Gelöst

Grundversorgung Neubaugebiet Gonsbachterrassen Mainz nicht möglich?

vor 6 Jahren

Wieso bekommt mein Mieter seit fast einem Jahr keinen Telefon/Internetanschluß in einem 2016 erstmals bezogenen Mehrfamilienhaus im Neubaugebiet 'Gonsbachterrassen'? Angeblich seien keine Ports frei. Der Vormieter der Wohnung hatte jedoch einen Anschluß, ist leider verstorben und keiner weiß bei welchem Anbeiter ein Vetrag bestand. Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung. Alle Versuche über Hotline, T-Punkt etc. sind fehlgeschlagen.

 

Wer kann helfen?

854

36

    • vor 6 Jahren

      @juliprochnow 

       

      Mein Tipp:

      Halt dich raus, eine berechtigte Mietminderung musst du deswegen nicht befürchten. 

       

      Was ist denn für ein Anschluss bestellt worden?

       

      Ist der Hausanschluss voll oder tatsächlich kein Port frei?

      0

    • vor 6 Jahren

      Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.

      1

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Mister Burny

      Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.

      Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.

      Mister Burny

      Zur Grundversorgung muss der Mieter einen reinen Telefonanschluss bestellen.


      Klappt aber nur, wenn der APL voll ist.

      Bei einem fehlenden Port am MFG hilft das nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @juliprochnow,

      willkommen in unserer Community.

      Ich kann dir pauschal nicht sagen, warum es mit der Bereitstellung für deine Mieter hapert. Das muss individuell geprüft werden und kann einige Gründe haben, meist scheitert es in der Tat an freien Ressourcen.

      Am besten nehmen deine Mieter direkt mit mir Kontakt auf, dann kann ich weiterhelfen.

      Grüße
      Sarah S.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo Sarah S., wie nehmen meine Mieter direkt Kontakt zu Dir auf?

       

      Danke und Grüße

       

      Juli

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      warum nicht einfach ein Konto hier eröffnen und auf diesen Thread schreiben 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @juliprochnow 

      dazu müsste erst mal ein Grundversorgungsprodukt bestellt werden.

      0

    • vor 6 Jahren

      juliprochnow

      Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung.

      Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung.

      juliprochnow

      Mieter droht mit Mietkürzung bzw. Kündigung.



      Lass ihn drohen, für eine Kürzung gibt es keine Grundlage.

      27

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      juliprochnow

      Danke Dir, aber wie gesagt, das hat der Mieter bereits gemacht und kam nicht weiter.

      Danke Dir, aber wie gesagt, das hat der Mieter bereits gemacht und kam nicht weiter. 

      juliprochnow

      Danke Dir, aber wie gesagt, das hat der Mieter bereits gemacht und kam nicht weiter. 


      Es gibt für die Grundversorgung (soweit die Telekom überhaupt zuständig) keinerlei Frist.

      Ich gehe jede Wette dass dein Mieter keinen reinen Call Anschluss bestellt hat.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      doch hat er, sorry.

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      juliprochnow

      Der verstorbene Mieter hat keine Erben, das Nachlaßgericht sieht sich nicht zuständig, meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert, selbst die Bundesnetzagentur konnte mir nicht helfen.

      Der verstorbene Mieter hat keine Erben, das Nachlaßgericht sieht sich nicht zuständig, meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert, selbst die Bundesnetzagentur konnte mir nicht helfen.

      juliprochnow

      Der verstorbene Mieter hat keine Erben, das Nachlaßgericht sieht sich nicht zuständig, meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert, selbst die Bundesnetzagentur konnte mir nicht helfen.


      OK, die BNetzA kümmert sich nur um Rufnummern und EM-Störer (klar machen die auch noch andere Sachen),

      aber Verträge sind den erst mal egal,

      Was mich jetzt wundert "meine Kündigung der Altleitung (mit Erbschein) wird nicht akzeptiert",

      es ist relativ selten das ein Vermieter, das Erbe antritt, (das Nachlassgericht ist damit raus, weil es einen Erb-Nehmer gibt)

      aber damit übernimmt er auch alle Rechte und Pflichten,

      somit kann der Altvertrag auch beim Versorger nach AGB gekündigt werden.

       

      Wenn der neue Mieter eine Grundversorgung bei der Telekom beantragt hat,

      sollte hier schnell eine Lösung gefunden werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @juliprochnow,

      gerne auch über diesen Beitrag und die Hinterlegung der jeweiligen Kundendaten im Profil.

      Wenn sie sich hier nicht anmelden möchten, können sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

      Viele Grüße Martina Ha.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen