Gelöst

Wer muss zahlen wenn der Techniker umsonst kommt?

vor einem Jahr

Hi,

 

mein dsl spinnt seit Wochen und der Raum mit dem Anschluss ist abgeschlossen. Kam letztens schon ein Techniker und kam nicht rein, mein Vermieter meinte nur besser kommunizieren obwohl er Bescheid wusste. Dann ging es wieder und jetzt antwortet er nicht aber weiß Bescheid dass morgen wieder ein Techniker kommt und in den Raum muss um das ganze zu überprüfen weil wieder nichts läuft. 
 Wer muss die Anfahrt zahlen wenn der Techniker wieder nicht in den Kellerraum kommt? Anscheinend fummelt der Vermieter oder jemand anderes ständig an dem Anschluss rum, bin es wirklich leid da ständig hinterher rennen zu müssen. 

gruss 

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51

    • vor einem Jahr

      Wer die Musik bestellt, der zahlt diese.

      0

    • vor einem Jahr

      McFly94

      Wer muss die Anfahrt zahlen wenn der Techniker wieder nicht in den Kellerraum kommt?

      Wer muss die Anfahrt zahlen wenn der Techniker wieder nicht in den Kellerraum kommt?
      McFly94
      Wer muss die Anfahrt zahlen wenn der Techniker wieder nicht in den Kellerraum kommt?

      Prinzipiell erst einmal du da es in deinem Verantwortungsbereich liegt sich darum zu kümmern dass der Techniker da hinkommt wo er hinkommen muss.

      Wenn also sichergestellt ist dass du morgen den Zugang nicht gewähren kannst dann verschiebe lieber den Termin, sonst musst du ein weiteres Mal die Anfahrt bezahlen.

       

      Ob es da irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gibt dass du dir vom Vermieter die Kosten zurückholen kannst müsstest du mal ggfs mit deinem Anwalt klären.

       

       

      McFly94

      Anscheinend fummelt der Vermieter oder jemand anderes ständig an dem Anschluss rum,

      Anscheinend fummelt der Vermieter oder jemand anderes ständig an dem Anschluss rum,
      McFly94
      Anscheinend fummelt der Vermieter oder jemand anderes ständig an dem Anschluss rum,

      Sind das Vermutungen oder kannst du das belegen? Falls du das belegen kannst dann lass ebenfalls beim Anwalt prüfen was du dagegen unternehmen kannst.

      18

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      HappyGilmore

      Also alles ohne rechtliche Relevanz.

      Also alles ohne rechtliche Relevanz.

      HappyGilmore

      Also alles ohne rechtliche Relevanz.


      Auch die Forderung der Telekom hat keine rechtliche Relevanz.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      Schön wie du die Auffassung von @BigWoelfi2 und mir untermauerst.

      Schön wie du die Auffassung von @BigWoelfi2 und mir untermauerst.
      der_Lutz
      Schön wie du die Auffassung von @BigWoelfi2 und mir untermauerst.

      Nicht wirklich im Bezug darauf, das die Verantwortung für den uneingeschränkten Zugang nicht bei der Telekom liegt. Und nur das habe ich mit der GNV gemeint. Dem Kunden als Mieter kann die GNV egal sein. Also weit weg von untermauern. Wir haben nur unterschiedliche Meinungen. 

       

      der_Lutz

      Darum verzichtet die Telekom auf die Zahlung weil sie genau davor Angst hat. Kein Urteil = Telekom kann weiter machen

      Darum verzichtet die Telekom auf die Zahlung weil sie genau davor Angst hat. Kein Urteil = Telekom kann weiter machen 
      der_Lutz
      Darum verzichtet die Telekom auf die Zahlung weil sie genau davor Angst hat. Kein Urteil = Telekom kann weiter machen 

      Das halte ich für Unsinn. Aber wenn es deine Meinung ist. 

       

      der_Lutz

      Auch die Forderung der Telekom hat keine rechtliche Relevanz.

      Auch die Forderung der Telekom hat keine rechtliche Relevanz.
      der_Lutz
      Auch die Forderung der Telekom hat keine rechtliche Relevanz.

      Das können wir nicht beurteilen. Oder kannst du das? 

      Ich denke das Thema ist durch. Unterschiedliche Meinungen. Die atelekom wird wissen was sie tut. Bis einer daher kommt und rechtlich dagegen vorgeht. Ab da und nur dann wissen wir mehr.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      HappyGilmore

      Das halte ich für Unsinn.

      Das halte ich für Unsinn.
      HappyGilmore
      Das halte ich für Unsinn.

      Ich sehe das pragmatisch,  wie die Telekom. 

       

      HappyGilmore

      Oder kannst du das?

      Oder kannst du das? 
      HappyGilmore
      Oder kannst du das? 

      Vielleicht?

      Für eine simple Abstraktion und dem übereinaderlegen der Zuständigkeiten fühle ich mich ohne weiteres in der Lage. Ohne Urteil ist das aber natürlich nur eine Meinung genau wie die der Telekom. 

      Einer rechtlichen Klarstellung geht die Telekom ja geschickterweise aus dem Weg 🤷🏼‍♂️

      Insofern ist das alles immer nur ein Meinungsaustausch mehr nicht. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Das Problem ist ja ich bekomme keine Rückmeldung vom Vermieter. In dem Raum befinden sich sämtliche Anschlüsse, im Notfall würd ich blöd dastehen. 

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      McFly94

      Das Problem ist ja ich bekomme keine Rückmeldung vom Vermieter. In dem Raum befinden sich sämtliche Anschlüsse, im Notfall würd ich blöd dastehen.

      Das Problem ist ja ich bekomme keine Rückmeldung vom Vermieter. In dem Raum befinden sich sämtliche Anschlüsse, im Notfall würd ich blöd dastehen. 

      McFly94

      Das Problem ist ja ich bekomme keine Rückmeldung vom Vermieter. In dem Raum befinden sich sämtliche Anschlüsse, im Notfall würd ich blöd dastehen. 


      Dann kürz die Miete bzw. drohe es an. 

       

      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/immobilien-vermieter-muss-zugang-zum-telefonverteiler-gewaehren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180219-99-143354

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @McFly94 Der Techniker kommt ja eben nicht umsonst, sondern vergeblich!

      0

    • vor einem Jahr

      Eine erneute Rückfrage ob das morgen klappt wird ignoriert obwohl gelesen. Was macht man mit so einem Vermieter.. absolute Frechheit. 

      6

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo @McFly94

       

      das ist echt eine blöde Situation für dich, wenn dein Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und kein Zugang zum Hausanschluss gewährt wird. 

       

      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 

       

      Ggf. ist es auch möglich die Kosten auf den Vermieter umzulegen, da dieser auf jeden Fall Sorge zu tragen hat, dass ein Zugang zum Hausanschluss möglich ist, das solltest du dann tatsächlich rechtlich abklären. 

       

      Auf jeden Fall sollte der Vermieter, oder sonst wer, nicht am Hausanschlusskasten "rumfummeln". 

       

      Lieben Gruß

      Diandra S.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Diandra S.

      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss.

      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 
      Diandra S.
      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 

      ich bin mir sicher, dass diese Aussage einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Das sollte dann rechtlich geklärt werden @der_Lutz, auf diesem Pfad bewegen wir uns hier nicht. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra S.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Das sollte dann rechtlich geklärt werden @der_Lutz, auf diesem Pfad bewegen wir uns hier nicht. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra S.

      0

    • vor einem Jahr

      Was soll nun wieder der Kram mit den Hobbyjurastudenten hier? Wer von euch war schon an solch einem Prozess beteiligt? 

      Am Ende wird es lauten (Spekulation) können nicht liefern, bitte an die BNA wenden. Die sagen nimm doch eine Mobillösung.

      2

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      *PazVizsla*

      Wer von euch war schon an solch einem Prozess beteiligt?

      Wer von euch war schon an solch einem Prozess beteiligt? 
      *PazVizsla*
      Wer von euch war schon an solch einem Prozess beteiligt? 

      Die Telekom, hundertfach am Tag. Dann  sollte sie auch die simple Frage beantworten können.

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hallo alle zusammen. 
       
      Die Community dient dazu, um Anliegen zu lösen & auch Tipps mitzugeben. Aktuell wird hier sehr viel diskutiert & das auch nicht unbedingt in einem freundlichen miteinander. Ich bitte euch weiterhin freundlich zu bleiben und vernünftig zu schreiben. Das würde vieles vereinfachen & auch Stress wird somit vermieden 💗
       
      @McFly94, deine eigentliche Frage hatte meine Kollegin beantwortet, passt das für dich so oder kann ich dir noch anderweitig behilflich sein? 
       
      Liebe Grüße Aileen L. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      @Aileen L. Wir können hier nicht sehen, welche 'Kollegin' @McFly94  wann was geantwortet hat.

      Bevor Du also auf Ton und Inhalt 'korrigierend' eingewirken willst, könntest Du zur Klarstellung die offizielle Rechtsauffassung der Telekom kommunizieren, damit wir künftig gleich korrekt beraten können ?!
      Diese Art von Konflikten im Dreieck Besitzer/ EG, Mieter,Telekom kommt leider unnötigerweise ziemlich häufig vor, zumal insbesondere Wohnungsunternehmen und größere EG oft 'sparsam' mit der Erreichbarkeit der fürs Gebäude verantwortlichen Facilitymanager umgehen.

       

      0

    • vor einem Jahr

      @wolliballa  hier geht es sicher um die Antwort von @Diandra S. 

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Wer-muss-zahlen-wenn-der-Techniker-umsonst-kommt/m-p/6521973#M2193497

       

      Diandra S.

      das ist echt eine blöde Situation für dich, wenn dein Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und kein Zugang zum Hausanschluss gewährt wird. Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss.

      das ist echt eine blöde Situation für dich, wenn dein Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und kein Zugang zum Hausanschluss gewährt wird. 

       

      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 

      Diandra S.

      das ist echt eine blöde Situation für dich, wenn dein Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und kein Zugang zum Hausanschluss gewährt wird. 

       

      Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 


      das scheint die offizielle Rechtsauffassung der Telekom zu sein.

      4

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      HappyGilmore

      Ich verstehe auch die ganze Diskussion langsam nicht mehr.

      Ich verstehe auch die ganze Diskussion langsam nicht mehr.
      HappyGilmore
      Ich verstehe auch die ganze Diskussion langsam nicht mehr.

      Warum beginnst du sie dann von neuem?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Hey alle zusammen. 

       

      Diandra S.

      @Diandra S. geschrieben: Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss.

      @Diandra S.  geschrieben: Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 
      Diandra S.
      @Diandra S.  geschrieben: Auch wenn du nicht direkt die "Schuld" trägst, musst du für die Kosten der Anfahrtpauschale aufkommen, wenn der Kollege unverrichteter Dinge wieder abziehen muss. 

      Hier ist die Finale Antwort beschrieben. Natürlich ist die Siutation wirklich nicht angenhem, aber dafür kann niemand was in der Community 😔. Wie bereits geschrieben sollte es in der Community immer einen liebevollen Umgang geben 💗

       

      Vielen dank an @der_Lutz für die klarstellung.

       

      Das Ganze hin & her ist wirklich verwirrend & ärgerlich, aber das sind nunmal die Rechtsformen und Regeln an die wir uns halten. 

       

      Ich danke euch allen für euere Beiteilung und das ihr alle versucht an einer Lösung zu arbeiten bzw. die Hintergründe herauszufinden wirklich Klasse. Dennoch kann ich nichts weiter tun. Falls keine weiteren Fragen anstehen, schlage ich vor das wir die Disskusion beenden. 

       

      Liebe Grüße Aileen L. 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      Warum beginnst du sie dann von neuem?

      Warum beginnst du sie dann von neuem?
      der_Lutz
      Warum beginnst du sie dann von neuem?

      Hab ich nicht. Habe nur für mich ein Fazit gezogen. 😉

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      hi, habe jetzt mittlerweile zum 3. mal einen Techniker Termin kurzfristig stornieren müssen weil mein Vermieter es nicht auf die Kette kriegt den Raum im Keller aufzuschließen wo sich der Verteiler befindet. 
      wie lange kann der mich hinhalten? Ich zahle schließlich viel Geld und habe seit Wochen schon Internet Probleme (gar kein dsl) habe echt wenig Lust das ganze eskalieren zu lassen mit Anwalt etc. 

      des Öfteren hat der VM schon am Anschluss rumgefummelt und so langsam habe ich das Gefühl er möchte nicht dass da ein Techniker kommt sonst kommen da wohl Kosten auf den Vermieter zu, ist noch ein alter Anschluss und ein altes Mehrfamilienhaus. 

      kann ich dem diesbezüglich eine Frist setzen? Ich weiß auch nicht wieso ein Raum mit sämtlichen wichtigen Anschlüssen verschlossen ist, im Notfall muss auch zügig jemand aufschließen..

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Mal anders gefragt.

      Wohnt Dein Vermieter da auch, im Haus oder in der Nähe?

      Habt Ihr einen Hausmeister?

       

      Einen von beiden könntest Du ja aufsuchen und persönlich mit dem sprechen, oder nicht?
      Wenn Du einen Termin mitteilst, machst Du das per WhatsApp, SMS, Anruf oder E-Mail?

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      BigWoelfi2

      Mal anders gefragt. Wohnt Dein Vermieter da auch, im Haus oder in der Nähe? Habt Ihr einen Hausmeister? Einen von beiden könntest Du ja aufsuchen und persönlich mit dem sprechen, oder nicht? Wenn Du einen Termin mitteilst, machst Du das per WhatsApp, SMS, Anruf oder E-Mail?

      Mal anders gefragt.

      Wohnt Dein Vermieter da auch, im Haus oder in der Nähe?

      Habt Ihr einen Hausmeister?

       

      Einen von beiden könntest Du ja aufsuchen und persönlich mit dem sprechen, oder nicht?
      Wenn Du einen Termin mitteilst, machst Du das per WhatsApp, SMS, Anruf oder E-Mail?

      BigWoelfi2

      Mal anders gefragt.

      Wohnt Dein Vermieter da auch, im Haus oder in der Nähe?

      Habt Ihr einen Hausmeister?

       

      Einen von beiden könntest Du ja aufsuchen und persönlich mit dem sprechen, oder nicht?
      Wenn Du einen Termin mitteilst, machst Du das per WhatsApp, SMS, Anruf oder E-Mail?


      Nein, wohnt aber nicht weit von hier. Hausmeister ist vorhanden, aber niemand hat eine Nummer oder weiß wann der kommt. Das meiste geht easy über WhatsApp, seit mehreren Jahren schon. 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Was spricht dagegen, den man zu besuchen und ihm Deine Lage zu erklären?
      Vielleicht solltet Ihr mal ein Bierchen zusammen trinken.

       

      Als ich am alten Wohnort eine eigene Mietwohnung hatte, war das ganz easy geregelt.

      Haus mit 9 Wohnungen und Generalschließanlage.

      Jeder Mieter hatte einen "Unter"-Generalschlüssel für nur seine Wohnung und Kellerraum und für Haustüren, Geräteraum und Heizungsraum.
      Alle Räume waren immer verschlossen zu halten.


      Die Wohnungsverwaltung hatte ihr Büro zudem im Haus, was relativ einfach war, wenn etwas zu entscheiden war.

      Uneingeloggter Nutzer

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