Kein Umzug des Anlagenanschlusses

vor 9 Jahren

Ich möchte mit meinem Anlagenanschluss umziehen,aber laut Kundenbetreuung ist das nicht möglich weil im August ein Anbieterwechsel stattfindet. Nur wie kann ich den Anschluss bis dahin nutzen, wenn die ehemaligen Räumlichkeiten bereits übergeben sind ? 

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    • vor 9 Jahren

      Hallo @kaschube,

      willkommen bei uns.

      Vielen Dank, dass Sie vorab schon einmal Ihre Daten im Profil hinterlegt haben.

      Ihr Fall ist etwas verstrickt.
      Ihre Rufnummern werden im Oktober 2017 zu Ihrem neuen Anbieter portiert. Durch diesen Auftrag können wir an Ihrem Anschluss keine Änderungen mehr vornehmen. Hierzu zählt auch ein Umzug.
      Wenn Sie den Umzug dennoch durchführen möchten, müssen Sie sich bei Ihrem neuen Anbieter melden und den Portierungsantrag stornieren. Erst dann kann ein Umzug eingestellt werden.

      Wichtig hierbei ist, dass dann wieder eine neue Vertragslaufzeit beginnt.

      Liebe Grüße
      Irina K.

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      4

      von

      vor 9 Jahren

      Peters-Potsdam

      Die Telekom . . . .darf halt selbst über das für sie geltende Recht bestimmen.

      Die Telekom  . . . .darf halt selbst über das für sie geltende Recht bestimmen. 

      Peters-Potsdam

      Die Telekom  . . . .darf halt selbst über das für sie geltende Recht bestimmen. 


      Darf sie natürlich nicht.

      Da hilft aber nur gerichtliches Vorgehen, aber dazu braucht es eines in der Sache erfahrenen Anwalts.

       

       

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Käseblümchen schrieb:

      *******************************************************************************************

      Darf sie natürlich nicht.

      Da hilft aber nur gerichtliches Vorgehen, aber dazu braucht es eines in der Sache erfahrenen Anwalts.

      *******************************************************************************************

       

      Natürlich darf sie das. Und ein erfahrener Anwalt für einen 500€-Fall ist ein Widerspruch in sich.

      Sie müßten doch ehrlich einräumen, daß gerade weil ein erfahrener Anwalt keine Fälle unter einem Streitwert von 10.000 € annimmt, es den Freibrief für ein Handeln nach Gutsherrenart bei der Telekom gibt.

       

      Aber nehmen wir einmal an, es gäbe einen erfahrenen Anwalt, der für einen 500€-Fall gegen die Telekom vorgeht, dann kommen wir zum nächsten Stolperstein.

      Ein Urteil bei einem Gericht in Deutschland dauert ca. 1-2 Jahre und das ist schnell.

      Soll jetzt der liebe Kunde solange warten und hinterher stolz erzählen, er hätte GEWONNEN, nur sei er Pleite, weil er die 1-2 Jahre eben nicht erreichbar war?

       

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo @Peters-Potsdam,

       

      ich gebe dir recht.

       

      Allerdings hat vor etwa zwei Jahren (?) eine Anwältin in eigener Sache bei einem vergleichbaren Fall eine einstweilige Verfügung mit einer Haftandrohung (sofort vollziehbar)  für den zuständigen Telekom-Vorstand (oder wie immer die sich bei der Telekom GmbH nennen) erlassen.

      Und da konnte die Telekom übers Wochenende plötzlich eine Schaltung durchführen, für die man vorher aus "technischen Gründen" mehrere Wochen benötigt hätte.

       

      Dass das für Otto Normalverbraucher kein Weg ist, ist mir schon klar.

       

       

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 9 Jahren

      Gibt es denn vom neuen Anbieter schon einen Anschluss in den neuen Räumlichkeiten?

      Falls ja, können Sie im Kundencenter eine Anrufweiterschaltung (im Amt) einrichten und alle Anrufe auf den neuen Anschluss umleiten lassen. Achtung: keine Rufumleitung aktivieren, sondern eine Anrufweiterschaltung.

      Gegebenenfalls muss der neue Anbieter Ihnen eine temporäre Nummer zur Verfügung stellen, unter der Sie am neuen Standort erreichbar sind. Bei Bedarf auch 2, eine fürs Telefon, eine fürs Fax. Falls es nur Eine gibt, dann muss halt ein Fax manuell über die Telefonanlage an den Faxanschluss intern weitergegeben werden.

      0

      6

      von

      vor 9 Jahren

      Hallo @kaschube,

      wenn ich es zusammenfasse, ist der Kern Ihres Anliegens wie folgt korrekt?
      Zudem habe ich einige Verständnisfragen hinzugefügt.

      1)

      Sie haben den Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter beauftragt.


      2)

      Dieser hat Ihnen an dem neuen Standort bereits einen Anschluss zur Verfügung gestellt.


      Geschah dies bereits vorab im Rahmen des Anbieterwechsels oder war dies eine zusätzliche
      Neubereitstellung?


      3)

      Der Umzug wurde dann nach dem Anbieterwechsel bei uns beauftragt.


      4)

      Ihr neuer Anbieter hat den bisherigen Standort bei uns angefragt, als Kundeninformation jedoch
      ebenfalls den bisherigen Standort angegeben. Ist Ihr neuer Anbieter bereits informiert, dass die Schaltung an einem neuen Standort stattfinden soll?

       

      Ziel: Umzug unter Beibehaltung des abgestimmten Wechseltermines.


      Freundliche Grüße
      Benjamin P.

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Der neue Anschluss steht - an der neuen Adresse. Der alte Anschluss ist an der alten Adresse. Ich würde sogar zusätzlich den Telekomanschluss parallel betreiben ....

      0

      von

      vor 9 Jahren

      In diesem Fall lässt sich der Vorgang doch lösen: Ihren bisherigen Anbieter bitten Sie, den Anbieterwechsel mit einem Storno-Änderung (keiner Storno-Aufhebung, damit es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommt!) zu stornieren. Meine Kollegin bucht Ihnen den Umzug ohne neue Laufzeit, sobald dies geschehen ist. Dann kann Ihr Anbieter den Anbieterwechsel neu einleiten, sofern dieser von Ihnen noch gewünscht ist.

      Freundliche Grüße
      Benjamin P.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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