Gelöst

Handy aus Vertragsverlängerung verkaufen/verschenken?

vor 4 Jahren

Hallo, ich habe meinen Mobilfunkvertrag bei der Telekom verlängert und das Hardware das Samsung Galaxy S21 5G dazugekauft.

Das Handy will ich aber nicht selbst behalten, sondern es entweder meuner Frau schenken oder es weiterverkaufen. 

 

Das Handy ist original versiegelt (kam per DHL an) und dem Paket lag eine Rechnung bei, sowie ein Dokument "Hier kommt Ihr Aktivierungs-Code für Ihr Zugangsprofil".

Da ist neben PIN / PUK , auch ein QR-Code vorhanden.

 

Dieses Dokument irritiert mich etwas... benötigt der neue Besitzer dieses Dokument und kann er das Handy sonst nicht nutzen?

 

Oder benötigt der neue Besitzer diese Dokument nicht, legt seine eigene SIM Karte rein und fertig?

 

Wer weiß da mehr?

 

Danke, Gruß Michael 

7239

7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Der neue Besitzer braucht nur das Gerät und zur Not noch die Rechnung, mehr nicht.

       

      Das Schreiben mit PIN , PUK und QR-Code ist Deine E-SIM für deinen Vertrag.

      5

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank für die schnelle Antwort und Information.

      Dann weiß ich Bescheid.

       

      Einen schönen Sonntag noch 😊

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      ... ich könnte die Rechnung einscannen und die kritischen persönlichen Daten unkenntlich machen... 🤷‍♂️

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      norge66

      ... ich könnte die Rechnung einscannen und die kritischen persönlichen Daten unkenntlich machen... 🤷‍♂️

      ... ich könnte die Rechnung einscannen und die kritischen persönlichen Daten unkenntlich machen... 🤷‍♂️

      norge66

      ... ich könnte die Rechnung einscannen und die kritischen persönlichen Daten unkenntlich machen... 🤷‍♂️


      Dann verliert sie ihre Gültigkeit und den Zweck den Kauf nach zuweisen. Dann ist es einfach nur Text auf Papier.

       

      Genau genommen müsstest du deine Gewährleistung auch abtreten.

      Nur mit dem Verkauf des Gerätes, erwirbt der Käufer deine Anspruche auf Gewährleistung nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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