Gelöst
Timing der Sonderkündigung
vor 2 Jahren
Hallo,
wir ziehen um, und leider gibt es an der neuen Wohnung keine Möglichkeit zum Telekom-Anschluss.
Daher habe ich eine Sonderkündigung angekündigt, die nun wie folgt beantwortet wurde:
Wir sollen eine Meldebestätigung für die neue Adresse einschicken, wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.
Dass eine Meldebestätigung erforderlich ist kann ich verstehen - aber heißt das letztendlich dass ich 2 Monate umsonst zahlen muss? Denn:
- Die Meldebestätigung erhält man, zumindest hier bei uns, erst, wenn der Umzug bereits erfolgt ist. z.B. Umzug 1.11. - Meldebestätigung 2.11., was noch optimistisch schnell wäre
- Wenn man dann die Meldebestätigung einreicht, ist +30 Tage bereits im Dezember.
- Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats
Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?
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Kleiner_starker_Kaffee
vor 2 Jahren
wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.
Gesetzlich geregelte Kündigungsfrist bei Sonderkündigung und Kündigung nach Ende der Mindestlaufzeit ist eben 1 Monat. @mwmd
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мαтαıмακı
vor 2 Jahren
Grüße @mwmd
Wenn du einen Umzug an der Hotline oder im Telekom-Shop nach dem TKG machst, bekommst du ein Sonderkündigungsrecht angeboten, wenn der Anschluss nicht 1zu1 mit genommen werden kann.
Ab dann nur noch 1 Monat, wenn du annimmst.
Dann kannst du die Nachweise auch nachreichen.
Es wird dann auch gutgeschrieben.
So ist mein Wissensstand, was aber keine Garantie ist.
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Mister Burny
vor 2 Jahren
Wie @→Mataimaki← schon richtig geschrieben hat: Bei der Telekom zählt der Zeitpunkt an dem du der Telekom den Umzug angemeldet hast. Wenn das z.B: jetzt im August bereits war, könnte er theoretisch schon zu September gekündigt werden.
In deinem Fall wirst du den Anschluss ja wohl eh noch bis 31.10. benötigen, die Telekom kann dann nach Erhalt der Meldebescheinigung den Anschluss rückwirkend zu dem Termin beenden.
Oder gibt es ggf. einen Mietvertrag auf deinen Namen? Der würde ebenfalls zählen.
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falk2010
vor 2 Jahren
Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats
Ja, der Zeitraum der Rechnung, da können ja noch andere Dinge draufstehen, aber da steht dann auch z.B. "1.11 -7 .11 anteilig.
Du zahlst nicht zuviel, sondern weniger als vereinbart.
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mwmd
vor 2 Jahren
Vielen Dank schonmal für die Antworten, sehr hilfreich.
Es gibt in der Tat schon einen neuen Mietvertrag, der am 1.11. startet. Im Brief wurde explizit nach einer Meldebestätigung gefragt, ich könnte es aber natürlich trotzdem mit dem Mietvertrag vorab schon mal probieren...
Ich habe auch kein Problem wenn der Anschluss im November noch funktioniert, kann gut sein dass wir erst Mitte des Monats umziehen. Nur der Dezember wäre sehr schade da unser aktueller Mietvertrag dann ausgelaufen ist und wir den Anschluss definitiv nicht mehr nutzen können.
Aber, wenn ich eure Tipps richtig verstehe, wäre das dann auch kein Problem - wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen? Die Sonderkündigung angekündigt wurde wie gesagt jetzt schon, im August.
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mwmd
Antwort
von
mwmd
vor 2 Jahren
Du kannst keine Sonderkündigung ankündigen, die wird nach Prüfung von der Telekom eingeräumt @mwmd z. B. wenn bei einem Umzug mit dem bestehenden Anschluss die exakt gleiche Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, oder überhaupt keine Leistung erbracht werden kann.
Du kannst keine Sonderkündigung ankündigen, die wird nach Prüfung von der Telekom eingeräumt @mwmd
z. B. wenn bei einem Umzug mit dem bestehenden Anschluss die exakt gleiche Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, oder überhaupt keine Leistung erbracht werden kann.
Das ist soweit ich es verstehe bereits passiert. Im Antwortschreiben steht:
"Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."
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Kleiner_starker_Kaffee
Antwort
von
mwmd
vor 2 Jahren
"Sie können den Vertrag vorzeitig kündigen. Dafür brauchen wir einen Nachweis."
Danke @mwmd
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muc80337_2
Antwort
von
mwmd
vor 2 Jahren
wenn ich die Meldebestätigung z.B. Mitte November mit Gültigkeit ab 1.11. einschicke, dann kann ich auch "nachträglich" zumindest zum 30.11. kündigen?
Nein.
Du kündigst beispielsweise Ende Oktober auf 30.11.
Und reichst die Meldebestätigung dann im November nach.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
mwmd
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
@mwmd Eigentlich reicht meistens auch der neue Mietvertrag.
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der_Lutz
vor 2 Jahren
Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?
So ganz passt deine Rechnung nicht, die Abrechnung erfolgt immer Tag genau, in deinem Beispiel würde der Vertrag dann am 02.12. enden, die vorausgezahlten Entgelte werden dann in der Schlussrechnung erstattet.
Der rote Mitbewerber hat das übrigens gerichtlich ausgefochten und ihm wurde bestätigt dass so ein Vorgehen korrekt ist.
Bedeutet, auch die Telekom dürfte es so handhaben, allerdings ist die Telekom da wesentlich kundenfreundlicher und setzt die Kündigung schon vorher um, will aber einen Nachweis haben, verständlich.
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mwmd
Antwort
von
der_Lutz
vor 2 Jahren
Jenny W. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Jenny W. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung Ich dachte bei Beauftragung an der Hotline, dass man das dann gleich mündlich machen kann, wenn man den Umzug gem. TKG beauftragt und das nicht geht gem. TKG . Die Kopie der Meldebestätigung muss allerdings nachgereicht werden.
Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung
Ich dachte bei Beauftragung an der Hotline, dass man das dann gleich mündlich machen kann, wenn man den Umzug gem. TKG beauftragt und das nicht geht gem. TKG .
Die Kopie der Meldebestätigung muss allerdings nachgereicht werden.
Ich hatte ursprünglich zuerst bei der Hotline angerufen. Dort wurde dann auch (vorläufig) der Anschluss an der neuen Adresse überprüft und bestätigt dass es voraussichtlich keinen Anschluss vor Ort geben kann. Der Mitarbeiter bat mich aber die Kündigung schriftlich einzuschicken wo es nochmals geprüft würde. Das ging dann ein paar Wochen bis ich nun das Schreiben mit Aufforderung zur Einsendung der Meldebestätigung bekam - allerdings ohne Termin.
Derzeit bin ich noch im 24 Monatsfenster, hatte den Vertrag Anfang 2023 neu abgeschlossen. Ich habe den Mietvertrag nun online übermittelt, werde sehen ob das reicht. Falls nichts passiert werde ich im September den Mietvertrag per Post und erneutem Kündigungsschreiben zum 30.11. abschicken. Ggf. danach noch die Meldebestätigung Anfang November nachreichen.
Vielen Dank alle für eure Hinweise!
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mwmd
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von
der_Lutz
vor 2 Jahren
Wollte noch berichten: Ich habe nun bereits nach dem ersten Schritt (Mietvertrag online übermittelt) die Kündigungsbestätigung für den 30.11. erhalten. Also alles gesetzt und top gelaufen, vielen Dank für die Hilfe hier!
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Marita W.
Telekom hilft Team
Antwort
von
der_Lutz
vor 2 Jahren
Hallo @mwmd,
vielen Dank für deine Nachricht.
Freundliche Grüße
Marita W.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
der_Lutz
Akzeptierte Lösung
Jenny W.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Jenny W.
vor 2 Jahren
Hallo @mwmd,
♥️-lich Willkommen in unserer Community. 🤗
Zu deiner Anfrage kamen ja schon viele Infos. Vielen Dank an alle für die schnelle Reaktion. 👍@Espresso doppio , @→Mataimaki←, @Mister Burny, @falk2010, @*PazVizsla*, @der_Lutz
Ich klinke mich mal offiziell ein: Gemäß TKG § 60 hast du das Recht, deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat (ab Meldedatum), frühestens aber zum Umzugstermin oder zu einem späteren Kundenwunschtermin zu beenden.
Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung und der Nachweis (Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Miet- oder Kaufvertrag) für den Umzug zum neuen Standort.
Viele Grüße
Jenny W.
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Akzeptierte Lösung
mwmd
akzeptiert von
Mister Burny
vor 2 Jahren
Wollte noch berichten: Ich habe nun bereits nach dem ersten Schritt (Mietvertrag online übermittelt) die Kündigungsbestätigung für den 30.11. erhalten. Also alles gesetzt und top gelaufen, vielen Dank für die Hilfe hier!
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von
mwmd