Gelöst

Minimal erreichbare Geschwindigkeit bei einem VDSL 100 Tarif

vor 2 Jahren

Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/Allgemeinverfuegung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-l.pdf

4747

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  • vor 2 Jahren

    @friedhelm.eckhard 

    Richtig ist 90%, also die Info der Bundesnetzagentur.

    Wären dann bei ihrem Anschluss mindestens 90 Mbit/s.

    0

  • vor 2 Jahren

    friedhelm.eckhard

    Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?

    Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?

    friedhelm.eckhard

    Welche Geschwindigkeit muss bei einem VDSL 100 Tarif mindestens erreicht werden? Die Bundesnetzagentur schreibt was von 90%, die Telekom schreibt min 54Mbit/s. Was ist denn nun richtig, bzw. was verstehe ich da scheinbar falsch?


    Du liest es falsch, die BNetzA bezieht sich auf alle drei Geschwindigkeiten:

     

    Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit
    liegt bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload vor, wenn
    1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der
    vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
    2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen
    erreicht wird oder
    3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit
    unterschritten wird

     

    Es genügt also nicht an 90% der Tage die normale zu haben, sondern es muss auch an 2 von 3 Tagen 90% der Maximalen erreicht werden.

    Hast Du die Messkampagne exakt nach Anweisung durchgeführt?

    23

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Katja M.

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat. Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu Viele Grüße Katja M.

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.

    Katja M.

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.


    Danke.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Katja M.

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat. Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     

    Katja M.

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     


    Hallo Katja,
    für Dich zur Info, die Minderung ist bei dem gleichen Betrag geblieben, den Du angesprochen hattest.
    Vielen Dank noch mal für Deinen Einsatz.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @friedhelm.eckhard 

    Die beiden Informationen schließen sich nicht aus.

     

    Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt.

    Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich. 

    Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können.

     

    Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit 

    des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Stefan

    @friedhelm.eckhard Die beiden Informationen schließen sich nicht aus. Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt. Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich. Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können. Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.

    @friedhelm.eckhard 

    Die beiden Informationen schließen sich nicht aus.

     

    Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt.

    Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich. 

    Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können.

     

    Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit 

    des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.

    Stefan

    @friedhelm.eckhard 

    Die beiden Informationen schließen sich nicht aus.

     

    Das TKG sieht eine Geschwindigkeit vor die sich aus Speedtests real ergibt.

    Dabei sind Ausrutscher bei Messungen unterhalb der 90% Marke durchaus möglich. 

    Das Gesetz bezieht sich daher auf die Begriffe die dem Produktinformationsblatt entnommen werden können.

     

    Klar ist aber, dass wenn das DSL schon unterhalb von 90% liegt, dann kann der Vertrag nicht erfüllbar sein, da die Geschwindigkeit 

    des DSL Anschlusses nicht so sehr schwankt.


    Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.
    Ich erreiche NIE die 90% und ich liege NIE unterhalb der min Geschwindigkeit.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    friedhelm.eckhard

    Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.

    Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.
    friedhelm.eckhard
    Okay, jetzt verstehe ich gar nicht mehr.

    mmmhhh,

     

    ist doch nicht so schwer, ein Mangel liegt vor wenn du die Kriterien dafür erfüllst.

    Das ist bei dir der Fall.

     

    Der Gesetzgeber hat aber das Gesetz nicht nur für dich geschrieben.

    Und es gibt eben durchaus Menschen die erreichen einen DSL Sync von z.B. 95% aber die reale Geschwindigkeit im Speedtest liegt

    mal über und mal unter 90%. Bei diesen liegt dann ein Mangel vor  - ich kopiere mal

     

    1. nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der
    vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
    2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen
    erreicht wird oder
    3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit
    unterschritten wird

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @friedhelm.eckhard und besten Dank für das sehr nette Telefonat.

     

    Wie besprochen schickst du uns die Messprotokolle über diesen Link zu 

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.

    0

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