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Verlegung Telefonkabel vom Verteiler in die Wohnung
6 years ago
Wer ist für die Erstversorgung der Wohnung mit Telefonkabel zuständig. In der neuen Wohnung ist weder Kabel noch TAE Dose vorhanden. Der Telekom Techniker ist heute wieder unverrichteter Dinge gegangen und meinte es muss erst das Telefonkabel verlegt werden. Der Vermieter sagte, er übernimmt die Kosten nicht, das ist Mietersache. Stimmt diese Aussage?
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6 years ago
Nein, dein Vermieter muss das Kabel von deiner Wohnung zum Verteiler legen (bzw. einen Elektriker / die Telekom damit beauftragen und die Kosten dafür übernehmen).
Die Dose wird dann in der Wohnung vom Techniker gesetzt. (Aufputz)
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6 years ago
Preisliste MagentaZuhause, Call Start, Call Basic und Call Comfort
Fußnote 1) auf Seite 3
Die Installation einer Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE ) bzw. einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT –) während der Regelarbeitszeit bei der Telekom in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten. Arbeiten an einer bereits vorhandenen 1. TAE bzw. einem bereits vorhanden ONT oder Arbeiten für eine vom Kunden gewünschte, von der bei der Telekom üblichen Bauweise abweichend Installation sowie Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit müssen vom Kunden ggf. gesondert in Auftrag gegeben werden und werden gesondert berechnet.
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6 years ago
Hallo @kati3 ,
frag doch Tante google.
Dort findest du zum Beispiel:
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm
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6 years ago
@lejupp Der Link war nur ein Beispiel. Und wenn du schon zitierst, dann alles. -Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten und zu beauftragen. Wer beauftragt zahlt!
@lejupp
Der Link war nur ein Beispiel.
Und wenn du schon zitierst, dann alles.
-Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten und zu beauftragen.
Wer beauftragt zahlt!
Das hat offenbar das Mietrechtselexikon hinzugedichtet, im Urteilstext (und auch in dem von mir zitierten Satz im zweiten Absatz Deines Links) steht davon nichts. Urteilstext: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/telefonanschluss-2.htm#urteil
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6 years ago
Das alte Dilemma: Recht haben und Recht bekommen. Was wäre wohl die schnellste Lösung um auch in Zukunft ein befriedigendes Miteinander zu erreichen? Genau, richtig verhandeln. Den Telekom Service findet man hier: https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/zubuchoptionen/installation-telefondose. Mit diesen Informationen würde ich zum Vermieter gehen und geschickt eine 50:50 Lösung anbieten.
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6 years ago
Scheinbar gab es irgendwann Änderungen in den Standardmietverträgen.
Habe hier was gefunden >> Wohnungsmietvertrag.pdf
§ 9 Abs. 4
Einbauten des Mieters:
Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikations-
unternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen. Der Vermieter gestattet ihm
hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach
pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.
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6 years ago
Wer ist für die Erstversorgung der Wohnung mit Telefonkabel zuständig.
Wer ist für die Erstversorgung der Wohnung mit Telefonkabel zuständig.
Vom APL (Keller...) bis zur TAE (Wohnung) gemacht wird das von der Telekom. An den APL darf gar niemand anders ran als die Telekom.
In der neuen Wohnung ist weder Kabel noch TAE Dose vorhanden.
In der neuen Wohnung ist weder Kabel noch TAE Dose vorhanden.
War das schon bei Unterschrift unter den Mietvertrag bekannt? Falls ja, dann ist Deine Position deutlich schlechter als wenn das erst nachträglich bekannt wurde.
Der Vermieter sagte, er übernimmt die Kosten nicht, das ist Mietersache.
Der Vermieter sagte, er übernimmt die Kosten nicht, das ist Mietersache.
Falls der APL bereits vorhanden ist, dann sind die Kosten genau die 70 Eure Bereitstellung für Dich, die Du bezahlen musst.
Allerdings ist das Augenmerk der Telekom da mehr auf "günstig" denn auf "schön" ausgerichtet.
Alles was Richtung "schön" geht ist nur gegen Zuzahlung möglich.
So meine Einschätzung der Situation.
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6 years ago
Hier ist die frühere Nutzung des Gebäude zu prüfen,
(z.B. Geschäftsraum unten mit Telefonanschluß und oben selbst genutzter Wohnraum ohne Telefonanschluß;
nach Geschäftsaufgabe wird ein 2-Familenhaus draus,
das Gebäude wurde durch die Post erstversorgt, nachträgliche Erweiterung ist Kostenpflichtig.
(hier hilft oft die GEE (Grundstückseigentümererklärung),
weil die wurde früher nur abgegeben wenn man einen Telefonanschluß haben wollte und auch eine Zuleitung brauchte;
die ältesten GEE die ich eingescannt habe sind von 1924 und die sind heute noch gültig
)
"Aus den (Neu)regelungen des Standardmietvertrags schließe ich, daß der Vermieter die Installation vom APL zur TAE genehmigen kann, die Kosten aber auf den Mieter abgewälzt werden."
(m.W darf der Vermieter das nicht, (weil das wäre eine Installation);
anders wäre der Austausch von alten Leitungen (ich habe hier Gebäude wo Telefonleitungen nch mit einzelnen Drähten eingezogen worden sind)
gegen DSL-taugliche Kabel (das wäre eine Instanthaltung und darf anteilmäsig umgelegt werden)
hier sollen sich die Gerichte drum kümmern.
"(Ganz ehrlich: Bei einem späteren Umzug hätte ich die Telefonleitung wieder von der Wand gerissen!)"
Das ist Sachbeschädigung, weil der Vermieter bezahlt (auch wenn er die Kosten umgelegt hat),
gehört das fest befestigte Kabel zu seinem Gebäude.
HTH!
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6 years ago
... "(Ganz ehrlich: Bei einem späteren Umzug hätte ich die Telefonleitung wieder von der Wand gerissen!)" Das ist Sachbeschädigung, weil der Vermieter bezahlt (auch wenn er die Kosten umgelegt hat), gehört das fest befestigte Kabel zu seinem Gebäude.
"(Ganz ehrlich: Bei einem späteren Umzug hätte ich die Telefonleitung wieder von der Wand gerissen!)"
Das ist Sachbeschädigung, weil der Vermieter bezahlt (auch wenn er die Kosten umgelegt hat),
gehört das fest befestigte Kabel zu seinem Gebäude.
Das war auch eher ironisch von mir gemeint.
Ich finde es einfach eine Sauerei, daß der Mieter hier für seine eigene Grundversorgung blechen soll — wenn man jetzt nach dem Mietvertrag ausgeht und tatsächlich keine Telefonleitung in der Wohnung existiert.
Für mich wäre es sogar Grund genug, mir eine andere Wohnung zu suchen.
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6 years ago
Für mich wäre es sogar Grund genug, mir eine andere Wohnung zu suchen.
Für mich wäre es sogar Grund genug, mir eine andere Wohnung zu suchen.
Ich habe verschieden Objekte wo das der Fall ist.
Mehrere Objekte die nur mit Kabel versorgt sind
(die Kunden können nur I-Net über Kabel bekommen; aber jede Wohnung kann versorgt werden),
und auch so ein paar Umbauten (eigentlich ursprünglich ne Großfamilie mit einem Telefonanschluß,
dann wurde es ein 2-Familienhaus (klappte noch, war noch ne Leitung frei),
und jetzt den Keller ausgebaut (über Ausgleichsadern bekomme ich über 5 APL einen galv. Weg durch;
damit würde sogar ein DSL-Hybrid laufen,
aber kein V-DSL und desswegen kan ich den Anschluß nicht funktionsbreit übergeben,
also wechseln hier die Mieter alle 3Mon.
Aber ich bin jetzt nach 2J endlich mit PTI an ner Lösung,
die machen Tiefbau und geben dem Haus ne 3te Ader.
Ist aber alles noch in der Planung, hoffe das im Herbst die Leitung steht.)
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