Glasfaseranschluß: Positionierung HÜP, Gf-TA, ONT

vor 21 Stunden

Hallo und guten Abend,

ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

Danke.

Grüsse Manuela

[1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

- Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

- Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

- Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

- Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

- Mantelfarbe: gelb

- Halogenfrei 

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    • vor 20 Stunden

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      15

      Antwort

      von

      vor 6 Stunden

      lejupp

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      muc80337_2

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      lejupp

      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      muc80337_2

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      lejupp

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      der_Lutz

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      der_Lutz
      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      lejupp
      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      TKG §73 Abs. 1 sagt

      " Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.

      muc80337_2
      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      lejupp
      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu. 

      muc80337_2
      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.

      lejupp
      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.

      Antwort

      von

      vor 4 Stunden

      der_Lutz

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      lejupp

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      muc80337_2

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      lejupp

      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      muc80337_2

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      lejupp

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      der_Lutz

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      der_Lutz
      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      lejupp
      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      TKG §73 Abs. 1 sagt

      " Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.

      muc80337_2
      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      lejupp
      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu. 

      muc80337_2
      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.

      lejupp
      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.

      der_Lutz
      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      Interessant.

      Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.

      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!

      Antwort

      von

      vor 2 Stunden

      Carsten_MK2

      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      der_Lutz

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      lejupp

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      muc80337_2

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      lejupp

      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      muc80337_2

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      lejupp

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      der_Lutz

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      der_Lutz
      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      lejupp
      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      TKG §73 Abs. 1 sagt

      " Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.

      muc80337_2
      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      lejupp
      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu. 

      muc80337_2
      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.

      lejupp
      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.

      der_Lutz
      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      Interessant.

      Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.

      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!

      Carsten_MK2
      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      Wo mache ich das?

      Wobei er prinzipiell dieses Recht hat. Die Telekom macht aber mit dem  Vermieter/Eigentümer vorher eine Begehung und stimmt den Ausbauweg und die Art und Weise ab, wenn der Vermieter/Eigentümer dem nicht zustimmt gibt es auch für den Mieter nichts zu entscheiden.

      Carsten_MK2

      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen.

      der_Lutz

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      lejupp

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      muc80337_2

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      lejupp

      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      muc80337_2

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      lejupp

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      der_Lutz

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      der_Lutz
      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      lejupp
      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      TKG §73 Abs. 1 sagt

      " Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.

      muc80337_2
      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      lejupp
      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu. 

      muc80337_2
      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.

      lejupp
      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.

      der_Lutz
      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      Interessant.

      Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.

      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!

      Carsten_MK2
      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen.

      Das habe ich doch selbst auch geschrieben, es ehrt mich übrigens wenn du mich ansprichst und dabei den Pluralis Majestatis verwendest, notwendig ist das aber nicht.

      Carsten_MK2

      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      der_Lutz

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      lejupp

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      muc80337_2

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      lejupp

      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      muc80337_2

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      lejupp

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      der_Lutz

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg zu den Wohnungen. In den Wohnungen wird das LWL-Patchkabel an das Glasfaser Modem 2 angeschlossen.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Ich verstehe die Sache so, dass die Telekom bei bestehendem Leitungsweg die Leitung bis in die Kundenwohnung legt, aber das wird hier sicher noch bestätigt bzw. anders dargestellt werden.

      lejupp

      Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass der GF-TA im unmittelbaren Verfügungsbereich des Teilnehmers installiert werden muss, d.h. in der Wohnung. 

      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      der_Lutz
      Die Telekom setzt hier lediglich das TKG um, das hat also nichts mit Standpunkt zu tun. 

      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      lejupp
      Zeigst du mir kurz die Stelle im TKG ?

      TKG §73 Abs. 1 sagt

      " Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt ..."

      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung. Wo in der Wohnung - gegen entsprechende Zuzahlung kann der Mieter darauf Einfluss nehmen.

      muc80337_2
      Falls es eine gemietete Wohnung ist, dann gibt es m.E. keine andere Möglichkeit als die Installation des passiven Netzabschlusspunkts (der GF-TA ) in der Wohnung.

      Das lese ich aus dem Text nicht. was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      lejupp
      was macht z.B. einen Kellerraum ungeeignet?

      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Der Gesetzestext schreibt von "vereinbaren" - und da gehören halt (mindestens) zwei Parteien dazu. 

      muc80337_2
      Lies bitte meinen Kommentar um 10:14.

      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Man kann argumentieren dass andere Orte nicht geeignet sind - und das mag ein valider Standpunkt ein, aber es ist eben ein Standpunkt.

      lejupp
      Da steht aber auch nichts darüber, wo im Gesetz gefordert wird, dass sich der GF-TA im Verfügungsbereich des Mieters befinden muss.

      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Warum wir das jetzt hier, auch mit dir, zum x-ten mal durchkauen müssen ist mir völlig unverständlich.

      der_Lutz
      Natürlich steht das dort, ein Mieter kann nur etwas vereinbaren worauf er auch Rechte und Zugriff hat, eigentlich ganz simpel.

      Du gestehst dem Mieter also das Recht zu, einen Blechkanal durchs Treppenhaus verlegen zu lassen (unzählige Löcher und einige Durchbrüche quer durchs Haus), nicht aber, neben dem HÜP eine Dose setzen zu lassen (zwei Löcher)?

      Interessant.

      Es steht dem Eigentümer natürlich auch frei, am Montageort des HÜP Wandflächen zur reservieren und in die Mietverträge aufzunehmen.

      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      Sagt es doch so wie es ist: Die Gesetzeslage erlaubt durchaus flexible Vereinbarungen. Aber die Telekom beharrt auf ihren Standards. Dass es gute Gründe für diese Standards gibt, bestreite ich nicht!

      Carsten_MK2
      Dennoch würde die Telekom vermutlich stur die eigenen Bauvorschriften mit der Gesetzeslage verwechseln und durchsetzen wollen.

      Am Ende des Tages baut die Telekom das Netz und über das Wie liegt die Hoheit auch immer noch in ihrem Bereich. Das es sehr gute Gründe gibt den passiven Netzabschluss in den Räumlichkeiten des Endkunden zu haben weißt du selbst auch, warum wird dann immer drüber diskutiert. Es ist ja nicht einmal so dass die Telekom dabei spart, im Gegenteil, es kostet sie richtig Geld.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 20 Stunden

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m langem LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems.

      Vielleicht ist es ja geeignettes LWL-Patchkabel, sodass die Telekom so wie es sein muss jeweils eine Gf-TA pro Wohnung in der Wohnung anbringen kann. Und neben die Gf-TA packst Du in Deiner Wohnung das ONT bzw. alternativ eine glasfasertaugliche Fritzbox oder den glasfasertauglichen Speedport Smart 4 Plus. Mit glasfasertauglich meine ich, dass die Geräte ein Glasfasermodem ( ONT ) eingebaut haben.

      0

    • vor 19 Stunden

      Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.


      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei

      2

      Antwort

      von

      vor 18 Stunden

      Hallo @Manuela_speedport!

       

      Vielen Dank für deine bisherige Beschreibung. Ich schlage vor, dass wir uns direkt mit dir telefonisch austauschen. Danke für deine bisherige Beschreibung - am Telefon lassen sich dann ggf. noch Folgefragen zu deinem Vorhaben beantworten! Wann würde dir da ein Rückruf passen?

       

      Viele Grüße

      ^Christian

      Antwort

      von

      vor 48 Minuten

      Manuela_speedport

      Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.Hallo und guten Abend, ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2). Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀 In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider. Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen? Danke. Grüsse Manuela [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8° - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home) - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2 - Mantelfarbe: gelb - Halogenfrei

      Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.


      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei

      Manuela_speedport

      Hier nochmal mein korrigierter Eingangspost.


      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei

      @Manuela_speedport 

      Ich denke, daß dieses Vorgehen nicht vereinbar ist mit der DSGVO .

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 16 Stunden

      Manuela_speedport

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport
      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden.

      Gibt es nicht .. gemäß TKG haben sich die Gf-TA in den Wohnungen zu befinden. 

      0

    • vor 6 Stunden

      Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.

      Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.

      Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport
      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?

      4

      Antwort

      von

      vor 6 Stunden

      zu ISDN Zeiten hat man gesagt , lege ein ausreichend dimensioniertes Kabel in jedes Zimmer und lass das in einem zentralen Punkt zusammenlaufen.

      Das war damals richtig, heute ist das nicht mehr richtig.

      muc80337_2

      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      Smart-und-Clever

      was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen

      Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.

      Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.

      Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport
      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?

      Smart-und-Clever
      was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen

      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      muc80337_2
      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.

      Antwort

      von

      vor 3 Stunden

      Smart-und-Clever

      Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.

      zu ISDN Zeiten hat man gesagt , lege ein ausreichend dimensioniertes Kabel in jedes Zimmer und lass das in einem zentralen Punkt zusammenlaufen.

      Das war damals richtig, heute ist das nicht mehr richtig.

      muc80337_2

      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      Smart-und-Clever

      was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen

      Der Ausbauende will, dass der beschriftete Übergabepunkt zum Kunden in den Räumlichkeiten des Kunden ist.

      Das macht es leicht für den Kunden/Mieter zu beauftragen und der Ausbauende hat sein gewünschtes starres Netz und muss keinen Techniker schicken, das spart Kosten und Zeit für alle.

      Der Mieter muss nicht schauen, dass der Hausmeister da ist und den Gemeinschaftsraum aufschließt usw. und sofort.

      Manuela_speedport

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport
      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In dem Fall scheint ja noch nichts veranlasst zu sein, was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen ?

      Smart-und-Clever
      was also spricht dagegen, die Glasfaserdose in die Wohnung zu setzen

      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      muc80337_2
      Aus meiner Sicht höchstens die Unsichehrheit ob das in die Wohnung verlegte Glasfaserkabel für die Telekom akzeptabel/nutzbar ist.

      Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.

      Smart-und-Clever
      Das Glasfaserkabel muss sie ja nicht legen, sondern nur den Weg entsprechend vorbereiten.

      Lies bitte den Eröffnungsbeitrag - vielleicht kannst Du herauslesen ob der vorhandene Weg auch für ein weiteres/anderes Glasfaserkabel nutzbar ist. Ansonsten steht dor:

      Manuela_speedport

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Hallo und guten Abend,

      ich bitte euch um Hilfe bei folgender Frage zur Postionierung des HÜP (Hausübergabepunkt), Glasfaser-Teilnehmeranschlusses (Gf-TA) sowie des ONT (Optical Network Termination/Glasfaser Modem 2).

      Der HÜP befindet sich im Keller bzw. wird sich im Keller befinden, wenn er hoffentlich demnächst installiert wird. 😀

      In unmittelbarer Nähe zum HÜP sollen die Glasfaser-Teilnehmeranschlüsse (Gf-TA) für zwei Wohnungen installiert werden. Von den Glasfaser-Teilnehmeranschlüssen (Gf-TA) im Keller geht es per 20 m lange LWL-Patchkabel [1] über einen vorhandenen Leitungsweg bis zum Montageort der Glasfaser Modems. Am Montageort der Glasfaser Modems befinden sich LAN-Dosen, deren Cat.-Leitungen bis in die Wohnungen reichen.

      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Ist mein Vorhaben umsetzbar? Wenn nein, was spricht dagegen?

      Danke.

      Grüsse Manuela

      [1] - LWL Simplex Patchkabel OS2 FTTH LC/APC 8° LC/APC 8°

      - Glasfaserkabel vom z.B. HÜP / APL zum ONT

      - Glasfaseranschluss von FTTH (Fiber to the Home)

      - Stecker: LC/APC 8° zu LC/APC 8° mit Staubschutzkappe

      - Faser: 9/125µ OS2, Singlemode Faser, G657.A2

      - Mantelfarbe: gelb

      - Halogenfrei 

      Manuela_speedport
      Es handelt sich um ein sehr altes Haus ohne Möglichkeit mit vertretbaren Aufwand nachzurüsten. Leider.

      Antwort

      von

      vor 3 Stunden

      Das hab ich gelesen, aber die Aussage bezeichne ich schlichtweg als:

      nicht wollen, weil mit Kosten verbunden

      meine Meinung:

      entweder ich will Glasfaser haben, oder ich will nicht.

      Später wird es nicht billiger.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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