Solved

Störung, Kombination aus Dienstvertrag (Telekommunikationsvertrag) und Kauf- bzw. Mietvertrag.

7 years ago

 

Hallo ringsum,

 

ein Rechtsanwalt hat mir folgendes dargelegt: Wer bei der Telekom einen Diensteistungvertrag (Telekommunikationsvertrag) abschließt und zugleich entsprechend der Empfehlung der Telekom die zur Herstellung der Funktion erforderliche Hardware (Router, Telefone etc. ) bei der Telekom kauft oder mietet, hat einen definitiven Rechtsanspruch darauf, dass bei penibler Beachtung der Bedienungsanleitungen die volle Funktionalität des Gesamtpakets gegeben ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist es alleine Aufgabe und Haftung der Telekom, die Ursache(n) einer Störung umgehend zu ermitteln und zu beheben. Eine über die exakte Beachtung der Bedienungsleitungen hinausgehende Mitwirkungspflicht des Kunden besteht nicht.

Insbesondere kann die Telekom nicht verlangen, dass ihr Kunde nach eigenem Gutdünken darüber befindet, wo der Fehler zu suchen sein könnte und sodann in der Community nach Ratschlägen sucht, die er, falls er ihnen tatsächlich folgen sollte, auf eigenes Riskio zur Anwendung bringt und damit möglicherweise seiner Gewährleistungsansprüche verlustig geht.

Hält die Telekom Hausbesuche o.ä. (z.B. Gerätewechsel) für die Behebung der Störung für unerlässlich, dürfen dem Kunden Kosten hierfür nicht in Rechnung gestellt werden.


Gerne würde ich erfahren, ob diese Einschätzung des Anwalts hier im Forum geteilt wird oder nicht und vor allem: warum.

Vielen Dank
Dr.DOS

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    • Accepted Solution

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      7 years ago

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws

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      Answer

      from

      7 years ago

      kws

      Hallo @Dr.DOS, ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt. Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen. Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen. VG kws

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws

      kws

      Hallo @Dr.DOS,

       

      ich habe eine von Deinem Anwalt abweichende Rechtsauffasung. Ich werde aber den Teufel tun und diese darlegen, da ich hiermit die Grenzen unerlaubter Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) überschreiten würde. Das ist strafbewehrt.

       

      Besser ist, Du fragst einen zweiten Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast Du dann schon drei Meinungen.

      Dann kommen die Richter zum Zug. In den unteren Instanzen kann wiederum jedes Gericht zu einem eigenen Urteil kommen.

       

      VG kws


      Ich habe eine von Deinem Anwalt NICHT abweichende Rechtsauffassung, und werde natürlich nicht den Teufel tun, hiervon meinentlich abzuweichen.

      Das RDG kann hier auch nicht greifen, sowie das alte Nahzi/Rechtsverdrehergesetzt*, was damals geschaffen wurde, um Juden zu diskreminieren, auch nicht greifen könnte...

      Andere Meinungen?........

       

      * Echt jetzt? Überprüft mal euren Wortfilter.... oder noch besser.... EUER HIRN!!!

      AGB sind langweilig.

      Answer

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      7 years ago

      AGB sind nicht langweilig, sondern (leider) bindender Vertragsbestandteil und man sollte sie tunlichst schon einmal zumindest grob inhaltlich kennen, bevor man etwas unterschreibt, was hinterher finanzielle Folgen hat.

      Wortfilter: Schade, dass der Wortfilter nicht schlau genug ist, auch diese gewollten Tippfehler zu erkennen. Solche Vergleiche / Hinweise sind einfach hier nicht erwünscht ( wasfür Vorhandensein von Hirn spricht)

      Answer

      from

      7 years ago


      @wolliballaschrieb:
      AGB sind nicht langweilig, sondern (leider) bindender Vertragsbestandteil und man sollte sie tunlichst schon einmal zumindest grob inhaltlich kennen, bevor man etwas unterschreibt, was hinterher finanzielle Folgen hat.

      Wortfilter: Schade, dass der Wortfilter nicht schlau genug ist, auch diese gewollten Tippfehler zu erkennen. Solche Vergleiche / Hinweise sind einfach hier nicht erwünscht ( wasfür Vorhandensein von Hirn spricht)

      1. Der Sinn der AGB war ein anderer.

      2. Sie sind weder im BGB noch HGB Geltungsbereich bindend... das Spiel im HGB ist z.B. ich widerspreche Deiner AGB, Du meiner.... langweilig, es gilt HGB.

       

      Wortfilter.... Es ging um das Rechtsberatungsgesetz, was von der NS damals so großzügig ausgesetzt wurde, wenn die Erwähnung und Erinnerung meinerseits da ein Fehler sein sollte.... JA DANN, BIN ICH HIER FALSCH!!!

      Und das Spricht nicht FÜR HIRN

       

      Unglaublich.

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