Gelöst
Grundversorgung Neubaugebiet Gonsbachterrassen Mainz nicht möglich?
vor 6 Jahren
Wieso bekommt mein Mieter seit fast einem Jahr keinen Telefon/Internetanschluß in einem 2016 erstmals bezogenen Mehrfamilienhaus im Neubaugebiet 'Gonsbachterrassen'? Angeblich seien keine Ports frei. Der Vormieter der Wohnung hatte jedoch einen Anschluß, ist leider verstorben und keiner weiß bei welchem Anbeiter ein Vetrag bestand. Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung. Alle Versuche über Hotline, T-Punkt etc. sind fehlgeschlagen.
Wer kann helfen?
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vor 6 Jahren
@juliprochnow
Mein Tipp:
Halt dich raus, eine berechtigte Mietminderung musst du deswegen nicht befürchten.
Was ist denn für ein Anschluss bestellt worden?
Ist der Hausanschluss voll oder tatsächlich kein Port frei?
0
vor 6 Jahren
Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.
Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.
Klappt aber nur, wenn der APL voll ist.
Bei einem fehlenden Port am MFG hilft das nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
willkommen in unserer Community.
Ich kann dir pauschal nicht sagen, warum es mit der Bereitstellung für deine Mieter hapert. Das muss individuell geprüft werden und kann einige Gründe haben, meist scheitert es in der Tat an freien Ressourcen.
Am besten nehmen deine Mieter direkt mit mir Kontakt auf, dann kann ich weiterhelfen.
Grüße
Sarah S.
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo Sarah S., wie nehmen meine Mieter direkt Kontakt zu Dir auf?
Danke und Grüße
Juli
Antwort
von
vor 6 Jahren
warum nicht einfach ein Konto hier eröffnen und auf diesen Thread schreiben
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
@juliprochnow
dazu müsste erst mal ein Grundversorgungsprodukt bestellt werden.
0
vor 6 Jahren
Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung.
Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung.
Lass ihn drohen, für eine Kürzung gibt es keine Grundlage.
27
Antwort
von
vor 6 Jahren
Danke Dir, aber wie gesagt, das hat der Mieter bereits gemacht und kam nicht weiter.
Danke Dir, aber wie gesagt, das hat der Mieter bereits gemacht und kam nicht weiter.
Es gibt für die Grundversorgung (soweit die Telekom überhaupt zuständig) keinerlei Frist.
Ich gehe jede Wette dass dein Mieter keinen reinen Call Anschluss bestellt hat.
Antwort
von
vor 6 Jahren
doch hat er, sorry.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Der verstorbene Mieter hat keine Erben, das Nachlaßgericht sieht sich nicht zuständig, meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert, selbst die Bundesnetzagentur konnte mir nicht helfen.
Der verstorbene Mieter hat keine Erben, das Nachlaßgericht sieht sich nicht zuständig, meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert, selbst die Bundesnetzagentur konnte mir nicht helfen.
OK, die BNetzA kümmert sich nur um Rufnummern und EM-Störer (klar machen die auch noch andere Sachen),
aber Verträge sind den erst mal egal,
Was mich jetzt wundert "meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert",
es ist relativ selten das ein Vermieter, das Erbe antritt, (das Nachlassgericht ist damit raus, weil es einen Erb-Nehmer gibt)
aber damit übernimmt er auch alle Rechte und Pflichten,
somit kann der Altvertrag auch beim Versorger nach AGB gekündigt werden.
Wenn der neue Mieter eine Grundversorgung bei der Telekom beantragt hat,
sollte hier schnell eine Lösung gefunden werden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo @juliprochnow,
gerne auch über diesen Beitrag und die Hinterlegung der jeweiligen Kundendaten im Profil.
Wenn sie sich hier nicht anmelden möchten, können sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Viele Grüße Martina Ha.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von