Gelöst
Minimal erreichbare Geschwindigkeit bei einem VDSL 100 Tarif
vor 2 Jahren
Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf
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vor 5 Jahren
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Gelöst
vor 6 Jahren
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Geralt von Riva
vor 2 Jahren
@friedhelm.eckhard
Richtig ist 90%, also die Info der Bundesnetzagentur.
Wären dann bei ihrem Anschluss mindestens 90 Mbit/s.
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falk2010
vor 2 Jahren
Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?
Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?
Du liest es falsch, die BNetzA bezieht sich auf alle drei Geschwindigkeiten:
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit
liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn
1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der
vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen
erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit
unterschritten wird
Es genügt also nicht an 90% der Tage die normale zu haben, sondern es muss auch an 2 von 3 Tagen 90% der Maximalen erreicht werden.
Hast Du die Messkampagne exakt nach Anweisung durchgeführt?
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Katja M.
Telekom hilft Team
Antwort
von
falk2010
vor 2 Jahren
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.
Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu
Viele Grüße
Katja M.
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friedhelm.eckhard
Antwort
von
falk2010
vor 2 Jahren
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat. Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu Viele Grüße Katja M.
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.
Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu
Viele Grüße
Katja M.
Danke.
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friedhelm.eckhard
Antwort
von
falk2010
vor 2 Jahren
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat. Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.
Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu
Hallo Katja,
für Dich zur Info, die Minderung ist bei dem gleichen Betrag geblieben, den Du angesprochen hattest.
Vielen Dank noch mal für Deinen Einsatz.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
falk2010
Stefan
vor 2 Jahren
@friedhelm.eckhard
Die beiden Informationen schließen sich nicht aus.
Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt.
Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich.
Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können.
Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit
des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.
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friedhelm.eckhard
Antwort
von
Stefan
vor 2 Jahren
@friedhelm.eckhard Die beiden Informationen schließen sich nicht aus. Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt. Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich. Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können. Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.
@friedhelm.eckhard
Die beiden Informationen schließen sich nicht aus.
Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt.
Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich.
Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können.
Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit
des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.
Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.
Ich erreiche NIE die 90% und ich liege NIE unterhalb der min Geschwindigkeit.
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Stefan
Antwort
von
Stefan
vor 2 Jahren
Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.
mmmhhh,
ist doch nicht so schwer, ein Mangel liegt vor wenn du die Kriterien dafür erfüllst.
Das ist bei dir der Fall.
Der Gesetzgeber hat aber das Gesetz nicht nur für dich geschrieben.
Und es gibt eben durchaus Menschen die erreichen einen DSL Sync von z.B. 95% aber die reale Geschwindigkeit im Speedtest liegt
mal über und mal unter 90%. Bei diesen liegt dann ein Mangel vor - ich kopiere mal
1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der
vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen
erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit
unterschritten wird
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Stefan
Akzeptierte Lösung
Katja M.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
friedhelm.eckhard
vor 2 Jahren
Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.
Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu
Viele Grüße
Katja M.
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Uneingeloggter Nutzer
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friedhelm.eckhard