Gelöst

Umzug in einen Neubau und Guthaben Neuanschluss

vor 5 Jahren

Hallo,

 

wir ziehen zum 01.03. in einen Neubau um und haben wegen des Neuanschluss 300 Euro Startguthaben. Vom Bauherrenservice habe ich die Info bekommen, dass dieser nur gilt, wenn der Tarif ausschließlich über diesen abgeschlossen wird.

 

1. Frage: Stimmt diese Info, d.h. kann ich nicht einfach den vorhandenen Tarif umziehen?

2. Frage: Habe ich dann wenigstens ein Sonderkündigungsrecht beim alten Tarif?

 

Vielen Dank!

572

7

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Wenn die selbe Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann, hat man das Recht auf eine Sonderkündigung, dann würde es vielleicht Sinn machen, dieses einzuforden und über den Bauherrenservice eine Neuauftrag zu erteilen! Aber ansonsten bekommt man den Bonus auch bei Umzug über den Bauherrenservice!

      0

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    in  

    390

    0

    3

    Gelöst

    in  

    828

    0

    4

    vor 2 Jahren

    734

    0

    7