Störungsbeseitigung wie weit geht die?
vor 4 Jahren
Heute war ein Subunternehmer der Telekom und meine Mieterin bei mir. Der Subunternehmer erklärte mir das der Anschluss meiner Mieterin gestört ist aber bis zum Außenanschlusskasten alles ok wäre. Er wäre nur bis zum Außenanschlusskasten zuständig. Das Kabel zu meiner Mieterin sieht auch nicht mehr gut aus und ich müßte das als Vermieter auf meine Kosten austauschen.
Ist es mittlerweile wirklich so, dass die Telekom nur noch bis außen am Haus zuständig ist und den Rest der Kunde selber oder der Vermieter reparieren muss? Früher kannte ich das so, dass die Telekom bis zur Telefondose im Hause zuständig war.
Gruß
Rainer
844
22
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
270
0
2
vor 4 Jahren
2030
0
2
320
0
5
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 4 Jahren
Hallo,
die Telekom ist auch bis zur ersten TAE zu ständig, ist aber die Endleitung defekt so wie es danach klingt ist der Hauseigentümer dafür zuständig.
Gruß valliciousz
19
Antwort
von
vor 4 Jahren
Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?
Ph, Landgericht, wenn interessiert das wenn es eine BGH Entscheidung gibt.
Also einfach nochmal das mit der Jurisprudenz erklären lassen
der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 17/18: Der Vermieter ist verpflichtet, den defekten Festnetz-Telefonanschluss in der Wohnung reparieren zu lassen. Die Instandhaltung ist nicht Aufgabe der Mieter.
Um es mit deinen Worten zu schreiben.
Glauben ist was für die Kirche lass uns doch hier mit Wissen arbeiten.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?
Das Urteil vom Landgericht Berlin aus 2014 nicht verstanden?
Ein Landgericht ist jetzt nicht soooo wichtig
https://rsw.beck.de/rsw/downloads/gesetzgebung/Gerichtsaufbau.pdf
Auch wenn man vollumfänglich das Urteil eines Landgerichtes versteht, dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.
Antwort
von
vor 4 Jahren
dann heißt das für den eigenen Fall noch nicht viel.
in dem Fall hier das es völlig irrelevant ist.
Mal schauen ob sich @Rainer_MHG noch einmal meldet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Jein. Im Normalfall sind sie bis zur ersten TAE Dose verantwortlich, aber die befindet sich dann in 7unmittelbarer Nähe der TAE -Dose, wenn hingegen die 1. TAE Dose weiter entfernt liegt muß ein Kabelkanal vorhanden sein, damit sie bis zu einer gewissen Länge (auf Kosten des Eigentümers, denn irgendjemand muß ja die falschen Leitungen gelegt haben) das Kabel selbst legen. Ansonsten ist es schlichtweg günstiger das ganze durch einen Elektriker machen zu lassen.
0
vor 4 Jahren
ich zitiere zur Endleitung (Kupfer) Thematik aus einer Kundeninformation:
"Liebe Telekom-Kundin, lieber Telekom-Kunde,
Bei Ihrer Installation / Störungsbehebung hat sich herausgestellt, dass keine für einen reibungslosen Betrieb geeignete Endleitung vorhanden ist. Die sogenannte Endleitung ist der Teil zwischen ihrem Hausanschlusskasten (meist im Keller) und der ersten Anschlussdose (1. TAE ).
Gerne stellen wir Ihnen unkompliziert eine geeignete Leitung für einen leistungsfähigen Anschluss her. Dabei montieren wir diese fachgerecht in der Regel auf Putz mit Schellen und innerhalb üblicher Leitungslängen (bis zu 20m).
Gerne können Sie bzw. der Hauseigentümer eine Elektrofachkraft mit einer (aufwendigeren) Verlegung beauftragen. Bitte achten Sie darauf, dass geeignetes Kabel verwendet wird.
In Mietshäusern ist der Eigentümer verpflichtet, bei Wunsch bzw. Bedarf des Mieters die Endleitung zu erneuern. Er kann diese selbst vorbereiten oder mit geeignetem Kabel/Material durch eine Elektrofachkraft durchführen lassen. In jedem Fall muss er der Telekom eine Montage ermöglichen."
Gruß
Jürgen Wo.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von