei FTTB ebenfalls eine Begehung der Wohnung statt? Dann würden ja die baulichen Gegebenheiten ersichtlich werden


      Sollte bei der Auskundung vor Ort festgestellt werden, das in einem Gebäude der Glasfaser-Innenausbau ( NE4 ) nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird unter bestimmten Bedingungen auf FTTB beraten. Hier werden die technischen Details und nächsten Schritte besprochen. Hierfür erfolgt eine separate Terminvereinbarung mit dem Eigentümer.

       

       

      @user_3455ac

      Das findet der SUB SUB vermutlich bequemer


      Ich denke, dass es weniger mit "Bequemlichkeit" zu tun hat, sondern vielmehr mit den baulichen Gegebenheiten, die möglicherweise gewisse Einschränkungen mit sich bringen.

       

      Viele Grüße

      Jenny

      Jenny W.
      Hier werden die technischen Details und nächsten Schritte besprochen. Hierfür erfolgt eine separate Terminvereinbarung mit dem Eigentümer

      Ist mit Eigentümer die Hausverwaltung gemeint oder die jeweilige Eigentümer der Wohnungen?

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      user_3455ac

      Ist mit Eigentümer die Hausverwaltung gemeint oder die jeweilige Eigentümer der Wohnungen?

      Ist mit Eigentümer die Hausverwaltung gemeint oder die jeweilige Eigentümer der Wohnungen?
      user_3455ac
      Ist mit Eigentümer die Hausverwaltung gemeint oder die jeweilige Eigentümer der Wohnungen?

       

      Es ist die Person oder Hausverwaltung, die von dir als Eigentümer*in bzw. Ansprechpartner*in im Glasfaser-Vorvertrag angegeben wurde. Ich vermute stark, dass es die Hausverwaltung ist, die im Namen der Wohneigentümergemeinschaft handelt.

       

      Viele Grüße

      Jenny

      Antwort

      von

      vor einem Monat

      Richtig vermutet. 
      Vielen Dank für die Info.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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