Gelöst

Sonderkündigung Festnetzvertrag

vor 3 Jahren

Hallo an das Telekom Hilft Team!

Leider ist an meiner neuen Adresse nach Umzug nur noch eine 16 MBIT Leitung anstatt einer 200mbit verfügbar.

Klar ist mir das ich somit ein Sonderkündigungsrecht bekomme. Frage 1: Ist die Kündigungsfrist 1 Monat oder 3?


Die Versorgung an meiner neuen Adresse wird die Deutsche Glasfaser übernehmen und ein neuer Anschluss ist bereits zum 01.08.gebucht. Die Leitung ist allerdings noch nicht realisiert. Ich habe die Deutsche Glasfaser mit der Rufnummernportierung und Kündigung beauftragt. Da mein aktueller Telekomvertrag noch bis in das nächste Jahr läuft bin ich mir unsicher und möchte keine Schwierigkeiten bekommen. Der Vorwahlbereich bleibt allerdings unverändert.

Muss ich denn überhaupt noch einen Umzug oder Sonderkündigung nach TKG über den Support in Auftrag geben wenn sich die Deutsche Glasfaser bereits um alles kümmert?

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @chrischan25,

     

    die Konstellation mit Umzug, Anbieterwechsel und Rufnummernportierung ist etwas knifflig.

    Dein neuer Anbieter muss sich da um die Portierungsanzeige kümmern und selbstverständlich auch deine aktuelle, bei uns geführte Adresse mit angeben.

    Du kannst den Vertrag bei uns auch selbst kündigen oder lässt es direkt vom neuen Anbieter erledigen. So oder so muss bei einem Umzug von uns geprüft werden, ob tatsächlich Sonderkündigungsrecht besteht, sprich die Leistungen nicht 1:1 an der neuen Adresse übernommen werden können.

     

    Wenn du deine Rückrufnummer im Profil hinterlegt und mir sagst, wann wir dich telefonisch erreichen können, prüfe ich das schon mal. 

     

    Viele Grüße

    Dorothea T.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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