Sonderkündigungsrecht Computerhilfe

vor 4 Jahren

Hallo,

 

mein Vater hat 2015 die "Computerhilfe" als Zusatzleistung zu seinem Festnetzvertrag gebucht. Leider musste er letztes Jahr ins Pflegeheim umziehen. Er ist leider dauerhaft nicht mehr in der Lage, einen Computer zu benutzen, dementsprechend benötigt er auch keine Hilfe mehr dabei. Wie Sie der Nutzung entnehmen können, wurde die Computerhilfe auch seit mindestens 5 Monaten nicht mehr in Anspruch genommen. Der Kundenservice akzeptiert aber nur eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit (30.06.21). Bitte ermöglichen Sie eine vorzeitige Kündigung als Sonderkündigung oder im Rahmen der Kulanz. 

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @lutzlwowsky,

      hast du es schonmal mit dem Formular probiert?😉

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo,

       

      danke, das Formular zur Kündigung der Zusatzoption habe ich auch benutzt, aber da kann man keine Anmerkung wegen Sonderkündigung oder einen Anhang hinzufügen.

      Bei dem anderen Formular wegen Umzug ins Pflegeheim kann ja nur der ganze Anschluss gekündigt werden. Der Festnetzanschluss wurde ins Heim mitgenommen,  vor allem auch wegen Magenta TV. Bloß einen Computer kann mein Vater leider überhaupt nicht mehr nutzen... 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @lutzlwowsky,

       

      eine Sonderkündigung aufgrund der Verlegung in ein Pflegeheim ist grundsätzlich möglich.

      Der richtige Weg führt über dieses Formular:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/umzug-in-eine-pflegeeinrichtung

      Wichtig: Ist dort kein regulärer Festnetz/Internet Anschluss mehr vorhanden, musst du die Kündigung postalisch an die Telekom übersenden, da das Online Formular eine Anschlussrufnummer erfordert.

       

      Bitte stelle der Telekom, wie gefordert, die Aufnahmebescheinigung des Pflegeheims zue Verfügung. Diese ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.

       

      lg.

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      ml.hv

      Hallo @lutzlwowsky, eine Sonderkündigung aufgrund der Verlegung in ein Pflegeheim ist grundsätzlich möglich. Der richtige Weg führt über dieses Formular: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/umzug-in-eine-pflegeeinrichtung Wichtig: Ist dort kein regulärer Festnetz/Internet Anschluss mehr vorhanden, musst du die Kündigung postalisch an die Telekom übersenden, da das Online Formular eine Anschlussrufnummer erfordert. Bitte stelle der Telekom, wie gefordert, die Aufnahmebescheinigung des Pflegeheims zue Verfügung. Diese ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.

      Hallo @lutzlwowsky,

      eine Sonderkündigung aufgrund der Verlegung in ein Pflegeheim ist grundsätzlich möglich.

      Der richtige Weg führt über dieses Formular:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/umzug-in-eine-pflegeeinrichtung

      Wichtig: Ist dort kein regulärer Festnetz/Internet Anschluss mehr vorhanden, musst du die Kündigung postalisch an die Telekom übersenden, da das Online Formular eine Anschlussrufnummer erfordert.

      Bitte stelle der Telekom, wie gefordert, die Aufnahmebescheinigung des Pflegeheims zue Verfügung. Diese ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.

      ml.hv

      Hallo @lutzlwowsky,

      eine Sonderkündigung aufgrund der Verlegung in ein Pflegeheim ist grundsätzlich möglich.

      Der richtige Weg führt über dieses Formular:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/umzug-in-eine-pflegeeinrichtung

      Wichtig: Ist dort kein regulärer Festnetz/Internet Anschluss mehr vorhanden, musst du die Kündigung postalisch an die Telekom übersenden, da das Online Formular eine Anschlussrufnummer erfordert.

      Bitte stelle der Telekom, wie gefordert, die Aufnahmebescheinigung des Pflegeheims zue Verfügung. Diese ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.


      @lutzlwowsky 

       

      Der TE will die Computerhilfe kündigen und keinen Festnetzanschluss. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @cannondaleMuc 
      Kann er ja, muss dann halt nur postalisch erfolgen in diesem Falle. Die CH ist auch ein Laufzeitvertrag. 

      Sollte dort allerdings noch ein Festnetz-Anschluss vorhanden sein, könnte sich die Telekom der Auflösung auf Sonderkündigung verweigern. Die werden sich dann auch fragen, warum nicht alles auf einmal wenn der Herr den Anschluss aufgrund Pfegeheim nicht mehr nutzen kann.

      Probieren kann er es. Was die Telekom daraus macht, wird er sehen. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      ml.hv

      @cannondaleMuc Kann er ja, muss dann halt nur postalisch erfolgen in diesem Falle. Die CH ist auch ein Laufzeitvertrag. Sollte dort allerdings noch ein Festnetz-Anschluss vorhanden sein, könnte sich die Telekom der Auflösung auf Sonderkündigung verweigern. Die werden sich dann auch fragen, warum nicht alles auf einmal wenn der Herr den Anschluss aufgrund Pfegeheim nicht mehr nutzen kann. Probieren kann er es. Was die Telekom daraus macht, wird er sehen.

      @cannondaleMuc 
      Kann er ja, muss dann halt nur postalisch erfolgen in diesem Falle. Die CH ist auch ein Laufzeitvertrag. 

      Sollte dort allerdings noch ein Festnetz-Anschluss vorhanden sein, könnte sich die Telekom der Auflösung auf Sonderkündigung verweigern. Die werden sich dann auch fragen, warum nicht alles auf einmal wenn der Herr den Anschluss aufgrund Pfegeheim nicht mehr nutzen kann.

      Probieren kann er es. Was die Telekom daraus macht, wird er sehen. 

      ml.hv

      @cannondaleMuc 
      Kann er ja, muss dann halt nur postalisch erfolgen in diesem Falle. Die CH ist auch ein Laufzeitvertrag. 

      Sollte dort allerdings noch ein Festnetz-Anschluss vorhanden sein, könnte sich die Telekom der Auflösung auf Sonderkündigung verweigern. Die werden sich dann auch fragen, warum nicht alles auf einmal wenn der Herr den Anschluss aufgrund Pfegeheim nicht mehr nutzen kann.

      Probieren kann er es. Was die Telekom daraus macht, wird er sehen. 


      warum soll da was postalisch erfolgen? @ml.hv 

      sollte ein Nachweis erforderlich sein, gibt es das entsprechende Formular "Auftrag oder Nachweis zusenden"

      oder aber auch Team Kontaktformular.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @lutzlwowsky 

       

      ich würde dir empfehlen hier auf einen Teamie zu warten. 
      das von @Steffen L. genannte Formular ist normalerweise das richtige, aber ich befürchte das die Kündigung wieder erst zum VLZ durchgeführt wird.

      Evtl. kann ein Teamie hier eine Kulanzregelung finden, dazu wäre aber ein Telefonat erforderlich, allerdings mit dem Vertragsinhaber (dein Vater).

      0

    • vor 4 Jahren

      Hallo und willkommen @lutzlwowsky,

      ich schaue gerne mal nach den Möglichkeiten - dazu wäre allerdings ein persönliches Telefonat mit Ihrem Vater nötig - wann wäre denn ein geeigneter Zeitpunkt für einen Anruf bei ihm?

      Liebe Grüße
      Nicole G.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank, Nicole

      Ich habe Ihnen eine PN geschickt.

      Liebe Grüße,
      Christian Lwowsky

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo,@lutzlwowsky,

      danke, soeben angekommen und ich habe auch bereits per PN geantwortet. Fröhlich

      Liebe Grüße
      Nicole G.

      Uneingeloggter Nutzer

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