Gelöst
Magenta EINS Adresse: Rechnungsadresse oder Anschlussadresse?
vor 7 Jahren
Hallo,
folgende Situation: Ich bin Mobilfunkkunde bei Telekom. Möchte nun den MagentaEINS Vorteil nutzen, mit einem Festnetzanschluss (Anbieterwechsel zur Telekom steht an), allerdings in meiner Zweitwohnung. Der bestehende Anschluss in der Zweitwohnung läuft rechnungstechnisch über meinen Erstwohnsitz, ebenso der Mobilfunkvertrag. In der Zweitwohnung bin ich weder gemeldet noch empfange ich dort Post. Es ist einzig und allein die Bereitstallungsadresse für den Anschluss. Ist es möglich, für diese Wohnung die MagentaEINS Kombi zu nutzen? Hotline gibt verschiedene Infos.
Danke für alle Infos.
Martin
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vor 5 Monaten
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Gelöst
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vor 7 Jahren
Für Magenta 1 muss die Standortadresse jeweils gleich sein. So wie es dann wird, ginge es also nicht.
Der Mobilfunkvertrag müsste dann auch umgemeldet werden.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo @st_martin,
siehe hier: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/magentaeins/voraussetzungen-magentaeins?samChecked=true
Auszug:
"Der Festnetz- und Mobilfunkanschluss muss für die Beauftragung von MagentaEINS nicht auf den gleichen Kunden laufen. Die Beauftragung kann auch durch unterschiedliche Vertragspartner erfolgen. Allerdings müssen sowohl der Mobilfunk- als auch der Festnetz-Anschluss auf die gleiche Adresse eingetragen sein. "
Es geht um die Anschlussadresse (bzw. Vertragsanschrift) und nicht um die Rechnungsanschrift.
VG
Peuki
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Vielleicht anders ausgedrückt:
Der Mobilfunkvertrag muss auf der Vertragsadresse laufen, auf der auch der Festnetzanschluss läuft, der von MagentaEINS profitieren soll. In deinem Fall musst du dich für einen Festnetzanschluss entscheiden, da nur ein Festnetzvertrag mit genau einem Mobilfunkvertrag kombiniert werden kann.
Die Rechnungsadressen (und auch Lieferadressen für separate Bestellungen) sind dabei vollkommen unerheblich und können von der Vertragsadresse auch abweichen
Liebe Grüße! Patrik
Antwort
von
vor 7 Jahren
aber ihr widersprecht euch jetzt, oder? Vertragsanschrift und Rechnungsadresse wäre ja bei beiden Verträgen (mobil + Fetznetz) meine einzige Melde- und Postadresse. Einzig die Anschlussadresse ist verschieden. Die Formulierung "auf die gleiche Adresse eingetragen sein" ist eben nicht eindeutig.
aber ihr widersprecht euch jetzt, oder?
Vertragsanschrift und Rechnungsadresse wäre ja bei beiden Verträgen (mobil + Fetznetz) meine einzige Melde- und Postadresse.
Einzig die Anschlussadresse ist verschieden. Die Formulierung "auf die gleiche Adresse eingetragen sein" ist eben nicht eindeutig.
Nein, wir widersprechen uns nicht.
Mit Vertragsanschrift ist die Anschrift des jeweiligen Anschlusses gemeint und diese muss gleich sein. Die Rechnungsanschrift kann ja abweichen. Nach der 1. Beschreibung weichen diese Anschriften ab, also die Anschrift des Mobilfunkanschlusses ist nicht gleich der Anschrift des Zweitwohnsitzes... Das ließe sich ja ändern. 
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ah, ok: Vertragsanschrift = Anschlussadresse. Das hatte mich verwirrt, weil die Konkurrenz es anders handhabt.
Danke!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Identisch müssen die Vertragsadressen sein, also die Adresse des Vertragspartners
Du kannst den Vorteil aber jeweils nur für einen Mobilfunk- und einen Festnetzanschluss nutzen.
Sobald beide Verträge unter der selben Vertragsanschrift laufen (und Festnetz aktiv ist), kannst du MagentaEINS hier buchen: https://magenta-eins-buchen.telekom-dienste.de/
Liebe Grüße Patrik
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
aber ihr widersprecht euch jetzt, oder? Vertragsanschrift und Rechnungsadresse wäre ja bei beiden Verträgen (mobil + Fetznetz) meine einzige Melde- und Postadresse. Einzig die Anschlussadresse ist verschieden. Die Formulierung "auf die gleiche Adresse eingetragen sein" ist eben nicht eindeutig.
aber ihr widersprecht euch jetzt, oder?
Vertragsanschrift und Rechnungsadresse wäre ja bei beiden Verträgen (mobil + Fetznetz) meine einzige Melde- und Postadresse.
Einzig die Anschlussadresse ist verschieden. Die Formulierung "auf die gleiche Adresse eingetragen sein" ist eben nicht eindeutig.
Nein, wir widersprechen uns nicht.
Mit Vertragsanschrift ist die Anschrift des jeweiligen Anschlusses gemeint und diese muss gleich sein. Die Rechnungsanschrift kann ja abweichen. Nach der 1. Beschreibung weichen diese Anschriften ab, also die Anschrift des Mobilfunkanschlusses ist nicht gleich der Anschrift des Zweitwohnsitzes... Das ließe sich ja ändern. 
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Uneingeloggter Nutzer
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von