Gelöst
Magenta Hybrid L , Außerordentliche Kündigung
vor 7 Jahren
Guten Tag,
Ich wollte meinen Vertrag Magenta Hybrid L außerordentlich kündigen .
Hintergrund : Mit korrekt ausgerichteter externer Antenne erreiche ich nur noch jederzeit 4 Mbit / s Downstream und 8-10 Mbit/s Upstream , Ping 33 ms bei 'bis zu' 100 Mbit/s bei Messung via Lan Kabel direkt am Router.
Ich bin beruflich auf mindestens 50 Mbit angewiesen die nächste Zeit , Leitungsspeed ist maximal 2 Mbit .
Der Vertrag wird an meinem Standort auch gar nicht mehr angeboten.
Die außerordentliche Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung es könne keine Geschwindigkeit via Lte Garantiert werden .
Der Vertrag wurde damals angeboten als wir schon den Anbieter wechseln wollten , telefonisch wurden mir jedoch 40 Mbit garantiert damals ! (das war der Grund den Vertrag abzuschließen ,die auch Anfangs erreicht wurden wenn auch eher abseits der Stoßzeiten . Die Geschwindigkeit hat sich im Zeitverlauf sukzessive verschlechtert)
Warum wird mir die außerordentliche Kündigung bei 96 % Leistungseinschränkung gegenüber Vertragsbestand verwehrt auch unter Berücksichtigung der 40 Mbit Zusage damals.
Das Argument 'shared medium' welches hier im Forum aufgetaucht ist lasse ich nur bedingt gelten , da es sich ja hier um ein Festnetzersatzprodukt handelt und damit eine andere Verbindlichkeit erwartet werden muss als bei einem reinem Mobilfunkvertrag.
Eine Festnetz / Dsl Leitung ist bis zum Verteilerpunkt in diesem Sinne auch ein Shared Medium , zB das gesamte Backbone Netz und nicht jeder Dsl User kann seine 'bis zu' Geschwindigkeit erreichen, sonst gäbe es diese Formulierungen in Festnetzverträgen nicht.
Ich erhoffe mir hier etwas mehr Klarheit .
Viele Grüße
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