Telekom will Router von Verstorbenen

vor 5 Jahren

Hallo,

meine Schwiegermutter ist gestorben und hat einen Telekom Vertrag.

den Vertrag hat das Bestattungsunternehmen gekündigt, wie viele andere Verträge auch. Die bieten dies als Service an.

 

 Nun hat die Telekom meiner Freundin geschrieben, wir sollen den Router zurückschicken. Dies haben die uns sehr höflich mit paar netten Worten zum Beileid geschrieben.... 

 

Die verstorben Mutter wohnt ca. 300 km von uns weg. Die Wohnungsschlüssel hat der Vermieter. Die Wohnung ist aber soweit wir wissen vom Nachlassgericht gesperrt, weil wir haben das Erbe abgelehnt!!! Das Nachlass Gericht sagte zu uns, wir haben ab dem Moment der Ausschlagung vom Erbe keinerlei Verpflichtungen mehr und sind somit für niemanden im Belangen der Verstorbenen der Ansprechpartner! 

 

Aber wie müssen wir uns nun verhalten?

wir haben jetzt ein Schreiben mit der Einforderung vom Router?

Wir können diesen nicht zurückschicken und kommen auch nicht in die Wohnung!

 

viele Grüße 

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    • vor 5 Jahren

      @marco_v 

       

      Mein Beileid.

       

      Der Telekom Mitteilen, dass ihr nicht zuständig seit.

       

      Davon und von der Aufforderung den Router zuzusenden eine Kopie an den Nachlasspfleger.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Mächschen

      Der Telekom Mitteilen, dass ihr nicht zuständig seit.

      Der Telekom Mitteilen, dass ihr nicht zuständig seit.

      Mächschen

      Der Telekom Mitteilen, dass ihr nicht zuständig seit.


      Ohne jetzt die genaueren Umstände zu kennen würde ich erst einmal vermuten, dass das ein telekomseitiger Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen sein könnte, an "fremde" Leute ranzugehen mit kundenbezogenen vertraglichen Informationen (auch wenn die Person bereits verstorben ist).

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @muc80337_2 

      Dann nicht, wenn es eine Vollmacht gibt und diese muss es geben, sonst hätte die Telekom die Kontaktdaten nicht.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Danke euch lieben für die vielen Antworten.

      ich habe dies jetzt dem Betreuer von dem Bestattungsdienst geschickt. Er hat es gekündigt und ich denke er hat dies schnell erledigt. Sofern der Vermieter ja auch zu denen gehört! Sind alles städtische Unternehmen. Die sollten sich einig werden. Ich vermute das die Telekom unsere Adresse vom Bestattungsdiendt bekommen hat, dieser hatte ja eine Voll....

      jetzt mal schauen was der schreibt....

       

      vielen Dank noch!!!

       

      melde mich wieder wenn ich Antworten bekommen habe.

       

      viele Grüsse

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Herzlich willkommen @marco_v und meine aufrichtige Anteilnahme! 

      Kurz und knapp , ich hole das Team ins Boot 

       

      Viele Grüsse 

      0

    • vor 5 Jahren

      marco_v

      Nun hat die Telekom meiner Freundin geschrieben, wir sollen den Router zurückschicken.

       Nun hat die Telekom meiner Freundin geschrieben, wir sollen den Router zurückschicken.  

      marco_v

       Nun hat die Telekom meiner Freundin geschrieben, wir sollen den Router zurückschicken.  


      Mein Beileid.

       

      Wie kommt da Deine Freundin überhaupt ins Spiel? Woher kennt die Telekom deren Adresse/Name?

      Hat die Freundin in der Vergangenheit Dinge im Namen Deiner Frau oder Schwiegermutter geregelt?

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @marco_v 

      Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß @Mächschen  die Fragen richtig beantwortet hat.

      Alles muss und wird vom Nachlassverwalter geregelt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Der Router läuft in der Regel als separater Vertrag zur Miete. Dieser muss extra gekündigt werden dies hat das Bestattungsunternehmen sicher nicht gemacht. Da ihr das Erbe ausgeschlagen habt unterliegt dies nicht euerer Zuständigkeit.

       

      Und auch meine Anteilnahme 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      marco_v

      Das Nachlass Gericht sagte zu uns, wir haben ab dem Moment der Ausschlagung vom Erbe keinerlei Verpflichtungen mehr und sind somit für niemanden im Belangen der Verstorbenen der Ansprechpartner!

      Das Nachlass Gericht sagte zu uns, wir haben ab dem Moment der Ausschlagung vom Erbe keinerlei Verpflichtungen mehr und sind somit für niemanden im Belangen der Verstorbenen der Ansprechpartner! 

      marco_v

      Das Nachlass Gericht sagte zu uns, wir haben ab dem Moment der Ausschlagung vom Erbe keinerlei Verpflichtungen mehr und sind somit für niemanden im Belangen der Verstorbenen der Ansprechpartner! 


      Diese Auskunft erläutert alles. Eine einfache Info über die Erbausschlagung an irgendwelche Forderungssteller ist das äusserste, was zu tun ist.

      0

    • vor 5 Jahren

      Guten Morgen @marco_v,

      ich möchte euch von meiner Seite auch vorab mein Beileid aussprechen.
      Aktuell kann ich auch nur vermuten, dass wir die Kontaktdaten über das Bestattungsunternehmen haben und euch deshalb kontaktiert haben.
      Ich schaue aber gerne nach, ob die Änderung auf den Nachlasspfleger durchgeführt wurde. Dafür wäre es am einfachsten, wenn wir einmal miteinander Telefonieren.
      Wann würde bei euch ein Gespräch am besten passen?

      Viele Grüße
      Andrea B.

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      Uneingeloggter Nutzer

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