Telekom AGB > Ausfallgarantie/Erreichbarkeit
vor 11 Jahren
Hallo,
kann mir bitte jemand mitteilen, wo ich in den AGBs die Ausfallgarantie bzw. Erreichbarkeit der Web- und SQL-Server finden kann.
Danke
975
0
6
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 6 Jahren
931
0
1
vor 3 Jahren
5184
4
1
vor 3 Jahren
419
0
2
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 11 Jahren
Wahrscheinlich in den Produkten. Einzelnen SQL-Server bietet im die Telekom Deutschland nicht an, eher die T-Systems
0
2
von
vor 11 Jahren
0
von
vor 11 Jahren
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 11 Jahren
Siehe Leistungsbeschreibung Homepage Produkte:
Betreiben der Server und System-Komponenten
Alle Server und Systemkomponenten, die zum Betreiben von Homepage Produkten notwendig sind, werden in einem technisch und organisatorisch abgesicherten, hochperformanten Rechnerverbund betrieben. Außerdem werden eingehende Daten auf Viren überprüft. Die Leistungen der Homepage Produkte stehen mit einer mittleren Verfügbarkeit von 97,5 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung. Die Internet-Anbindung des Rechnerverbundes erfolgt über das Internet Backbone der Telekom mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Übertragungsgeschwindigkeit und ist redundant ausgelegt. Für Betrieb und System-Management gelten folgende Leistungsmerkmale:
0
vor 11 Jahren
Kommentar:
2,5% Ausfall sind 219 Stunden - die ja auch am Stück sein können.
Ganz schön heftig für den Ausfall einer Homepage.
Klaus_
0
1
von
vor 11 Jahren
Hier wird aber wenigstens mit belastbaren Zahlen gehandelt. Schau Dir die AGB anderer Anbieter an, da findest Du nichts wirklich greifbares:
http://hosting.1und1.de/Tc1und1Prinzip?linkOrigin=Gtc&linkId=ct.nav.principe
http://www.strato.de/agb/
Und bei Domainfactory steht
"Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen."
http://www.df.eu/de/agb/
Und was ist ein angemessener Zeitraum? Da fängste erst an, über die Definition zu streiten....
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von