Störungsbeseitigung wie weit geht die?

vor 4 Jahren

Heute war ein Subunternehmer der Telekom und meine Mieterin bei mir. Der Subunternehmer erklärte mir das der Anschluss meiner Mieterin gestört ist aber bis zum Außenanschlusskasten alles ok wäre. Er wäre nur bis zum Außenanschlusskasten zuständig. Das Kabel zu meiner Mieterin sieht auch nicht mehr gut aus und ich müßte das als Vermieter auf meine Kosten austauschen.

 

Ist es mittlerweile wirklich so, dass die Telekom nur noch bis außen am Haus zuständig ist und den Rest der Kunde selber oder der Vermieter reparieren muss? Früher kannte ich das so, dass die Telekom bis zur Telefondose im Hause zuständig war.

 

Gruß

Rainer

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    • vor 4 Jahren

      Hallo, 

       

      die Telekom ist auch bis zur ersten TAE zu ständig, ist aber die Endleitung defekt so wie es danach klingt ist der Hauseigentümer dafür zuständig. 

       

      Gruß valliciousz

      19

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Rainer_MHG

      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?

      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?
      Rainer_MHG
      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?

      Ph, Landgericht, wenn interessiert das wenn es eine BGH Entscheidung gibt.

      Also einfach nochmal das mit der Jurisprudenz erklären lassen

       

      der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 17/18: Der Vermieter ist verpflichtet, den defekten Festnetz-Telefonanschluss in der Wohnung reparieren zu lassen. Die Instandhaltung ist nicht Aufgabe der Mieter.

       

      Um es mit deinen Worten zu schreiben.

      Glauben ist was für die Kirche lass uns doch hier mit Wissen arbeiten.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Rainer_MHG

      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?

      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?

       

       

      Rainer_MHG

      Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?

       

       


      Ein Landgericht ist jetzt nicht soooo wichtig

      https://rsw.beck.de/rsw/downloads/gesetzgebung/Gerichtsaufbau.pdf

       

      Auch wenn man vollumfänglich das Urteil eines Landgerichtes versteht, dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      muc80337_2

      dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.

      dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.
      muc80337_2
      dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.

      in dem Fall hier das es völlig irrelevant ist.

      Mal schauen ob sich @Rainer_MHG  noch einmal meldet.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Jein. Im Normalfall sind sie bis zur ersten TAE Dose verantwortlich, aber die befindet sich dann in 7unmittelbarer Nähe der TAE -Dose, wenn hingegen die 1. TAE Dose weiter entfernt liegt muß ein Kabelkanal vorhanden sein, damit sie bis zu einer gewissen Länge (auf Kosten des Eigentümers, denn irgendjemand muß ja  die falschen Leitungen gelegt haben) das Kabel selbst legen. Ansonsten ist es  schlichtweg günstiger das ganze durch einen Elektriker  machen zu lassen.

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Rainer_MHG

      ich zitiere zur Endleitung (Kupfer) Thematik aus einer Kundeninformation:

      "Liebe Telekom-Kundin, lieber Telekom-Kunde,

      Bei Ihrer Installation / Störungsbehebung hat sich herausgestellt, dass keine für einen reibungslosen Betrieb geeignete Endleitung vorhanden ist. Die sogenannte Endleitung ist der Teil zwischen ihrem Hausanschlusskasten (meist im Keller) und der ersten Anschlussdose (1. TAE ).

      Gerne stellen wir Ihnen unkompliziert eine geeignete Leitung für einen leistungsfähigen Anschluss her. Dabei montieren wir diese fachgerecht in der Regel auf Putz mit Schellen und innerhalb üblicher Leitungslängen (bis zu 20m).

      Gerne können Sie bzw. der Hauseigentümer eine Elektrofachkraft mit einer (aufwendigeren) Verlegung beauftragen. Bitte achten Sie darauf, dass geeignetes Kabel verwendet wird.

      In Mietshäusern ist der Eigentümer verpflichtet, bei Wunsch bzw. Bedarf des Mieters die Endleitung zu erneuern. Er kann diese selbst vorbereiten oder mit geeignetem Kabel/Material durch eine Elektrofachkraft durchführen lassen. In jedem Fall muss er der Telekom eine Montage ermöglichen."

      Gruß

      Jürgen Wo.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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